Regulatorisches Umfeld von Bitpanda Financial Services als Vertreiberin. Bitpanda Financial Services ist eine nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz von 2018 ("WAG 2018") konzessionierte Wertpapierfirma und führt im Rahmen des Erwerbs bzw. der Rückgabe von A-Token die Annahme und Übermittlung von Anlegeraufträgen, als eine nach § 3 Abs 2 Z 3 WAG 2018 konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistung, durch. Im April 2024 wurde die bestehende Konzession der Bitpanda Financial Services um die folgenden Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erweitert: Handel für eigene Rechnung gemäß § 3 Abs 2 Z 7 WAG 2018 sowie Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten gemäß § 3 Abs 2 Z 10 WAG 2018. Die Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente setzt eine WAG 2018- Konzession voraus, womit die Aufträge entweder über Bitpanda Financial Services oder über ein anderes dazu berechtigtes Unternehmen, etwa Wertpapierfirmen oder Banken, angenommen und an Bitpanda übermittelt werden. Als konzessionierte und durch die FMA beaufsichtigte Wertpapierfirma unterliegt sie umfassenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben nach dem WAG 2018, der Markets in Financial Instruments Regulation ("MiFIR"), der Marktmissbrauchsverordnung ("MAR") sowie dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz ("FM-GwG"). Dazu gehören insbesondere die folgenden Organisationsanforderungen, Product Governance Pflichten und Wohlverhaltensregeln nach WAG 2018 bzw. der Markets in Financial Instruments Directive II ("MiFID II") sowie MAR.