Rechtsfolgen der Kündigung Musterklauseln

Rechtsfolgen der Kündigung. 15.4.1 Abspaltung der Leitungen und Einrichtungen der Ausscheidenden Gemeinde in neue Gesellschaft Die Ausscheidende Gemeinde ist verpflichtet und berechtigt, per Enddatum das Eigentum an den Leitungen und Einrichtungen, welche im Rahmen der Fusion RWAG in die Gesellschaft eingebracht wurden, sowie allfällige Ersatzanlagen wieder von der Gesellschaft zu übernehmen. Die Ausscheidende Gemeinde ist verpflichtet, Schulden oder schuldenähnliche Verbindlichkeiten, welche mit den Leitungen und Einrichtungen gemäss obigem Absatz in direktem Zusammenhang stehen oder auf diesen lasten, so insbesondere, aber nicht abschliessend Hypothekarschulden, Leasingverbindlichkeiten oder dergleichen, mit den Leitungen und Einrichtungen zu übernehmen. Hierzu beschliessen die Ausscheidende Gemeinde und die verbleibenden Gemeinden eine Abspaltung i.S.d. Fusionsgesetzes, wonach die Leitungen und Einrichtungen gemäss Abs. 1 im Rahmen einer asymmetrischen Abspaltung an eine abzuspaltende und neu zu gründende Tochtergesellschaft im Eigentum der Ausscheidenden Gemeinde abgespalten werden. Die Ausscheidende Gemeinde und die verbleibenden Gemeinden verpflichten sich für diesen Fall, sämtliche Handlungen vorzunehmen, die nötig sind, um eine solche Abspaltung durchzuführen. Bei der Bewertung der Leitungen und Einrichtungen der Ausscheidenden Gemeinde im Zuge der Abspaltung (Spaltungsbilanz) kommen die gleichen Grundsätze wie bei der Bewertung der Einbringung der Leitungen und Anlagen gemäss der Transaktionsvereinbarung mutatis mutandis zur Anwendung (vgl. Ziffer 2. der Transaktionsvereinbarung).
Rechtsfolgen der Kündigung. Wird das Treuhandverhältnis gekündigt bzw. beendet, so ist der Treuhänder dazu verhalten, jenen Teil der Darlehens, der dem Anteil des Crowdinvestors an dem g e- samten treuhändig gehaltenen Darlehen entspricht, aufzukündigen bzw. dieses herabzusetzen und für ihn den entsprechenden Rückzahlungsanspruch zu be- gehren, sofern und soweit dies möglich ist (vgl. dazu Vertragspunkt 6. „Dauer des Treuhandverhältnisses“). Der Crowdinvestor verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, als Folge der Beendigung des Treuhandverhältnisses den auf ihn entfal- lenden Teil des Darlehens im eigenen Namen zu halten (d.h. eine Übertragung der Anteile innerhalb der Abwicklungszeit einer vereinbarten Kündigung ist nicht mög- lich. Die Kündigung endet mit der vollständigen Rückzahlung des Betrages an den Anleger). Er nimmt deshalb zustimmend zur Kenntnis, dass der Treuhänder trotz ei- ner Kündigung des Treuhandverhältnisses bis zur vollständigen Rückzahlung des entsprechenden Teils der Darlehens auch weiterhin die daraus resultierenden Rechte für ihn wahrnimmt, jedenfalls aber das Darlehen hinsichtlich des von der Kündigung betroffenen Anteils, sofern und soweit dies möglich ist, beendet.
Rechtsfolgen der Kündigung. Soweit der Nutzungsvertrag aufgrund einer Kündigung endet, enden auch alle Nutzungsrechte des Kunden und es besteht keine Zugriffsmöglichkeit mehr auf die Inhalte der NormenBibliothek. Bei Kündigung des Nutzungsvertrages gelten die Nutzungsbeschränkungen und Kennzeichnungspflichten des Kunden nach den Ziffern 1 bis 3 sowie die Ziffern 5, 6.3 und 8 über das Vertragsende hinaus. Jede Weitergabe von Daten oder Dateien an Dritte ist auch nach Vertragsende ausgeschlossen.
Rechtsfolgen der Kündigung. 6.1 Wird das Treuhandverhältnis gekündigt bzw. beendet, so ist der TREUHÄNDER dazu verhalten, jenen Teil seiner Genussrechtseinlage, der der Beteiligung des CROWDINVESTORS an den gesamten treuhändig gehaltenen Genussrechtseinlagen entspricht, aufzukündigen bzw. diese herabzusetzen und das entsprechende Auseinan- dersetzungsguthaben zu begehren – sofern und soweit dies möglich ist. Der CROWDINVESTOR verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, als Folge der Beendigung des Treuhandverhältnisses den auf ihn entfallenden Teil des Genussrechtskapitals des TREUHÄNDERS zu halten. Er nimmt deshalb zustimmend zur Kenntnis, dass der TREUHÄNDER trotz einer Kündigung des Treuhandverhältnisses bis zu einer Abschich- tung des entsprechenden Teils der Beteiligung auch weiterhin die daraus resultierenden Rechte für ihn wahrnimmt, jedenfalls aber das Genussrechtsverhältnisses hinsichtlich der von der Kündigung betroffenen Beteiligung beendet.
Rechtsfolgen der Kündigung. Xxxxxxx ein SVP aktiv tätig bleibt und die Bedingungen des SVP-Vertrags und der vorliegenden Richtlinien und Verfahren einhält, wird LifePharm Global Network Provisionen an einen solchen SVP gemäß dem Vergütungsplan zahlen. Die Bonus- und Provisionszahlungen eines SVPs stellen die gesamte Gegenleistung für die Bemühungen des SVPs zur Umsatzgenerierung sowie für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Generierung von Umsätzen (einschließlich Aufbau einer Downline) dar. Nach einer Nicht-Verlängerung des SVP-Vertrags durch den SVP, Kündigung aufgrund von Inaktivität oder freiwilliger bzw. unfreiwilliger Kündigung eines SVP-Vertrags (alle diese Methoden werden gemeinsam als „Kündigung“ bezeichnet) hat der ehemalige SVP kein Recht, Eigentum, Anspruch oder Interesse an der Marketingorganisation, die er bzw. sie geführt hat, bzw. an den Provisions- oder Bonuszahlungen für die Umsätze, die durch die Marketingorganisation erzielt wurden. Ein SVP, dessen Geschäft gekündigt wird, verliert sämtliche Rechte als SVP. Dies schließt das Recht zum Verkauf von Produkten und Diensten von LifePharm Global Network sowie das Recht ein, zukünftige Provisions- oder Bonuszahlungen oder sonstige Einkünfte aus dem Verkauf und anderen Aktivitäten der ehemaligen Marketingorganisation des SVPs zu erhalten. Im Falle einer Kündigung erklären sich die SVPs damit einverstanden, auf sämtliche etwaige Rechte an ihrer ehemaligen Marketingorganisation und an sämtlichen Bonus- und Provisionszahlungen oder anderen aus dem Verkauf und sonstigen Aktivitäten seiner bzw. ihrer ehemaligen Marketingorganisation abgeleiteten Vergütungen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Eigentumsrechten, zu verzichten.
Rechtsfolgen der Kündigung. Nach einer Kündigung sind die Unternehmensleitung der BASF SE sowie der BASF Europa Betriebsrat verpflichtet, mit dem ernsthaften Willen zur Einigung Verhandlungen über eine neue Vereinbarung aufzunehmen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist gelten die Regelungen bezogen auf den BASF Europa Betriebsrat (Abschnitt I.) weiter, bis sie durch eine andere Vereinbarung ersetzt werden, längstens jedoch für ein Jahr (“Nachwirkungsphase“). Wird auch bis zum Ablauf der Nachwirkungsphase keine neue Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen, tritt an die Stelle von Abschnitt I. die gesetzliche Auffangregelung des SEBG in seiner jeweils gültigen Fassung. Bis zur Konstituierung des nach der gesetzlichen Auffangregelung zu bildenden BASF Europa Betriebsrat hat der bisherige BASF Europa Betriebsrat ein Übergangsmandat. Wird bis zum Ablauf der Kündigungsfrist keine neue Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen, tritt an die Stelle von Abschnitt II. die gesetzliche Auffangregelung des SEBG in seiner jeweils gültigen Fassung. Das Mandat der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der BASF SE endet erst mit Ablauf der Amtszeit, für die sie gewählt sind.
Rechtsfolgen der Kündigung. Mit Beendigung dieser Ergänzungsvereinbarung zum Partnervertrages ist der Vertriebspartner nicht mehr berechtigt ESET-MSP-Lösungen zu betreiben oder zu beziehen. Ferner darf er nicht mehr die Bezeichnung „ESET MSP Partner“ führen. Im Falle einer Kündigung gehen alle Kundenlizenzbeziehungen direkt an den Hersteller über. Der von der Kündigung betroffene Partner hat hierbei eine aktive Mitwirkungspflicht. Kommt er dieser nicht nach, kann dies die Sperrung der aktiven Lizenzen durch den Hersteller zur Folge haben.
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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.