Regelung Musterklauseln

Regelung von Interessenkonflikten gemäß Abs. 2 zu treffen, um zu verhindern, dass solche Interessenkonflikte den Interessen der Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten schaden. Diese Vorkehrungen müssen den ausgeübten Tätigkeiten und den vertriebenen Versicherungsprodukten angemessen sein. § 128 Abs. 1 bis 4 bleibt unberührt.
Regelung. Sind die Voraussetzungen erfüllt und gilt ein Versicherungs- vertrag durch Meldung eines Schadens als nicht schadenfrei, wird in dem auf den Schaden folgenden Jahr der gleiche Bei- tragssatz wie im Schadenjahr zugrunde gelegt. Konkret erfolgt die Rückstufung gemäß der „Besondere Re- gelung im Schadenfall bei vereinbartem Rabattschutz“ im Anhang 1 Ziffer 1.3 AKB.
Regelung. Die Veranstaltungen des VA sind grundsätzlich rauch- und alkoholfrei. Bei Missachtung sind die VT berechtigt den TN auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
Regelung. Diese Regelung für die Bereitstellung der Dienstleistungen auf elektronischem Wege.
Regelung. Weitergabe / Verteilerkreise 1-1 X Das Dokument darf an jeden verteilt werden. 1-2 X Das Dokument darf ohne weitere Genehmigung an Mitarbeiter der UIG weitergegeben werden, sofern dies zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. An Dritte ist eine Weitergabe nur dann erlaubt, wenn das Dokument ausdrücklich für sie bestimmt ist. 1-3 X X Bei Weitergabe ist eine Kennzeichnung der Dokumente erforderlich.
Regelung. 1-4 X Das Dokument darf nur innerhalb eines eingeschränkten und definierten Nutzerkreises verteilt werden. Der Verteilerkreis muss nicht durch Nennung einzelner Namen bestimmt sein, eine Definition beispielsweise anhand von Abteilungs- oder Projektbezeichnungen ist ausreichend. 1-5 X Das Dokument darf nur an einzelne, namentlich ausgewiesene Personen (UIG und Kunden / Lieferanten) verteilt werden. Gesprochenes Wort 2-1 X X Informationen dürfen ortsunabhängig mündlich ausgetauscht werden. 2-2 X Der mündliche Informationsaustausch ist in öffentlichen Bereichen nur unter Wahrung besonderer Sorgfalt gestattet, also wenn ein zufälliges Mithören Dritter ausgeschlossen werden kann.
Regelung. 5-2 X X Ausdrucke dürfen nicht unbeaufsichtigt z.B. in Druckern oder auf Schreibtischen liegen und müssen eingeschlossen aufbewahrt werden (Clear Desk Policy). 5-5 X X Keine besonderen Anforderungen. Außerhausverbringung / Arbeiten unterwegs
Regelung. Transport / Übermittlung
Regelung. 7-7 X Der Versand per Hauspost muss grundsätzlich in verschlossenen Umschlägen erfolgen. 7-8 X Der Versand per Hauspost soll nur in Ausnahmefällen eine persönliche Übergabe ersetzen. X X Keine besonderen Anforderungen.
Regelung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Tarifvertraglichen Vereinbarung oder Teile von Bestimmungen unwirksam oder nicht durchfü hrbar sein, beruh rt dies die Wirksamkeit des ü Teils nicht. Die jeweiligen Parteien der Tarifvertraglichen Vereinbarung ver- pflichten sich fü r diesen Fall, unverzü glich eine Regelung zu treffen, die dem gewollten Zweck entspricht. Der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen nimmt von seiner Unterschrift die Regelungen in Abschnitt l §§ 4, 5 und sowie in Abschnitt III 4, 5 und 7 aus, da es sich insoweit um Vereinbarungen handelt, die interne unternehmenspolitische Entscheidungen betreffen und nicht in die Kompetenz des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen fallen. Offenbach am Main, den 29. September 2004 Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen e.V. (KAV Hessen) (fü r Abschnitt l bis VII) - Vereinte Dienstleistungs- vertreten durch die Landesbezirksleitung Hessen (fü r Abschnitt l bis VII) Stadt Offenbach am Main (fü r Abschnitt l, III, IV, V und VII) Marburger Bund, Landesverband Hessen e.V. (fü r Abschnitt l bis VII) Klinikum Offenbach (fü r Abschnitt II, III, IV, V und VII) Klinikum Offenbach GmbH (fü r Abschnitt l, III, VI und VII) Offenbacher Klinik-Management und Service GmbH - OKM -