Common use of Regelmässige Nachprüfungen Clause in Contracts

Regelmässige Nachprüfungen. a) Regelmässige Nachprüfungen der in Kraftfahrzeugen eingebauten Geräte erfolgen mindestens alle zwei Jahre und können unter anderem im Rahmen der technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge durchgeführt werden. Überprüft werden insbesondere: – ordnungsgemässe Arbeitsweise des Gerätes; – Vorhandensein des Prüfzeichens auf den Geräten; – Vorhandensein des Einbauschildes; – Unversehrtheit der Plomben des Gerätes und der anderen Einbauteile; – wirksamer Umfang der Reifen.

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