Common use of Rechtsordnung/Gerichtsstand Clause in Contracts

Rechtsordnung/Gerichtsstand. Für die Vertragsanbahnung und für die Verträge und sonstigen Schuldverhältnisse, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeb­ lich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gelten hin­ sichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ansons­ ten ist als Erfüllungsort bzw. als Gerichtsstand für den Gesell­ schaftsvertrag sowie für den Treuhandvertrag, soweit gesetzlich zulässig, Grünwald bzw. München vereinbart. Hat der Gesell­ schafter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist nicht ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls München.

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Samples: Sales Contracts, Sales Prospectus

Rechtsordnung/Gerichtsstand. Für die Vertragsanbahnung und für die Verträge und sonstigen Schuldverhältnissesonstige Schuld- verhältnisse, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeb­ lich maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gelten hin­ sichtlich hinsicht- lich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ansons­ ten Ansonsten ist als Erfüllungsort bzw. und als Gerichtsstand für den Gesell­ schaftsvertrag Gesellschafts- vertrag der Investmentgesellschaft sowie für den TreuhandvertragTreuhand- vertrag, soweit gesetzlich zulässig, Grünwald bzw. München vereinbart. Hat der Gesell­ schafter Gesellschafter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist nicht ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls München.

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Samples: Sales Prospectus, Investment Prospectus

Rechtsordnung/Gerichtsstand. Für die Vertragsanbahnung und für die Verträge und sonstigen Schuldverhältnisse, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeb­ maßgeb- lich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gelten hin­ hin- sichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ansons­ Ansons- ten ist als Erfüllungsort bzw. und als Gerichtsstand für den Gesell­ Gesell- schaftsvertrag sowie für den Treuhandvertrag, soweit gesetzlich zulässig, Grünwald bzw. München vereinbart. Hat der Gesell­ schafter Gesellschafter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist nicht ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls München.

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Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus

Rechtsordnung/Gerichtsstand. Für die Vertragsanbahnung und für die Verträge und sonstigen sonstige Schuldverhältnisse, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeb­ maßgeb- lich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gelten hin­ hin- sichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ansons­ Ansons- ten ist als Erfüllungsort bzw. und als Gerichtsstand für den Gesell­ Gesell- schaftsvertrag sowie für den Treuhandvertrag, soweit gesetzlich zulässig, Grünwald bzw. München vereinbart. Hat der Gesell­ schafter Gesellschafter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist nicht ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls München.

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Samples: Sales Prospectus, Sales Prospectus

Rechtsordnung/Gerichtsstand. Für die Vertragsanbahnung und für die Verträge und sonstigen sons- tige Schuldverhältnisse, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeb­ lich maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutsch- land. Sofern der Anleger Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gelten hin­ sichtlich hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ansons­ ten Ansonsten ist als Erfüllungsort bzw. und als Gerichtsstand für den Gesell­ schaftsvertrag Gesellschaftsvertrag sowie für den Treuhandvertrag, soweit gesetzlich zulässig, Grünwald bzw. München vereinbart. Hat der Gesell­ schafter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist nicht ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls München.

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Samples: Investment Prospectus

Rechtsordnung/Gerichtsstand. Für die Vertragsanbahnung und für die Verträge und sonstigen sonstige Schuldverhältnisse, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeb­ lich maß- geblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gelten hin­ sichtlich hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ansons­ ten Ansonsten ist als Erfüllungsort bzw. und als Gerichtsstand für den Gesell­ schaftsvertrag Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft sowie für den Treuhandvertrag, soweit gesetzlich zulässig, Grünwald bzw. München vereinbart. Hat der Gesell­ schafter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist nicht ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls München.

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Samples: Verkaufsprospekt

Rechtsordnung/Gerichtsstand. Für die Vertragsanbahnung und für die Verträge und sonstigen sonstige Schuldverhältnisse, die für die Beteiligung Be- teiligung des Anlegers maßgeb­ lich maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gelten hin­ sichtlich hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ansons­ ten Ansonsten ist als Erfüllungsort bzw. und als Gerichtsstand für den Gesell­ schaftsvertrag Gesellschaftsvertrag sowie für den Treuhandvertrag, soweit gesetzlich zulässig, Grünwald bzw. München vereinbart. Hat der Gesell­ schafter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist nicht ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls München.

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Samples: Investment Agreement