Common use of Rechtsänderungsrisiko Clause in Contracts

Rechtsänderungsrisiko. Es besteht das Risiko, dass sich Gesetze oder die Verwaltungs- praxis während der Laufzeit der Investmentgesellschaft und/oder der Objektgesellschaften ändern, was zu einer zumindest mittel- baren Belastung der Investmentgesellschaft mit zusätzlichen Kosten und Aufwendungen für die Einhaltung bestimmter ge- setzlicher Vorgaben und/oder die Einschaltung von rechtlichen und/oder steuerlichen Beratern führen kann. Dies kann sich mit- telbar negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse aus- wirken und bis hin zu einem Totalverlust führen. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Recht- sprechung während der Laufzeit der Investmentgesellschaft und/ oder der Objektgesellschaften ändert oder dass die im Rahmen eines konkreten Rechtsstreits angerufenen Gerichte von einer herrschenden Rechtsprechung abweichen. Somit besteht künftig das Risiko, dass einzelne oder mehrere vertraglich zwischen der Investmentgesellschaft und/oder den Objektgesellschaften und ihren jeweiligen Vertragspartnern vereinbarte Regelungen von Gerichten als nicht oder nicht in vollem Umfang wirksam angese- hen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Investmentge- sellschaft oder die Objektgesellschaften infolge von Rechtsände- rungen ihre Liquiditätsreserve teilweise oder vollständig auflö- sen, teilweise oder vollständig auf Ausschüttungen verzichten oder zusätzliche Fremdmittel aufnehmen müssen. Dies kann sich jeweils negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse aus- wirken und bis hin zu einem Totalverlust führen. Risiko hinsichtlich des Eigentumserwerbs an den Immobilien Es besteht das Risiko, dass das Eigentum an künftig zu erwer- benden Vermögensgegenständen nicht wirksam oder endgültig erworben wird. Dies kann zu einem teilweisen oder vollstän- digen Verlust der von der Investmentgesellschaft und/oder der Objektgesellschaften aufgewandten Investitions- und Nebenkos- ten führen, da bei einer Rückabwicklung eine vollständige Kom- pensation dieser Kosten nicht vorgesehen ist. Dies kann sich negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse auswirken und bis hin zu einem Totalverlust führen.

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Samples: Investment Prospectus

Rechtsänderungsrisiko. Es besteht das Risiko, dass sich Gesetze oder die Verwaltungs- praxis während der Laufzeit der Investmentgesellschaft und/oder der Objektgesellschaften ändern, was zu einer zumindest mittel- baren Belastung der Investmentgesellschaft mit zusätzlichen Kosten und Aufwendungen für die Einhaltung bestimmter ge- setzlicher Vorgaben und/oder die Einschaltung von rechtlichen und/oder steuerlichen Beratern führen kann. Dies kann sich mit- telbar negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse aus- wirken und bis hin zu einem Totalverlust führen. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Recht- sprechung während der Laufzeit der Investmentgesellschaft und/ oder der Objektgesellschaften ändert oder dass die im Rahmen eines konkreten Rechtsstreits angerufenen Gerichte von einer herrschenden Rechtsprechung abweichen. Somit besteht künftig das Risiko, dass einzelne oder mehrere vertraglich zwischen der Investmentgesellschaft und/oder den Objektgesellschaften und ihren jeweiligen Vertragspartnern vereinbarte Regelungen von Gerichten als nicht oder nicht in vollem Umfang wirksam angese- hen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Investmentge- sellschaft oder die Objektgesellschaften infolge von Rechtsände- rungen ihre Liquiditätsreserve teilweise oder vollständig auflö- sen, teilweise oder vollständig auf Ausschüttungen verzichten oder zusätzliche Fremdmittel aufnehmen müssen. Dies kann sich jeweils negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse aus- wirken und bis hin zu einem Totalverlust führen. Risiko hinsichtlich des Eigentumserwerbs an den Immobilien RISIKO HINSICHTLICH DES EIGENTUMSERWERBS AN DEN IMMOBILIEN Es besteht das Risiko, dass das Eigentum an künftig zu erwer- benden Vermögensgegenständen nicht wirksam oder endgültig erworben wird. Dies kann zu einem teilweisen oder vollstän- digen Verlust der von der Investmentgesellschaft und/oder der Objektgesellschaften aufgewandten Investitions- und Nebenkos- ten führen, da bei einer Rückabwicklung eine vollständige Kom- pensation dieser Kosten nicht vorgesehen ist. Dies kann sich negativ ne- gativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse auswirken und bis hin zu einem Totalverlust führen.

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Samples: Sales Prospectus

Rechtsänderungsrisiko. Die steuerlichen Ausführungen in diesem Prospekt beruhen auf der Auffassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Anwen- dung der derzeitigen Steuergesetze. Regelmäßige Steuerände- rungen, auch grundlegende Steuerreformen erfolgen zum Teil in kurzen Zeitabständen. Es ist insbesondere möglich, dass Pläne zur Besteuerung privater Veräußerungsgewinne bei Immobilien – unabhängig von der zehnjährigen Spekulationsfrist – wieder aufgegriffen werden. Das Risiko der Änderung steuerrechtlicher Regelungen sowie deren Auslegung durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung trägt allein der Anleger. Risiko abweichender steuerlicher Beurteilung durch Finanzbehörden und Finanzgerichte Es besteht das Risiko, dass sich Gesetze die Finanzverwaltung oder die Verwaltungs- praxis während Fi- nanzgerichtsbarkeit zur steuerlichen Behandlung der Laufzeit Einkünfte der Investmentgesellschaft und/oder und der Objektgesellschaften ändernAnleger eine andere Auffas- sung als die Kapitalverwaltungsgesellschaft vertritt. Das kann die nachfolgend im Einzelnen dargestellten steuerlichen Risiken be- treffen sowie die übrigen steuerlichen Aspekte des Beteiligungs- angebotes. Eine abweichende Ansicht der Finanzverwaltung kann im Be- steuerungsverfahren bei Erstellung der Steuerbescheide sowie anlässlich einer Betriebsprüfung zum Tragen kommen. Erst nach Abschluss dieser Verfahren und eventuell daran anschließender Einspruchs- und finanzgerichtlicher Verfahren ist für das betref- fende Veranlagungsjahr die steuerliche Behandlung geklärt. Die steuerliche Behandlung der Geschäftsvorfälle eines Veranla- gungsjahres hindert die Finanzverwaltung nicht daran, was in darauf folgenden Jahren hiervon abweichend zu einer zumindest mittel- baren Belastung entscheiden. Eine von der Prospektdarstellung abweichende steuerliche Be- handlung könnte negative Auswirkungen auf die steuerlichen Er- gebnisse der Investmentgesellschaft mit zusätzlichen Kosten und Aufwendungen für die Einhaltung bestimmter ge- setzlicher Vorgaben und/oder die Einschaltung von rechtlichen und/oder steuerlichen Beratern führen kann. Dies kann sich mit- telbar negativ auf die vom der Anleger erzielbaren Rückflüsse aus- wirken und bis hin zu einem Totalverlust führenanlegergefährdenden Wirkungen haben. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Recht- sprechung während der Laufzeit der Investmentgesellschaft und/ oder der Objektgesellschaften ändert oder dass die im Rahmen eines konkreten Rechtsstreits angerufenen Gerichte von einer herrschenden Rechtsprechung abweichen. Somit besteht künftig grundsätzlich das Risiko, dass einzelne oder mehrere vertraglich zwischen dem Anleger aufgrund eines anteilig auf ihn entfallenden steuerlichen Ergebnisses aus der Beteiligung an der Investmentgesellschaft und/oder den Objektgesellschaften und ihren jeweiligen Vertragspartnern vereinbarte Regelungen von Gerichten als nicht oder nicht bereits steuerliche Einkünfte zugerechnet werden ohne dass durch die Investment- gesellschaft eine Ausschüttung erfolgt. Die Steuerschuld hat der Anleger in vollem Umfang wirksam angese- hen werdendiesen Fällen aus seinem übrigen Vermögen zu leisten. Es kann können auch rückwirkend noch nicht ausgeschlossen werden, dass die Investmentge- sellschaft oder die Objektgesellschaften infolge von Rechtsände- rungen ihre Liquiditätsreserve teilweise oder vollständig auflö- sen, teilweise oder vollständig auf Ausschüttungen verzichten oder zusätzliche Fremdmittel aufnehmen müssen. Dies kann sich jeweils negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse aus- wirken endgültig steuerlich veranlagte Veranlagungszeiträume geändert werden und bis hin zu einem Totalverlust führen. Risiko hinsichtlich des Eigentumserwerbs an den Immobilien Es besteht das Risiko, dass das Eigentum an künftig zu erwer- benden Vermögensgegenständen nicht wirksam oder endgültig erworben wird. Dies kann zu einem teilweisen oder vollstän- digen Verlust der von sowohl bei der Investmentgesellschaft und/oder als auch bei den Anlegern Zinsen nach der Objektgesellschaften aufgewandten Investitions- und Nebenkos- ten führen, da bei einer Rückabwicklung eine vollständige Kom- pensation dieser Kosten nicht vorgesehen istAbgabenordnung von derzeit 6 % p. a. (vgl. Dies kann sich negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse auswirken und bis hin zu einem Totalverlust führen§ 233 a AO) anfallen.

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Samples: Investment Fund Prospectus

Rechtsänderungsrisiko. Es besteht das Risiko, dass sich Gesetze oder die Verwaltungs- praxis Verwal- tungspraxis während der Laufzeit der Investmentgesellschaft und/oder der Objektgesellschaften ändern, was zu einer zumindest mittel- baren mittelbaren Belastung der Investmentgesellschaft mit zusätzlichen Kosten und Aufwendungen für die Einhaltung Einhal- tung bestimmter ge- setzlicher gesetzlicher Vorgaben und/oder die Einschaltung Ein- schaltung von rechtlichen und/oder steuerlichen Beratern führen kann. Dies kann sich mit- telbar mittelbar negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse aus- wirken auswirken und bis hin zu einem Totalverlust führen. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Recht- sprechung Rechtsprechung während der Laufzeit der Investmentgesellschaft und/ Investmentgesell- schaft und/oder der Objektgesellschaften ändert oder dass die im Rahmen eines konkreten Rechtsstreits angerufenen Gerichte von einer herrschenden Rechtsprechung abweichenabwei- chen. Somit besteht künftig das Risiko, dass einzelne oder mehrere vertraglich zwischen der Investmentgesellschaft und/oder den Objektgesellschaften und ihren jeweiligen Vertragspartnern vereinbarte Regelungen von Gerichten als nicht oder nicht in vollem Umfang wirksam angese- hen angesehen werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Investmentge- sellschaft Investment- gesellschaft oder die Objektgesellschaften infolge von Rechtsände- rungen Rechtsänderungen ihre Liquiditätsreserve teilweise oder vollständig auflö- senvoll- ständig auflösen, teilweise oder vollständig auf Ausschüttungen Ausschüttun- gen verzichten oder zusätzliche Fremdmittel aufnehmen müssen. Dies kann sich jeweils negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse aus- wirken auswirken und bis hin zu einem Totalverlust Total- verlust führen. Risiko hinsichtlich des Eigentumserwerbs an den Immobilien Es besteht das Risiko, dass das Eigentum an künftig zu erwer- benden erwerbenden Vermögensgegenständen nicht wirksam oder endgültig erworben wird. Dies kann zu einem teilweisen oder vollstän- digen vollständigen Verlust der von der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft und/oder der Objektgesellschaften aufgewandten Investitions- und Nebenkos- ten Nebenkosten führen, da bei einer Rückabwicklung Rück- abwicklung eine vollständige Kom- pensation Kompensation dieser Kosten nicht vorgesehen ist. Dies kann sich negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse auswirken und bis hin zu einem Totalverlust führen.

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Samples: Verkaufsprospekt