Gegenstand des Softwareservice Musterklauseln

Gegenstand des Softwareservice. 1.1 Gegenstand dieser besonderen Bedingungen für Softwarepflege („Pflegebedingungen“) ist die Erbringung von Softwarepflegeleistungen für gripsware Software. Die Leistungen von gripsware gemäß der in diesen Pflegebedingungen beschriebenen Abläufe und Regelungen werden nachfolgend als „Softwarepflegeleistungen“ bezeichnet.