Regulierungsvollmacht. A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Pkw ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Pkw abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Führen fremder gemieteter Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) A.1.1.6 Der Versicherungsschutz für ein als Pkw zur Eigenverwendung zugelassenen Fahrzeugs umfasst auch Schäden, die Sie, Ihr Ehegatte oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw, Wohnmobils oder Kraftrades über 50 ccm auf einer Reise im Ausland verursachen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Regulierungsvollmacht. A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Pkw ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Pkw abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Führen fremder gemieteter Fahrzeuge Pkw im Ausland (Mallorca-Police) A.1.1.6 Der Versicherungsschutz für ein als Pkw zur Eigenverwendung zugelassenen Fahrzeugs umfasst auch Schäden, die Sie, Ihr Ehegatte oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw, Wohnmobils oder Kraftrades über 50 ccm auf einer Reise im Ausland verursachen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Regulierungsvollmacht. A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Pkw Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Pkw Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Führen fremder gemieteter Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) A.1.1.6 Der Versicherungsschutz für ein als Pkw zur Eigenverwendung zugelassenen Fahrzeugs umfasst auch Schäden, die Sie, Ihr Ehegatte oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw, Wohnmobils oder Kraftrades über 50 ccm Hubraum auf einer Reise im Ausland verursachen. Automatisiertes und autonomes Fahren (Cyber) A.1.1.7 Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs, wenn versagende oder fehlerhafte Systeme zum automatisierten oder autonomen Fahren ursächlich sind.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)
Regulierungsvollmacht. A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche Scha- denersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen pflicht- gemäßen Ermessens abzugeben. Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Pkw Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Pkw Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abge- schleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befin- det. Führen fremder gemieteter Fahrzeuge im Ausland (MallorcaMallorca- Deckung) - gilt nicht im Werkstatt-Police) Tarif A.1.1.6 Der Versicherungsschutz für ein als Pkw zur Eigenverwendung zugelassenen Fahrzeugs umfasst auch Schäden, die Sie, Ihr Ehegatte Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw, Wohnmobils Kraftrades oder Kraftrades über 50 ccm Campingfahrzeuges auf einer Reise im Ausland verursachen.
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