Common use of Regionale Epidemie Clause in Contracts

Regionale Epidemie. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die als Folge einer regionalen Epidemie am Ort, an dem sich die versicherte Betriebsstätte befindet, verursacht werden. Eine regionale Epidemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald eine Regierungsstelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (eine Regierung der deutschen Bundesländer, der deutschen Regierungsbezirke, Landkreise oder kreisfreien Städte) eine epidemische Lage von regionaler Tragweite z. B. in Form eines Katastrophenfalles feststellt.

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Samples: www.gdv.de, www.mecklenburgische.de

Regionale Epidemie. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die als Folge einer regionalen Epidemie am Ort, an dem sich die versicherte Betriebsstätte befindet, verursacht werden. Eine regionale Epidemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald eine Regierungsstelle Re- gierungsstelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (eine Regierung der deutschen Bundesländer, der deutschen Regierungsbezirke, Landkreise oder kreisfreien Städte) eine epidemische Lage von regionaler Tragweite z. B. in Form eines Katastrophenfalles feststellt.

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Regionale Epidemie. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende mitwir- kende Ursachen nicht auf Schäden, die als Folge einer regionalen Epidemie am Ort, an dem sich die versicherte Betriebsstätte befindetbefin- det, verursacht werden. Eine regionale Epidemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald so- bald eine Regierungsstelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (eine Regierung der deutschen Bundesländer, der deutschen Regierungsbezirke, Landkreise oder kreisfreien Städte) oder eine sonstige zuständige Stelle eine epidemische Lage von regionaler Tragweite z. B. in Form eines Katastrophenfalles feststelltfest- stellt.

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Regionale Epidemie. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende mitwir- kende Ursachen nicht auf Schäden, die als Folge einer regionalen Epidemie am Ort, an dem sich die versicherte Betriebsstätte befindetbefin- det, verursacht werden. Eine regionale Epidemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald eine Regierungsstelle innerhalb der Bundesrepublik so- Deutschland (eine Regierung der deutschen Bundesländer, der deutschen Regierungsbezirke, Landkreise oder kreisfreien Städte) oder eine sonstige zuständige Stelle eine epidemische Lage von regionaler re- gionaler Tragweite z. B. in Form eines Katastrophenfalles feststellt.

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Samples: www.diebayerische.de

Regionale Epidemie. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die als Folge einer ei- ner regionalen Epidemie am Ort, an dem sich die versicherte versi- cherte Betriebsstätte befindet, verursacht werden. Eine regionale Epidemie im Sinne dieses Ausschlusses liegt vor, sobald eine Regierungsstelle innerhalb der Bundesrepublik Bundesre- publik Deutschland (eine Regierung der deutschen BundesländerBundes- länder, der deutschen Regierungsbezirke, Landkreise oder kreisfreien Städte) eine epidemische Lage von regionaler Tragweite z. B. in Form eines Katastrophenfalles feststellt.

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