Regulierungsvollmacht. 4. Wir sind bevollmächtigt, - gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und - alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Gleiches gilt für die Abwehr von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere Feuerwehrkostenbescheiden, sowie zur Abgabe notwendiger Erklärungen nach öffentlichem Recht, die zur Regulierung des Schadenfalls erforderlich sind.
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Regulierungsvollmacht. 4. A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, - gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und - alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Gleiches gilt für die Abwehr von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere Feuerwehrkostenbescheiden, sowie zur Abgabe notwendiger Erklärungen nach öffentlichem Recht, die zur Regulierung des Schadenfalls Schadensfalls erforderlich sind.
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Regulierungsvollmacht. 4. Wir sind bevollmächtigt, - gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und - alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Gleiches gilt für die Abwehr von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere Feuerwehrkostenbescheiden, sowie zur Abgabe notwendiger Erklärungen nach öffentlichem Recht, die zur Regulierung des Schadenfalls erforderlich sind.
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