Hinterlegungsstelle Musterklauseln

Hinterlegungsstelle. Da es sich beim A-Token Produkt um kein Wertpapier handelt und auch keine Verbriefung vorliegt, besteht keine Hinterlegungsstelle. Die Derivat-Bedingungen A-Token sind somit nicht bei einer dritten Stelle hinterlegt, sondern werden dem Anleger über die Bitpanda Plattform angezeigt. Zur eigenen Absicherung von Kursänderungen und Ähnlichem hält Bitpanda die den jeweiligen A-Token zugrunde liegenden Basiswerte auf einem auf Bitpanda lautendem Depot bei einem Kreditinstitut. Dabei handelt es sich nicht um ein Depot für Anleger, sondern ausschließlich um ein Firmendepot seitens Bitpanda. Erwerber der A-Token haben zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf die dahinterstehenden Basiswerte. Eine Ausnahme besteht im Insolvenzfall aufgrund der Besicherung der Anlegergelder mittels Einräumung eines Pfandrechts (dazu "Kapitel 3, 1.13. Pfandrecht"), wobei auch im Fall einer Insolvenz von Bitpanda der Anleger keinen direkten Anspruch auf Basiswerte hat, sondern auf den Gegenwert der gehaltenen A-Token.
Hinterlegungsstelle. Da es sich beim Index-Produkt um kein Wertpapier handelt und auch keine Verbriefung vorliegt, besteht keine Hinterlegungsstelle. Die mit dem Index-Produkt erworbenen Krypto-Assets werden seitens Bitpanda verwahrt. Dabei handelt es sich aber um keine Hinterlegungsstelle oder Depotbank im gesetzlichen oder sonstigen Sinne.
Hinterlegungsstelle. Diese Veranlagung ist nicht durch ein Wertpapier verbrieft. Die Treuhänderin, die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, hält und verwaltet treu- händerisch die Beteiligung der Anleger, die sich jedoch auch selbst, dann als sogenannte Direktkommanditisten in das Handelsregister eintragen lassen können. Die Treuhänderin fungiert in diesem Fall lediglich als Verwaltungstreuhänderin. Es sind bis zur Prospektaufstellung in Österreich keine Gesellschaftsanteile ausgegeben worden. Zu den sonstigen Veranlagungsgemeinschaften der Emittentin und insbesondere der Anbieterin siehe Punkt 2.6. "Art und Anzahl sonstiger Veranlagungsgemeinschaften der Emittentin oder sonstiger Veranlagungsgemeinschaften, die auf die Veranlagung von Einfluss sein könnten" in Abschnitt I dieses Kapitalmarkt- prospekts.

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  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.