Rechte und Verpflichtungen der 00000.xxx. 3.1. Die 00000.xxx erbringt die beauftragte Werbeleistung (Schaltung der Werbebanner) gemäß den Angaben in der Auftragszusammenfassung. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine besondere Platzierung des Werbebanners an einer bestimmten Stelle auf der relevanten Webseite oder APP, außer, dies wurde gesondert vereinbart. 3.2. Bei nicht offensichtlich als Werbung erkennbaren Werbebannern ist die 00000.xxx berechtigt, diese z.B. durch das Wort "Anzeige" als solche zu bezeichnen, um den Werbecharakter herauszustellen. 3.3. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass auch Werbebanner von Wettbewerbern des Kunden geschaltet werden, sofern diese nicht im vom Kunden exklusiv gebuchten Bereich erscheinen. 3.4. Sollte die 00000.xxx rechtliche Bedenken gegen die Schaltung von Werbebannern haben, darf die 00000.xxx den Termin zur Schaltung eines Werbebanners verschieben. Der Anspruch auf die vertraglich geschuldete Vergütung steht der 00000.xxx auch in diesem Fall vollumfänglich zu.
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