Rechtsmedizin Musterklauseln

Rechtsmedizin. Das Institut für Rechtsmedizin Sachsen-Anhalt mit Standort Halle, wo auch die Professur verortet ist, hält am Standort Magdeburg eine Nebenstelle für Obduktionen und die Gewaltopferambulanz vor. Die zur Deckung des durch die Leistungserbringung für die Strafverfolgungsbehörden verur- sachten Defizites benötigten Haushaltsmittel werden im Kapitel 0605 zur Verfügung gestellt. Die Wahrnehmung der Lehre ist durch den Kooperationsvertrag der beiden Medizinischen Fakultä- ten geregelt. Der Lehrstuhlinhaber an der Medizinischen Fakultät Halle sorgt für die Durchführung der Lehrveranstaltungen am Standort Magdeburg. Näheres regelt eine Vereinbarung zwischen den beiden Standorten.
Rechtsmedizin. Nachdem der Landtag von Sachsen-Anhalt mit Beschluss 6/3299 vom 17.07.2014 eine strukturelle Veränderung der Rechtsmedizin im Hinblick auf die Zusammenführung zu einem Institut mit einer Außenstelle befürwortet, wird das Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Magdeburg zum 01.01.2015 geschlossen. Die Aufsichtsräte Magdeburg und Halle haben infolge des oben genann- ten Landtagsbeschlusses die Verlagerung des Instituts für Rechtsmedizin Sachsen-Anhalt an den Standort Halle, wo auch die Professur verortet ist, beschlossen. In Magdeburg wird eine Nebenstelle für Obduktionen und die Gewaltopferambulanz vorgehalten. Die Wahrnehmung der Lehre ist durch den Kooperationsvertrag der beiden Medizinischen Fakultäten geregelt. Der Lehrstuhlinhaber an der Medizinischen Fakultät Halle sorgt für die Durchführung der Lehrveranstaltungen am Standort Magdeburg. Näheres regelt eine Vereinbarung zwischen den beiden Standorten. Zur Deckung des durch die Leistungserbringung für die Strafverfolgungsbehörden verursachten Defi- zites werden aus dem Kapitel 0605 folgende Zuschüsse zur Verfügung gestellt: 533 02 * | Dienstleistungen des rechtsmedizinischen Instituts Halle-Wittenberg, A.ö.R. – für das Land Sachsen-Anhalt 000.000 € 000.000 € * Die veranschlagten Haushaltsmittel in den Jahren 2015 und 2016 beinhalten ebenfalls den Ausgleich für mögliche Defizite für das zum 01.01.2015 in Magdeburg als Außenstelle geführte Rechtsmedizinische Institut Halle für die dort für die Strafverfolgungsbehörden erbrach- ten Obduktionen und Gewaltopferversorgungen.
Rechtsmedizin. Das Institut für Rechtsmedizin an der MFD gewährleistet die Durchführung der im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder richterlich angeordneten rechtsmedizinischen Dienstleistungen (Obduktionen etc.) sowie der sonstigen Pflichtaufgaben in Forschung und Lehre. Die MFD verpflichtet sich, über die Verwendung dieser Mittel im Rahmen der regelmäßigen Quartalsberichte in einer Ergebnisrechnung zu berichten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.