Reifenschäden. Keine Freistellung besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Freistellung besteht nur, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz der Haftungsfreistellung fallende Schäden bei dem Fahrzeug verursacht hat.
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Samples: Service Agreement, Leasing and Fleet Service Agreement, Einzelleasingvertrag