Regulatorische Compliance Musterklauseln

Regulatorische Compliance. Catalent holt sämtliche Bewilligungen und Zulassungen ein, und hält diese aufrecht, welche sich auf den Betrieb im Allgemeinen in dem Hoheitsgebiet beziehen, in dem Catalent die Leistungen erbringt. Der Kunde ist auf eigene Kosten verantwortlich für die Einholung und Aufrechterhaltung aller anderen behördlichen Bewilligungen, Ermächtigungen, Zertifizierungen und Zulassungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien und das Produkt des Kunden, einschließlich jener zum Import, Export, Verwendung, Vertrieb und Verkauf der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien und des Produkts des Kunden. Der Kunde entschädigt Catalent für sämtliche Zahlungen, welche Catalent an eine Behörde leisten muss unmittelbar aufgrund von Catalents Formulierung, Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung, Abfüllen, Verpacken, Lagerung oder Prüfung des Produkts des Kunden oder der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien (einschließlich und ohne Limitierung aller Zahlungen oder Gebühren die Catalent gegebenenfalls aufgrund des United States Generic Drug User Fee Amendments of 2012 zu leisten verpflichtet ist). Der Kunde darf Catalent ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in keinem behördlichen Antrag oder sonstigen behördlichen Dokument nennen. Catalent darf eine solche Zustimmung nicht unbillig verweigern. Die Zustimmung muss in einem von beiden Parteien unterzeichneten Schriftstück festgehalten werden. Auf schriftliches Verlangen stellt der Kunde Catalent eine Kopie aller behördlichen Genehmigungen zur Verfügung, die für den Vertrieb, die Vermarktung und den Verkauf des Produkts in allen Gebieten erforderlich sind, in denen die Parteien vereinbart haben, dass der Kunde das Produkt vertreiben, vermarkten oder verkaufen wird. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, diese Informationen zur Verfügung zu stellen, ist Catalent ungeachtet anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, dem Kunden das Produkt zu liefern. Catalent ist nicht dazu verpflichtet, irgendwelche Leistungen zu erbringen, welche eines der Länder involvieren würde, die Ziel der Sanktionen, Handelsbeschränkungen oder Embargos sind, welche durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union, das Vereinigte Königreich oder die Vereinigten Staaten von Amerika verhängt wurden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.