Rechtsordnung/Gerichtsstand. Gemäß Ziffer B. I. 6. (1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbin- dung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
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Rechtsordnung/Gerichtsstand. Gemäß Ziffer B. I. 6Nr. (1) 6 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Vertragsschluss Vertrags- schluss und die gesamte Geschäftsverbin- dung Geschäftsverbindung zwischen Ihnen, dem Kunden Kunden, und der Bank Edekabank AG deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche GerichtsstandsklauselGerichtsstandklausel.
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Rechtsordnung/Gerichtsstand. Gemäß Ziffer B. I. 6Nr. (1) 6 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen" gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbin- dung Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Für die Rechtsbeziehung vor Vertragsabschluss gilt ebenfalls deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
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Rechtsordnung/Gerichtsstand. Gemäß Ziffer B. I. 6Nr. (1) 6 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbin- dung Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche GerichtsstandsklauselGerichtsstandklausel.
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Rechtsordnung/Gerichtsstand. Gemäß Ziffer B. I. 6Nr. (1) 6 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbin- dung Geschäftsverbindung zwischen Ihnen, dem Kunden Kunden, und der Bank Edekabank AG deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche GerichtsstandsklauselGerichtsstandklausel.
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