Common use of Rechtliche und politische Risiken Clause in Contracts

Rechtliche und politische Risiken. Für das Sondervermögen dürfen Investitionen in Rechts- ordnungen getätigt werden, in denen deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkei- ten der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens können von denen in Deutschland zum Nachteil des Sondervermögens bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklun- gen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rah- menbedingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rah- menbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwal- tung des Sondervermögens in Deutschland ändern. Die Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuer- pflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernom- men werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanz- verwaltung nicht ändert.

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Rechtliche und politische Risiken. Für das Sondervermögen den Fonds dürfen Investitionen in Rechts- ordnungen Rechtsordnungen getätigt werden, in bei denen deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkei- ten Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands Deutsch- lands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Fonds können von denen in Deutschland zum Nachteil des Sondervermögens Fonds bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklun- gen recht- liche Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen Beschrän- kungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwal- tung Verwaltung des Sondervermögens Fonds in Deutschland ändern. Die steuerlichen Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten Rechts- lage aus. Die Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuer- pflichtige unbe- schränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernom- men übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanz- verwaltung Finanzverwaltung nicht ändert.

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Rechtliche und politische Risiken. Für das Sondervermögen den Fonds dürfen Investitionen in Rechts- ordnungen Rechtsordnungen getätigt werden, in denen deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkei- ten Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Fonds können von denen in Deutschland zum Nachteil des Sondervermögens Fonds bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklun- gen Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwal- tung Verwaltung des Sondervermögens Fonds in Deutschland ändern. Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko Die steuerlichen Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuer- pflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernom- men werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanz- verwaltung Finanzver- waltung nicht ändert.

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Rechtliche und politische Risiken. Für das Sondervermögen den Fonds dürfen Investitionen in Rechts- ordnungen Rechtsordnungen getätigt werden, in bei denen deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkei- ten Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands Deutsch- lands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Fonds können von denen in Deutschland zum Nachteil des Sondervermögens Fonds bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklun- gen Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen in diesen die- sen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen Be- schränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Die- se Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft Gesell- schaft und/oder die Verwal- tung Verwaltung des Sondervermögens Fonds in Deutschland ändern. Die steuerlichen Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten Rechts- lage aus. Die Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuer- pflichtige unbe- schränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernom- men übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanz- verwaltung Finanzverwaltung nicht ändert.

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Rechtliche und politische Risiken. Für das Sondervermögen den Fonds dürfen Investitionen in Rechts- ordnungen Rechtsordnungen getätigt werden, in denen deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkei- ten Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb außer- halb Deutschlands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung Rech- nung des Sondervermögens Fonds können von denen in Deutschland zum Nachteil des Sondervermögens Fonds bzw. des Anlegers Anle- gers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklun- gen Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits be- reits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwal- tung Verwaltung des Sondervermögens Fonds in Deutschland ändern. Die steuerlichen Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuer- pflichtige einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige körperschaftsteu- erpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernom- men übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanz- verwaltung Finanzverwal- tung nicht ändert.

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Rechtliche und politische Risiken. Für das Sondervermögen den Fonds dürfen Investitionen in Rechts- ordnungen getätigt Rechtsordnungen getä- tigt werden, in bei denen deutsches Recht keine Anwendung findet fin- det bzw. im Fall von Rechtsstreitigkei- ten Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Fonds können von denen in Deutschland zum Nachteil des Sondervermögens Fonds bzw. des Anlegers Anle- gers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklun- gen Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbe- dingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft Gesell- schaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen Beschrän- kungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwal- tung Verwaltung des Sondervermögens Fonds in Deutschland ändern. Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko Die Kurzangaben steuerlichen Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die Kurzan- gaben über steuerrechtliche Vorschriften richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuer- pflichtige einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernom- men übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung Rechtspre- chung oder Erlasse der Finanz- verwaltung Finanzverwaltung nicht ändert.

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Rechtliche und politische Risiken. Für das Sondervermögen den Fonds dürfen Investitionen in Rechts- ordnungen Rechtsordnungen getätigt werden, in denen deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkei- ten Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten Pflich- ten der Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Fonds können von denen in Deutschland zum Nachteil des Sondervermögens Fonds bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklun- gen Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich hin- sichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwal- tung Verwaltung des Sondervermögens Fonds in Deutschland ändern. Die Kurzangaben steuerlichen Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die Kurzan- gaben über steuerrechtliche Vorschriften richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuer- pflichtige einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt un- beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernom- men übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanz- verwaltung Finanzverwaltung nicht ändert.

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Rechtliche und politische Risiken. Für das Sondervermögen den Fonds dürfen Investitionen in Rechts- ordnungen Rechtsordnungen getätigt werden, in denen deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkei- ten Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands Deutsch- lands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Fonds können von denen in Deutschland zum Nachteil des Sondervermögens Fonds bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklun- gen recht- liche Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen Beschrän- kungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwal- tung Verwaltung des Sondervermögens Fonds in Deutschland ändern. Die steuerlichen Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten Rechts- lage aus. Die Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuer- pflichtige unbe- schränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernom- men übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanz- verwaltung Finanzverwaltung nicht ändert.

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Rechtliche und politische Risiken. Für das Sondervermögen den Fonds dürfen Investitionen in Rechts- ordnungen Rechtsordnungen getätigt werden, in denen deutsches Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von Rechtsstreitigkei- ten Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb außer- halb Deutschlands ist. Hieraus resultierende Rechte und Pflichten der Gesellschaft für Rechnung Rech- nung des Sondervermögens Fonds können von denen in Deutschland zum Nachteil des Sondervermögens Fonds bzw. des Anlegers abweichen. Politische oder rechtliche Entwicklun- gen Entwicklungen einschließlich der Änderungen von rechtlichen Rah- menbedingungen recht- lichen Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnungen können von der Gesellschaft nicht oder zu spät erkannt werden oder zu Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits erworbener erwor- bener Vermögensgegenstände führen. Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich die rechtlichen Rah- menbedingungen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft und/oder die Verwal- tung Verwaltung des Sondervermögens Fonds in Deutschland ändern. Die steuerlichen Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuer- pflichtige einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige körperschaftsteuer- pflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernom- men übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanz- verwaltung Finanzverwal- tung nicht ändert.

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