Rechtsordnung/Gerichtsstand. Gemäß Nr. 7 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Recht und Gerichtsstand bei in- und ausländischen kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden regeln Nr. 7 Abs. 2 und 3 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
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Rechtsordnung/Gerichtsstand. Gemäß Nr. 7 6 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Recht und Gerichtsstand bei in- und ausländischen kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden regeln Nr. 7 6 Abs. 2 und 3 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache und englischer Sprache zur Verfügung. Rechtsverbindlich und bei Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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