Reichweite Musterklauseln

Reichweite. WLTP-Reichweitenangaben sind derzeit nicht verfügbar. Alle angegebenen Reichweiten sind Schätzungen aufgrund der von der US-Umweltschutzbehörde („EPA“) geschätzten Reichweiten für die US-Produktionsversionen des Lucid Air. Die von der EPA geschätzten Reichweiten sind als allgemeine Richtwerte für Verbraucher beim Vergleich von Fahrzeugen gedacht. Die tatsächliche Reichweite hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. dem Alter der Batterie, den Fahr- und Ladegewohnheiten, den Temperaturen, der Verwendung von Zubehör und anderen Faktoren, die in der Betriebsanleitung beschrieben werden. Wir werden Sie über die WLTP-Reichweitenwerte unterrichten, sobald ausreichende Informationen darüber vorliegen.
Reichweite. Im Zuge der Beantragung der Vergabe eines LEI wird diese Vereinbarung zwischen dem Verlag und der Governmental oder Legal Entity (im Folgen- den: Legal Entity), an die der LEI vergeben werden soll, verbindlich und rechtswirksam vereinbart. Diese Vereinbarung und die Dokumente, auf die sie verweisen, regeln über die Vergabe des LEI hinaus auch die maßgebli- chen Voraussetzungen und Vorgaben für die Nutzung des LEI einerseits sowie die Verwaltung des LEI und der LEI-RD durch den Verlag anderer- seits. Um Zugang zur LEI-Beantragung zu erhalten, ist eine Registrierung erfor- derlich. Um die Einhaltung der Verpflichtungen des GLEIS sicherzustellen, bindet diese Vereinbarung daher auch die Person, die auf der Webseite xxx.xxxxxx.xx, über die die Beantragung von LEI ausschließlich erfolgt (die „Onlineplattform des Verlags“), die Registrierung durchführt, die zur Bean- tragung einer LEI-Vergabe erforderlich ist, sowie die Person, die nach er- folgter Registrierung die Beantragung durchführt (beide als „Nutzer“ be- zeichnet).
Reichweite. Wenn das Datum näher rückt, an dem wir mit der Produktion Ihres reservierten Lucid Air beginnen können, werden wir Sie benachrichtigen und Sie bitten, Ihre Optionen auszuwählen. WLTP-Reichweitenangaben sind derzeit nicht verfügbar und alle angegebenen Reichweiten sind Schätzungen aufgrund der von der US-Umweltschutzbehörde („EPA“) geschätzten Reichweiten für die US-Produktionsversionen des Lucid Air. Die von der EPA geschätzten Reichweiten sind als allgemeine Richtwerte für Verbraucher beim Vergleich von Fahrzeugen gedacht. Die tatsächliche Reichweite hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. dem Alter der Batterie, den Fahr- und Ladegewohnheiten, den Temperaturen, der Verwendung von Zubehör und anderen Faktoren, die in der Betriebsanleitung beschrieben werden. Wir werden Sie über die WLTP- Reichweitenwerte unterrichten, sobald ausreichende Informationen darüber vorliegen.

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  • Schweigepflicht Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Ausgenommen hiervon sind Umstände, die aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls einer Behörde mitgeteilt werden müssen.

  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Räumlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.14 – für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten.

  • Nachweise Nachweise im Sinne von Ziffer 1.2.1 Absatz 1 sind insbesondere Originalrechnungen. Die Rechnungen - auch unbezahlte - müssen als Original erkennbar sein, den gesetzlichen Vorschriften entspre- chen und insbesondere folgende Angaben enthalten: • Name der behandelten Person, • Bezeichnung der Krankheit, • Art der Leistungen und • die Behandlungs- oder die Bezugsdaten.

  • Persönlicher Geltungsbereich 1. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Vertrages auch ge- genüber Nichtmitgliedern des Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverban- des im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzesbuches „Fernwirkung von Gesamtarbeitsverträgen“ einzuhalten (§1173a Art. 105 ABGB). 2. Den Bestimmungen dieses Vertrages unterstehen auch Arbeitnehmer, die nur während eines Teiles der normalen Arbeitszeit beschäftigt sind (Teilzeitarbeit- nehmer und Aushilfen). Sie haben - im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit - dieselben Rechte und Pflichten wie die vollbeschäftigten Arbeitnehmer. 3. Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen dürfen nur deswegen, weil sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, gegenüber Arbeitnehmern in un- befristeten Arbeitsverhältnissen nicht schlechter behandelt werden, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt.

  • Zweck und Geltungsbereich 1.1 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich — die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und — die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gelten für die gesamte Geschäfts- verbindung zwischen EIU und Zugangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtungen und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gliedern sich in einen Allgemeinen Teil (NBS-AT) und einen unternehmensspezifischen Besonderen Teil (NBS-BT). 1.4 Die NBS-AT ergänzende sowie etwaige von den NBS-AT abweichende Regelungen ergeben sich aus den NBS-BT. Regelungen in den NBS-BT gehen den Regelungen in den NBS-AT vor. 1.5 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.6 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Fahrzeughalter. 1.7 Allein rechtsverbindlich sind die Nutzungsbedingungen in deutscher Sprache. Werden die Nutzungsbedingungen in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union ver- öffentlicht, dient dies lediglich der besseren Information von Zugangsberechtigten.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Zeitlicher Geltungsbereich Abweichend von Art. 4 erstreckt sich der Versicherungsschutz auf eine Umweltstörung, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes oder spätestens zwei Jahre danach festgestellt wird (Pkt. 3.1.1). Der Vorfall muss sich während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes ereignen. Eine Umweltstörung, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes festgestellt wird, die aber auf einen Vorfall vor Abschluss des Versicherungsvertrages zurückzuführen ist, ist nur dann versichert, wenn sich dieser Vorfall frühestens zwei Jahre vor Abschluss des Versicherungsvertrages ereignet hat und dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages der Vorfall oder die Umweltstörung nicht bekannt war und auch nicht bekannt sein konnte.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.