Common use of Regelmässige Nachprüfungen Clause in Contracts

Regelmässige Nachprüfungen. a) Regelmässige Nachprüfungen der in Kraftfahrzeugen eingebauten Geräte erfolgen mindestens alle zwei Jahre und können unter anderem im Rahmen der technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge durchgeführt werden. Überprüft werden insbesondere: – ordnungsgemässe Arbeitsweise des Gerätes; – Vorhandensein des Prüfzeichens auf den Geräten; – Vorhandensein des Einbauschildes; – Unversehrtheit der Plomben des Gerätes und der anderen Einbauteile; – wirksamer Umfang der Reifen. b) Die Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Kapitels III Ab- schnitt F Nummer 3 über die zulässigen Fehlergrenzen während der Benut- zung wird mindestens alle sechs Jahre einmal vorgenommen; die einzelnen Mitgliedstaaten können für die in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Motor- fahrzeuge auch eine kürzere Frist vorschreiben. Das Einbauschild muss bei jeder Nachprüfung erneuert werden.

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Samples: Europäisches Übereinkommen Über Die Arbeit Des Im Internationalen Strassenverkehr Beschäftigten Fahrpersonals (Aetr), Europäisches Übereinkommen Über Die Arbeit Des Im Internationalen Strassenverkehr Beschäftigten Fahrpersonals (Aetr), Europäisches Übereinkommen Über Die Arbeit Des Im Internationalen Strassenverkehr Beschäftigten Fahrpersonals (Aetr)