Common use of Rechtsstellung Clause in Contracts

Rechtsstellung. Die Kooperationspartner haben Xxxxxxxxxxxxx.xx gegenüber die Rechtsstellung eines Maklers nach § 93 ff HGB, § 652 ff BGB und § 59/3 VVG. Sie erfüllen eigenverantwortlich sämtliche für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Einhaltung des Datenschutz- und des Geldwäschegesetzes. Die Kooperationspartner erstellen mit jedem ihrer Kunden ein Maklermandat der xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland. Bei drohendem Verlust der Zulassungsvoraussetzungen nach § 34 d GewO, § 34 f GewO, § 34 c GewO oder § 34 i GewO und anderen sind die Kooperationspartner verpflichtet Xxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich zu informieren. Die Kooperationspartner sind Interessenvertreter und Sachwalter ihrer Kunden und nicht Erfüllungsgehilfe von Xxxxxxxxxxxxx.xx. Sie werden im Namen ihrer Kunden tätig und nicht im Namen von Xxxxxxxxxxxxx.xx. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx von der Nachprüfung der Erfordernisse sowie der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und jeglicher Haftung frei. Sie beachten bei ihrer Tätigkeit die Vorschriften und Bestimmungen des geltenden Wettbewerbsrechtes und üben ihre Beratungs- und Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aus. Xxxxxxxxxxxxx.xx führt selbst keine Beratung der Kunden der Kooperationspartner durch. Xxxxxxxxxxxxx.xx haftet nicht für die Richtigkeit der von den Kooperationspartnern eingesetzten Beratungsunterlagen. Die Kooperationspartner sind für die Qualität und Richtigkeit aller von ihnen erbrachten Leistungen verantwortlich. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx von allen Ansprüchen frei, die im Hinblick auf die vom Kooperationspartner erbrachte Beratungs- und Vermittlungstätigkeit gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx geltend gemacht werden. Im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme von Xxxxxxxxxxxxx.xx wegen Verletzung der den Kooperationspartnern obliegenden Pflichten, sind die Kooperationspartner verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxx.xx von den Kosten der Inanspruchnahme freizuhalten, Xxxxxxxxxxxxx.xx sämtliche zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen zu geben und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Freihaltungsanspruch ist auf die Zahlung von Geld auf erstes Anfordern des Kunden gerichtet, soweit der Kooperationspartner schuldhaft gehandelt hat. Er beinhaltet auch etwaig geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten des Kunden. Muss Xxxxxxxxxxxxx.xx Schadenersatz leisten, ohne dass der Kooperationspartner Xxxxxxxxxxxxx.xx freigehalten hat, so hat Xxxxxxxxxxxxx.xx einen Regressanspruch gegen den Kooperationspartner. Einkommenssteuer oder ggf. Umsatzsteuer ist in der Courtage enthalten. Eine Umsatzsteuer- bzw. Sozialversicherungspflicht ist xxxxxxxxxxxxx.xx anzuzeigen. Die Kooperationspartner sind eigenverantwortlich für Zulassungs-, Registrierungs- und Meldepflichten gegenüber Behörden und haben keine Vollmacht zum Abschluss eines Vertrages, der Xxxxxxxxxxxxx.xx bindet. Die Kooperationspartner willigen ein, dass Xxxxxxxxxxxxx.xx Daten von Auskunfteien wie AVAD, Schufa o.ä. bezieht. Die Kooperationspartner stellen sicher, dass die Mandanten mit der Weitergabe von Daten an Xxxxxxxxxxxxx.xx und andere Teilnehmer an der Vertriebskette einverstanden sind. Die Kooperationspartner haften gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx für Courtagerückforderungen und Schadenersatzansprüche gesamtschuldnerisch. Das gilt auch für Ansprüche gegenüber den Kooperationspartnern untergeordneten Subvermittlern – unabhängig davon ob diese Xxxxxxxxxxxxx.xx bekannt gegeben wurden oder nicht. Sie haften auch für das Verschulden von Personen, derer sie sich im Sinne von §§ 287, 831 BGB zur Erfüllung ihrer Leistung bedienen. Die Kooperationspartner sind verpflichtet Änderungen ihrer gewerblichen Situation an Xxxxxxxxxxxxx.xx bekannt zu geben. Die Bestimmungen in Punkt 1,2 und 3 können durch die aktuellen AGB zum Kooperationsvertrag ersetzt werden. Xxxxxxxxxxxxx.xx ist berechtigt diese zu ändern oder zu ergänzen. Die Kooperationspartner nehmen durch ihr Schweigen Änderungen der AGB zum Kooperationsvertrag konkludent an, wenn darauf hingewiesen wird.

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Rechtsstellung. Die Der Kooperationspartner haben Xxxxxxxxxxxxx.xx hat Xxxxxxxxxxxxxx.xx gegenüber die Rechtsstellung eines Maklers nach § 93 ff HGB, § 652 ff BGB und § 59/3 VVG. Sie erfüllen Er erfüllet eigenverantwortlich sämtliche für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Einhaltung des Datenschutz- und des Geldwäschegesetzes. Die Der Kooperationspartner erstellen erstellt mit jedem ihrer seiner Kunden ein Maklermandat der xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland. Bei drohendem Verlust der Zulassungsvoraussetzungen nach § 34 d GewO, § 34 f GewO, § 34 c GewO oder § 34 i GewO und anderen sind die ist der Kooperationspartner verpflichtet Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich zu informieren. Die Der Kooperationspartner sind ist Interessenvertreter und Sachwalter ihrer seiner Kunden und nicht Erfüllungsgehilfe von Xxxxxxxxxxxxx.xxXxxxxxxxxxxxxx.xx. Sie werden Der Kooperationspartner wird im Namen ihrer seiner Kunden tätig und nicht im Namen von Xxxxxxxxxxxxx.xxXxxxxxxxxxxxxx.xx ohne dabei in ein Vertragsverhältnis mit den Produktgebern zu treten. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx Andernfalls ist der Kooperationspartner schadenersatzpflichtig. Er stellt Xxxxxxxxxxxxxx.xx von der Nachprüfung der Erfordernisse sowie der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und jeglicher Haftung frei. Sie beachten Er beachtet bei ihrer seiner Tätigkeit die Vorschriften und Bestimmungen des geltenden Wettbewerbsrechtes und üben ihre übt seine Beratungs- und Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aus. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx führt selbst keine Beratung der Kunden der Kooperationspartner des Kooperationspartners durch. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx haftet nicht für die Richtigkeit der von den Kooperationspartnern vom Kooperationspartner eingesetzten Beratungsunterlagen. Die Der Kooperationspartner sind ist für die Qualität und Richtigkeit aller von ihnen ihm erbrachten Leistungen verantwortlich. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx Er stellt Xxxxxxxxxxxxxx.xx von allen Ansprüchen frei, die im Hinblick auf die vom Kooperationspartner erbrachte Beratungs- und Vermittlungstätigkeit gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx geltend gemacht werden. Im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme von Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx wegen Verletzung der den Kooperationspartnern dem Kooperationspartner obliegenden Pflichten, sind die ist der Kooperationspartner verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx von den Kosten der Inanspruchnahme freizuhalten, Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx sämtliche zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen zu geben und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Freihaltungsanspruch ist auf die Zahlung von Geld auf erstes Anfordern des Kunden gerichtet, soweit der Kooperationspartner schuldhaft gehandelt hat. Er beinhaltet auch etwaig geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten des Kunden. Muss Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx Schadenersatz leisten, ohne dass der Kooperationspartner Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx freigehalten hat, so hat Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx einen Regressanspruch gegen den Kooperationspartner. Wird xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland in Anspruch genommen, so hat xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland ebenfalls einen Regressanspruch gegen die Kooperationspartner. Einkommenssteuer oder ggf. Umsatzsteuer ist in der Courtage enthalten. Eine Umsatzsteuer- bzw. Sozialversicherungspflicht ist xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx anzuzeigen. Die Der Kooperationspartner sind ist eigenverantwortlich für Zulassungs-, Registrierungs- und Meldepflichten gegenüber Behörden und haben hat keine Vollmacht zum Abschluss eines Vertrages, der Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bindet. Die Der Kooperationspartner willigen willigt ein, dass Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx Daten von Auskunfteien wie AVAD, Schufa o.ä. bezieht. Die Der Kooperationspartner stellen stellt sicher, dass die Mandanten mit der Weitergabe von Daten an Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx und andere Teilnehmer an der Vertriebskette einverstanden sind. Die Der Kooperationspartner haften haftet gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx für Courtagerückforderungen und Schadenersatzansprüche gesamtschuldnerisch. Das gilt auch für Ansprüche gegenüber den Kooperationspartnern dem Kooperationspartner untergeordneten Subvermittlern – unabhängig davon ob diese Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bekannt gegeben wurden oder nicht. Sie haften Er haftet auch für das Verschulden von Personen, derer sie er sich im Sinne von §§ 287, 831 BGB zur Erfüllung ihrer seiner Leistung bedienenbedient. Die Der Kooperationspartner sind ist verpflichtet Änderungen ihrer seiner gewerblichen Situation an Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bekannt zu geben. Die Bestimmungen in Punkt 1,2 und 3 können durch die aktuellen AGB zum Kooperationsvertrag ersetzt werden. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx ist berechtigt diese zu ändern oder zu ergänzen. Die Der Kooperationspartner nehmen nimmt durch ihr sein Schweigen Änderungen der AGB zum Kooperationsvertrag konkludent an, wenn darauf hingewiesen wird.

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Rechtsstellung. nachfolgend Xxxxxxxxxxxxxx.xx genannt Die Kooperationspartner haben Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx gegenüber die Rechtsstellung eines Maklers nach § 93 ff HGB, § 652 ff BGB und § 59/3 VVG. Sie erfüllen eigenverantwortlich sämtliche für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Einhaltung des Datenschutz- Datenschutzes und des Geldwäschegesetzes. Die Kooperationspartner erstellen mit jedem ihrer Kunden ein Maklermandat der xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland. Bei drohendem Verlust der Zulassungsvoraussetzungen nach § 34 d GewO, § 34 f GewO, § 34 c GewO oder § 34 i GewO und anderen sind die Kooperationspartner verpflichtet Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich zu informieren. Die Kooperationspartner sind Interessenvertreter und Sachwalter ihrer Kunden und nicht Erfüllungsgehilfe von Xxxxxxxxxxxxx.xxXxxxxxxxxxxxxx.xx. Sie werden im Namen ihrer Kunden tätig und nicht im Namen von Xxxxxxxxxxxxx.xxXxxxxxxxxxxxxx.xx. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx von der Nachprüfung der Erfordernisse sowie der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und jeglicher Haftung frei. Sie beachten bei ihrer Tätigkeit die Vorschriften und Bestimmungen des geltenden Wettbewerbsrechtes und üben ihre Beratungs- und Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aus. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx führt selbst keine Beratung der Kunden der Kooperationspartner durch. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx haftet nicht für die Richtigkeit der von den Kooperationspartnern eingesetzten Beratungsunterlagen. Die Kooperationspartner sind für die Qualität und Richtigkeit aller von ihnen erbrachten Leistungen verantwortlich. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx von allen Ansprüchen frei, die im Hinblick auf die vom Kooperationspartner erbrachte Beratungs- und Vermittlungstätigkeit gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx geltend gemacht werden. Im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme von Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx wegen Verletzung der den Kooperationspartnern obliegenden Pflichten, sind die Kooperationspartner verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx von den Kosten der Inanspruchnahme freizuhalten, Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx sämtliche zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen zu geben und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Freihaltungsanspruch ist auf die Zahlung von Geld auf erstes Anfordern des Kunden gerichtet, soweit der Kooperationspartner schuldhaft gehandelt hat. Er beinhaltet auch etwaig geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten des Kunden. Muss Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx.xx dem Kunden Schadenersatz leisten, ohne dass der Kooperationspartner Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx freigehalten hat, so hat Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx einen Regressanspruch gegen den Kooperationspartner. Das Gleiche gilt auch bei Inanspruchnahme von xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland. Einkommenssteuer oder ggf. Umsatzsteuer ist in der Courtage enthalten. Eine Umsatzsteuer- bzw. Sozialversicherungspflicht Umsatzsteuerpflicht ist xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx anzuzeigen. Die Kooperationspartner sind eigenverantwortlich für Zulassungs-, Registrierungs- und Meldepflichten gegenüber Behörden und haben keine Vollmacht zum Abschluss eines Vertrages, der Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bindet. Die Kooperationspartner willigen ein, dass Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx Daten von Auskunfteien wie AVAD, Schufa o.ä. bezieht. Die Kooperationspartner stellen sicher, dass die Mandanten mit der Weitergabe von Daten an Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx und andere Teilnehmer an der Vertriebskette einverstanden sind. Die Kooperationspartner haften gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx für Courtagerückforderungen und Schadenersatzansprüche gesamtschuldnerisch. Das gilt auch für Ansprüche gegenüber den Kooperationspartnern untergeordneten Subvermittlern – unabhängig davon ob diese Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bekannt gegeben wurden oder nicht. Sie haften auch für das Verschulden von Personen, derer sie sich im Sinne von §§ 287, 831 BGB zur Erfüllung ihrer Leistung bedienen. Die Kooperationspartner sind verpflichtet Änderungen ihrer gewerblichen Situation an Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bekannt zu geben. Die Bestimmungen in Punkt 1,2 und 3 können durch die aktuellen aktuelle AGB zum Kooperationsvertrag ersetzt werden. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx ist berechtigt diese zu ändern oder zu ergänzen. Die Der Kooperationspartner nehmen nimmt durch ihr sein Schweigen die Änderungen der AGB zum Kooperationsvertrag konkludent an, wenn darauf hingewiesen wirddiese durch Xxxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland angezeigt werden. Unterschrift Kooperationspartner Der Courtageanspruch der Kooperationspartner richtet sich nach dem vereinbarten Courtagesatz gegen Xxxxxxxxxxxxxx.xx. Xxxxxxxxxxxxxx.xx ist verpflichtet, den Kooperationspartnern, die bei Xxxxxxxxxxxxxx.xx eingegangene Courtage, zu den von den Kooperationspartnern vermittelten Geschäften mit dem gemäß Anlage vereinbarten Prozentsatz abzurechnen und auszuzahlen solange dieser Vertrag besteht. Der Courtageanspruch kann niemals höher sein als der vom Produktgeber ausgezahlte Betrag. Wird nicht innerhalb von 8 Wochen der Courtageabrechnung widersprochen gilt sie als anerkannt. Bei Abrechnung von Subvermittlern der Kooperationspartner besteht der Courtageanspruch in der Differenz (Overhead) zwischen den unter- und übergeordneten Agenturen der Kooperationspartner. Xxxxxxxxxxxxxx.xx behält sich vor Neugeschäft nicht anzunehmen. Xxxxxxxxxxxxxx.xx ist nicht verpflichtet Xxxxxxxxx einzuklagen. Die Courtagerichtlinien der Produktgeber werden anerkannt. Gezillmerte Courtagen werden abzüglich der vereinbarten Stornoreserve gezahlt. Die Kooperationspartner erhalten monatlich eine detaillierte nachvollziehbare Courtageabrechnung. Ist die Stornohaftungssumme höher als die Stornoreserve kann ratierlich ausgezahlt werden. Die Stornoreserve bleibt bis zum Ende der Stornohaftungszeit stehen. Courtageansprüche aus Lebens- und Krankenversicherungen sowie Investmentanlagen und ähnlichem sind mit Zahlung der Abschlusscourtage (auch ratierlich, wenn vom Produktgeber so geliefert) abgegolten. Courtagen aus Beitragsdynamik und anderen Erhöhungen sind ebenfalls weitergabepflichtig. Sollten Courtagen vom Produktgeber oder vom Kunden zurückgefordert werden, die den Kooperationspartnern bereits ausgezahlt wurden, sind die Kooperationspartner verpflichtet, den Betrag unverzüglich an Xxxxxxxxxxxxxx.xx zurückzuzahlen. Die Forderung zur Rückzahlung besteht auch nach Vertragsende, unabhängig vom Grund der Beendigung bis zum völligen Ausgleich weiter. Bei Anlässen, die auf eine Gefährdung der Courtagerückzahlungspflicht der Kooperationspartner schließen lassen, wird die Courtage ratierlich (bis zum Ablauf der Courtagehaftungszeit) ausgezahlt. Die Abtretung von Courtagen oder sonstigen Forderungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist ausgeschlossen.

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Rechtsstellung. Die Kooperationspartner haben Xxxxxxxxxxxxx.xx gegenüber die Rechtsstellung eines Maklers nach § 93 ff HGB, § 652 ff BGB und § 59/3 VVG. Sie erfüllen eigenverantwortlich sämtliche für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Einhaltung des Datenschutz- Datenschutzes und des Geldwäschegesetzes. Die Kooperationspartner erstellen mit jedem ihrer Kunden ein Maklermandat der xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland. Bei drohendem Verlust der Zulassungsvoraussetzungen nach § 34 d GewO, § 34 f GewO, § 34 c GewO oder § 34 i GewO und anderen sind die Kooperationspartner verpflichtet Xxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich zu informieren. Die Kooperationspartner sind Interessenvertreter und Sachwalter ihrer Kunden und nicht Erfüllungsgehilfe von Xxxxxxxxxxxxx.xx. Sie werden im Namen ihrer Kunden tätig und nicht im Namen von Xxxxxxxxxxxxx.xx. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx von der Nachprüfung der Erfordernisse sowie der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und jeglicher Haftung frei. Sie beachten bei ihrer Tätigkeit die Vorschriften und Bestimmungen des geltenden Wettbewerbsrechtes und üben ihre Beratungs- und Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aus. Xxxxxxxxxxxxx.xx führt selbst keine Beratung der Kunden der Kooperationspartner durch. Xxxxxxxxxxxxx.xx haftet nicht für die Richtigkeit der von den Kooperationspartnern eingesetzten Beratungsunterlagen. Die Kooperationspartner sind für die Qualität und Richtigkeit aller von ihnen erbrachten Leistungen verantwortlich. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx von allen Ansprüchen frei, die im Hinblick auf die vom Kooperationspartner erbrachte Beratungs- und Vermittlungstätigkeit gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx geltend gemacht werden. Im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme von Xxxxxxxxxxxxx.xx wegen Verletzung der den Kooperationspartnern obliegenden Pflichten, sind die Kooperationspartner verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxx.xx von den Kosten der Inanspruchnahme freizuhalten, Xxxxxxxxxxxxx.xx sämtliche zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen zu geben und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Freihaltungsanspruch ist auf die Zahlung von Geld auf erstes Anfordern des Kunden gerichtet, soweit der Kooperationspartner schuldhaft gehandelt hat. Er beinhaltet auch etwaig geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten des Kunden. Muss Xxxxxxxxxxxxx.xx Schadenersatz leisten, ohne dass der Kooperationspartner Xxxxxxxxxxxxx.xx freigehalten hat, so hat Xxxxxxxxxxxxx.xx einen Regressanspruch gegen den Kooperationspartner. Einkommenssteuer oder ggf. Umsatzsteuer ist in der Courtage enthalten. Eine Umsatzsteuer- bzw. Sozialversicherungspflicht Umsatzsteuerpflicht ist xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxx.xx anzuzeigen. Die Kooperationspartner sind eigenverantwortlich für Zulassungs-, Registrierungs- und Meldepflichten gegenüber Behörden und haben keine Vollmacht zum Abschluss eines Vertrages, der Xxxxxxxxxxxxx.xx bindet. Die Kooperationspartner willigen ein, dass Xxxxxxxxxxxxx.xx Daten von Auskunfteien wie AVAD, Schufa o.ä. bezieht. Die Kooperationspartner stellen sicher, dass die Mandanten mit der Weitergabe von Daten an Xxxxxxxxxxxxx.xx und andere Teilnehmer an der Vertriebskette einverstanden sind. Die Kooperationspartner haften gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx für Courtagerückforderungen und Schadenersatzansprüche gesamtschuldnerisch. Das gilt auch für Ansprüche gegenüber den Kooperationspartnern untergeordneten Subvermittlern – unabhängig davon ob diese Xxxxxxxxxxxxx.xx bekannt gegeben wurden oder nicht. Sie haften auch für das Verschulden von Personen, derer sie sich im Sinne von §§ 287, 831 BGB zur Erfüllung ihrer Leistung bedienen. Die Kooperationspartner sind verpflichtet Änderungen ihrer gewerblichen Situation an Xxxxxxxxxxxxx.xx bekannt zu geben. Die Bestimmungen in Punkt 1,2 und 3 können durch die aktuellen AGB zum Kooperationsvertrag ersetzt werden. Xxxxxxxxxxxxx.xx ist berechtigt diese zu ändern oder zu ergänzen. Die Kooperationspartner nehmen durch ihr Schweigen die Änderungen der AGB zum Kooperationsvertrag konkludent an, wenn darauf hingewiesen wirddiese auf der Courtageabrechnung angezeigt werden.

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Rechtsstellung. Die Kooperationspartner haben Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx gegenüber die Rechtsstellung eines Maklers nach § 93 ff HGB, § 652 ff BGB und § 59/3 VVG. Sie erfüllen eigenverantwortlich sämtliche für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Einhaltung des Datenschutz- Datenschutzes und des Geldwäschegesetzes. Die Kooperationspartner erstellen mit jedem ihrer Kunden ein Maklermandat der xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland. Bei drohendem Verlust der Zulassungsvoraussetzungen nach § 34 d GewO, § 34 f GewO, § 34 c GewO oder § 34 i GewO und anderen sind die Kooperationspartner verpflichtet Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich zu informieren. Die Kooperationspartner sind Interessenvertreter und treuhänderähnlicher Sachwalter ihrer Kunden und nicht Erfüllungsgehilfe von Xxxxxxxxxxxxx.xxXxxxxxxxxxxxxx.xx. Sie werden im Namen ihrer Kunden tätig und nicht im Namen von Xxxxxxxxxxxxx.xxXxxxxxxxxxxxxx.xx. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx von der Nachprüfung der Erfordernisse sowie der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und jeglicher Haftung frei. Sie beachten bei ihrer Tätigkeit die Vorschriften und Bestimmungen des geltenden Wettbewerbsrechtes und üben ihre Beratungs- und Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aus. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx führt selbst keine Beratung der Kunden der Kooperationspartner durch. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx haftet nicht für die Richtigkeit der von den Kooperationspartnern eingesetzten Beratungsunterlagen. Die Kooperationspartner sind für die Qualität und Richtigkeit aller von ihnen erbrachten Leistungen verantwortlich. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx von allen Ansprüchen frei, die im Hinblick auf die vom Kooperationspartner erbrachte Beratungs- und Vermittlungstätigkeit gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx geltend gemacht werden. Im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme von Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx wegen Verletzung der den Kooperationspartnern obliegenden Pflichten, sind die Kooperationspartner verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx von den Kosten der Inanspruchnahme freizuhalten, Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx sämtliche zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen zu geben und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Freihaltungsanspruch ist auf die Zahlung von Geld auf erstes Anfordern des Kunden gerichtet, soweit der Kooperationspartner schuldhaft gehandelt hat. Er beinhaltet auch etwaig geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten des Kunden. Muss Xxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx.xx dem Kunden Schadenersatz leisten, ohne dass der Kooperationspartner Xxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx.xx freigehalten hat, so hat Xxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxx.xx einen Regressanspruch gegen den Kooperationspartner. Einkommenssteuer oder ggf. Umsatzsteuer ist in der Courtage enthalten. Eine Umsatzsteuer- bzw. Sozialversicherungspflicht Umsatzsteuerpflicht ist xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx anzuzeigen. Die Kooperationspartner sind eigenverantwortlich für Zulassungs-, Registrierungs- und Meldepflichten gegenüber Behörden und Behörden. Sie haben keine Vollmacht zum Abschluss eines Vertrages, der Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bindet. Die Kooperationspartner willigen ein, dass Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx Daten von Auskunfteien wie AVAD, Schufa o.ä. bezieht. Die Kooperationspartner stellen sicher, dass die Mandanten mit der Weitergabe von Daten an Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx und andere Teilnehmer an der Vertriebskette einverstanden sind. Die Kooperationspartner haften gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx für Courtagerückforderungen und Schadenersatzansprüche gesamtschuldnerisch. Das gilt auch für Ansprüche gegenüber den Kooperationspartnern untergeordneten Subvermittlern – unabhängig davon ob diese Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bekannt gegeben wurden oder nicht. Sie haften auch für das Verschulden von Personen, derer sie sich im Sinne von §§ 287, 831 BGB zur Erfüllung ihrer Leistung bedienen. Die Kooperationspartner sind verpflichtet Änderungen ihrer gewerblichen Situation an Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bekannt zu gebenzugeben. Die Bestimmungen in Punkt 1,2 und 3 können durch die aktuellen aktuelle AGB zum Kooperationsvertrag ersetzt werden. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx ist berechtigt diese zu ändern oder zu ergänzen. Die Der Kooperationspartner nehmen nimmt durch ihr sein Schweigen die Änderungen der AGB zum Kooperationsvertrag konkludent an, wenn darauf hingewiesen wird.diese durch Xxxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland angezeigt werden. X X Kooperationspartner/ verantwortlicher Makler Kooperationspartner

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Samples: Kooperationsvertrag (Verantwortlicher Makler)

Rechtsstellung. Die Der Kooperationspartner haben Xxxxxxxxxxxxx.xx 1 ist selbstständiger Kaufmann. Der Kooperationspartner 2 hat Xxxxxxxxxxxxxx.xx gegenüber die Rechtsstellung eines Maklers nach § 93 ff HGB, § 652 ff BGB und § 59/3 VVG. Sie erfüllen eigenverantwortlich sämtliche für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Einhaltung des Datenschutz- und des Geldwäschegesetzes. Die Kooperationspartner erstellen mit jedem ihrer Kunden ein Maklermandat der xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland. Bei drohendem Verlust der Zulassungsvoraussetzungen nach § 34 d GewO, § 34 f GewO, § 34 c GewO oder § 34 i GewO und anderen sind die Kooperationspartner verpflichtet Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich zu informieren. Die Kooperationspartner sind Interessenvertreter und Sachwalter ihrer Kunden und nicht Erfüllungsgehilfe von Xxxxxxxxxxxxx.xxXxxxxxxxxxxxxx.xx. Sie Die Kooperationspartner werden im Namen ihrer Kunden tätig und nicht im Namen von Xxxxxxxxxxxxx.xxXxxxxxxxxxxxxx.xx ohne dabei in ein Vertragsverhältnis mit den Produktgebern zu treten. Andernfalls sind die Kooperationspartner schadenersatzpflichtig. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx von der Nachprüfung der Erfordernisse sowie der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und jeglicher Haftung frei. Sie beachten bei ihrer Tätigkeit die Vorschriften und Bestimmungen des geltenden Wettbewerbsrechtes und üben ihre Beratungs- und Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aus. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx führt selbst keine Beratung der Kunden der Kooperationspartner durch. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx haftet nicht für die Richtigkeit der von den Kooperationspartnern eingesetzten Beratungsunterlagen. Die Kooperationspartner sind für die Qualität und Richtigkeit aller von ihnen erbrachten Leistungen verantwortlich. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx von allen Ansprüchen frei, die im Hinblick auf die vom Kooperationspartner erbrachte Beratungs- und Vermittlungstätigkeit gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx geltend gemacht werden. Im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme von Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx wegen Verletzung der den Kooperationspartnern obliegenden Pflichten, sind die Kooperationspartner verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx von den Kosten der Inanspruchnahme freizuhalten, Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx sämtliche zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen zu geben und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Freihaltungsanspruch ist auf die Zahlung von Geld auf erstes Anfordern des Kunden gerichtet, soweit der die Kooperationspartner schuldhaft gehandelt hathaben. Er beinhaltet auch etwaig geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten des Kunden. Muss Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx Schadenersatz leisten, ohne dass der die Kooperationspartner Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx freigehalten hathaben, so hat Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx einen Regressanspruch gegen den Kooperationspartner. Wird xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland in Anspruch genommen, so hat xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland ebenfalls einen Regressanspruch gegen den Kooperationspartner. Einkommenssteuer oder ggf. Umsatzsteuer ist in der Courtage enthalten. Eine Umsatzsteuer- bzw. Sozialversicherungspflicht ist xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx anzuzeigen. Die Kooperationspartner sind eigenverantwortlich für Zulassungs-, Registrierungs- und Meldepflichten gegenüber Behörden und haben keine Vollmacht zum Abschluss eines Vertrages, der Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bindet. Die Kooperationspartner willigen ein, dass Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx Daten von Auskunfteien wie AVAD, Schufa o.ä. bezieht. Die Kooperationspartner stellen sicher, dass die Mandanten mit der Weitergabe von Daten an Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx und andere Teilnehmer an der Vertriebskette einverstanden sind. Die Kooperationspartner haften gegenüber Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx für Courtagerückforderungen und Schadenersatzansprüche gesamtschuldnerisch. Das gilt auch für Ansprüche gegenüber den Kooperationspartnern untergeordneten Subvermittlern – unabhängig davon ob diese Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bekannt gegeben wurden oder nicht. Sie haften auch für das Verschulden von Personen, derer sie sich im Sinne von §§ 287, 831 BGB zur Erfüllung ihrer Leistung bedienen. Die Kooperationspartner sind verpflichtet Änderungen ihrer gewerblichen Situation an Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx bekannt zu geben. Die Bestimmungen in Punkt 1,2 und 3 können durch die aktuellen AGB zum Kooperationsvertrag zu den Kooperationsverträgen ersetzt werden. Xxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxxxx.xx ist berechtigt diese zu ändern oder zu ergänzen. Die Kooperationspartner nehmen durch ihr Schweigen Änderungen der AGB zum Kooperationsvertrag zu den Kooperationsverträgen konkludent an, wenn darauf hingewiesen wird.

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