Reinigungsservice Musterklauseln

Reinigungsservice. Die Zimmer werden täglich gereinigt. Der Reinigungsplan der Zimmer ist von 08.00 bis 16.00 Uhr. Kunden, die ihre Zimmer während dieser Zeit nicht zur Verfügung stellen, können ihre Zimmer nicht reinigen lassen. Wenn Sie Ihr Zimmer reinigen lassen möchten, hängen Sie den Hinweis "por favor, arreglen la habitación" an die Außenseite Ihrer Zimmertür. Wenn Sie nicht gestört werden wollen, hängen Sie das Schild "por favor, no molesten" vor Ihre Zimmertür. Sollte die Benachrichtigung über 48 durchgehende Stunden unbeantwortet bleiben –dies ist die vom Hotel maximal zugestandene Toleranz -, wird die Zimmernummer angerufen. Sollte dabei keine Antwort erfolgen, wird das Personal das Zimmer betreten, um dessen einwandfreien Zustand festzustellen und es zu reinigen. Sollte beim Anruf oder beim Zutritt ins Zimmer eine Antwort vom Xxxx erfolgen, wird sich das Personal bei ihm entschuldigen und mit ihm den Zeitpunkt der Reinigung absprechen. Diese muss spätestens am Folgetag erfolgen und es ist dabei vorab festzustellen, ob sich die Unterkunft in einwandfreien Zustand befindet und die Reinigung nicht verzögert wird. Der Wechsel der Handtücher und Bettwäsche erfolgt immer dann, wenn der Kunde es für zweckmäßig hält oder mindestens alle 3 Tage. Handtücher, die Sie wechseln möchten, werden auf den Badezimmerboden gelegt. Falls Sie Handtücher, Bettwäschewechsel, Austausch des Begrüßungssets oder Reinigung des Zimmers zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb der Reinigungszeiten benötigen, sollten Sie sich an die Rezeption wenden.
Reinigungsservice. Die Reinigung umfasst das Einzel-/Zweibettzimmer und die Gemeinschaftsflächen. Bei der Reini- gung wird nach Möglichkeit auf die Bedürfnisse und Vorstellungen der Bewohnerin/ des Bewoh- ners Rücksicht genommen. Die Reinigung erfolgt regelhaft in folgendem Umfang: • Einzel-/Zweibettzimmer und Sanitärraum • Gemeinschaftsflächen • Fensterflächen • Reinigung der Pflegeeinrichtung und der Funktionsräume Es werden täglich Sicht-, Unterhalts- oder Grundreinigungen der Zimmer durchgeführt.
Reinigungsservice. Der Reinigungsservice bezieht sich auf die Reinigung der Gänge vor dem Stand. Die Reinigung erfolgt nicht auf den einzelnen Messeständen. Nach jedem Messetag können leere Flaschen und Müllbeutel vor den Stand gestellt werden. Diese wer- den dann fachgerecht entsorgt. Darüber hinaus ist der Aussteller für die Reinigung seines eigenen Standes selbst verant- wortlich.
Reinigungsservice. Die Reinigung umfasst die Wohn-, Gemeinschafts- und übrigen Räume. Die Unterhaltsreinigung der o.g. Räumlichkeiten erfolgt täglich von montags bis sonnabends durch hausinterne Reinigungskräfte. Sonntags erfolgt eine Sichtreinigung. Die Grundreinigung erfolgt bei Bedarf. Die Abfallentsorgung erfolgt werktäglich.
Reinigungsservice. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe eine Verschmutzung aufweisen, welche über den „normalen“ Verschmutzungsgrad hin- ausgeht, ist die Vermieterin berechtigt, dem Mieter hierfür einen Aufwandsbetrag von bis zu 120,- EUR zu verrechnen. Die Vermieterin ist jederzeit dazu berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und den Mietgegen- stand selbst oder durch beauftragte Dritte auf Kosten des Mieters wieder in ihren Besitz zu nehmen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Mieter gegen Bestimmungen dieses Mietvertrages verstößt oder mit der Bezahlung des Mietzinses auch nur teilweise in Verzug gerät.

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  • Reinigung Die Messe Essen sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Der Aussteller hat auch hier die Möglichkeit, die Messe Essen oder von der Messe Essen zugelassene Unternehmen mit der kostenpflichtigen Reinigung zu beauftragen. Erfolgt der Einsatz von eigenem Reinigungsperso- nal so ist der Einsatz begrenzt auf eine Stunde vor und eine Stunde nach den täglichen Öffnungszeiten der Veranstaltung.

  • Bergungskosten 2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person hat einen unter den Versicherungsvertrag fal- lenden Unfall erlitten. 2.7.2 Höhe der Leistung: 2.7.2.1 Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten und im Vertrag festgelegten Versicherungssumme die entstandenen not- wendigen Kosten für • Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Hat die versicherte Person für Kosten einzustehen, obwohl sie kei- nen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, sind wir eben- falls ersatzpflichtig. • den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet. • den Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anord- nungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. • die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall. 7002021182 2.7.2.2 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstat- tungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmittelbar an uns halten. 2.7.2.3 Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallver- sicherungen, können mitversicherte Bergungskosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Verwendungszweck Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 34 % des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustri- siko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen. Der Einsatz derivativer Instrumente zur Absicherung/Ertragssicherung bedeutet, dass der Einsatz derivativer Instrumente zur Reduzierung von bestimmten Risiken des Fonds erfolgt (z.B. Marktrisiko), taktischer Natur ist und somit eher kurzfristig erfolgt. Der Einsatz derivativer Instrumente als Teil der Anlagestrategie bedeutet, dass derivative Instrumente auch als Ersatz für die direkte Veranlagung in Vermögensgegenstände sowie insbesondere mit dem Ziel der Er- tragssteigerung eingesetzt werden können. Der Einsatz derivativer Instrumente zur permanenten Absicherung bedeutet, dass versucht wird, bestimmte Risiken (z.B. Währungsrisiko) durch den Einsatz derivativer Instrumente zur Gänze auszuschalten (langfris- tige und dauerhafte Absicherung).

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Trennungskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Dieses kann beispielsweise durch logische und physikalische Trennung der Daten gewährleistet werden.

  • Kündigung nach Beitragsangleichung Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer 4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu- gang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wer- den sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- werden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- recht.