Rechtsfolgen des Widerrufs. (§ 9 Versicherungsvertragsgesetz) 8.1) Üben Sie das Widerrufsrecht nach § 8 VVG Absatz 1 aus, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten, wenn Sie in der Belehrung nach § 8 VVG Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 auf Ihr Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Wider- rufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen worden sind und zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Wider- rufsfrist beginnt; die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Ist der genannte Hinweis unterblieben, haben wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben. 8.2) Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 VVG wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhän- genden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und uns betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Insurance Agreement
Rechtsfolgen des Widerrufs. (§ 9 Versicherungsvertragsgesetz)
8.1) Üben Sie Übt der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht nach § 8 VVG Absatz 1 aus, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten, wenn Sie in der Belehrung nach § 8 VVG Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 auf Ihr WiderrufsrechtWider- rufsrecht, die Rechtsfolgen des Wider- rufs Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen worden sind und zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Wider- rufsfrist beginnt; die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Ist der genannte Hinweis unterblieben, haben wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.
8.2) Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 VVG wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhän- genden zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag Ver- trag aufweist und eine Dienstleistung von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und uns betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart ver- einbart noch verlangt werden.
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