Unterkunft und Verpflegung. 1 Unterkunft
(1) Die Einrichtung überlässt dem Bewohner ab dem Klicken Sie hier, um Text einzugeben. im Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach, in 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00x, einen Pflegewohnplatz in einem Wählen Sie ein Element aus.. Das Zimmer befindet sich im Wählen Sie ein Element aus., hat die Raumnummer Klicken Sie hier, um Text einzugeben. und eine Wohnfläche von Klicken Sie hier, um Text einzugeben. m2. Das Zimmer ist wie folgt ausgestattet: - Teilmöbliert mit Pflegebett, Pflegenachttisch, Kleiderschrank, Tisch und Stuhl - Bad mit Waschbecken, Toilette und Dusche - Hausnotrufanlage - Telefonanschluss - Fernsehanschluss Der Bewohner hat darüber hinaus das Recht zur Mitbenutzung der für alle Bewohner vorgesehenen Räume und Einrichtungsgegenstände der Einrichtung (Aufenthaltsraum, Terrasse).
(2) Die Unterkunftsleistungen umfassen außerdem:
a) die regelmäßige Reinigung des Zimmers, des Wohnbereiches, der Gemeinschaftsräume, Funktionsräume, Küche und übrigen Räume,
b) Heizung, die Versorgung mit bzw. Entsorgung von Wasser und Strom sowie Abfall,
c) die Instandhaltung des Wohnraums mit Ausnahme der aufgrund schuldhafter, vertragswidriger Abnutzung durch den Bewohner erforderlichen Instandsetzung,
d) Wartung und Unterhaltung der Gebäude, der technischen Anlagen und der Außenanlagen sowie der Gebäudeausstattung und der Einrichtungsgegenstände, soweit letztere nicht vom Bewohner eingebracht wurden. Näheres zum Inhalt der Unterkunftsleistungen ergibt sich aus den leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI, siehe Anlage Nr. 1.
(3) Folgende Schlüssel wurden dem Bewohner gegen Quittung übergeben: ☐ Zimmerschlüssel ☐ Kleiderschrankschlüssel ☐ keine Die Schlüssel bleiben Eigentum der Einrichtung. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht gestattet. Bei Verlust der Schlüssel ist die Einrichtung unverzüglich zu verständigen. Eine Ersatzbeschaffung erfolgt ausschließlich durch die Einrichtung und der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Bewohner kann seinen Raum auch mit eigenen Gegenständen ausstatten. Von den Gegenständen darf keine Gefährdung ausgehen und sie dürfen die Betreuungs- und Pflegeabläufe nicht behindern. Bei Mehrbettzimmern sind auch die Wünsche der Mitbewohner zu beachten. In Zweifelsfällen entscheidet die Einrichtungsleitung nach pflichtgemäßer Prüfung der berechtigten Interessen der Bewohner.
(5) Die Aufstellung und Benutzung elektrischer Heiz- und Koch...
Unterkunft und Verpflegung. 1 Liegt über Unterkunft und Verpflegung keine schriftliche Vereinbarung vor, gelten die Mindestansätze der eidgenössischen Steuerverwaltung für tatsäch- lich bezogene Leistungen.
2 Bei Mehrfachbelegung eines Zimmers sind in der Regel entsprechend niedri- gere Ansätze in Rechnung zu stellen.
3 Ohne andere Abrede endet das Pensionsverhältnis mit dem Ablauf des Ar- beitsverhältnisses. Kommentar Es wird dringend empfohlen, Bruttolöhne zu vereinbaren, von denen Leistungen des Arbeitge- bers, wie Unterkunft und Verpflegung, in Abzug gebracht werden. Zudem wird empfohlen, sepa- rate schriftliche Verträge für Unterkunft und Verpflegung abzuschliessen.
Unterkunft und Verpflegung. 1 Unterkunft
(1) Die SPM überlässt dem Bewohner ab ……………………………………... im Hause Senioren-Pension Möller GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx ein Pflegeplatz im Zimmer Nr. ………… Das Zimmer hat eine Wohnfläche von ………….. m², wird von …… Mietern bewohnt und befindet sich im Geschoss. Das Zimmer ist wie folgt ausgestattet: • Terrasse • Bad mit Waschbecken, Toilette und Dusche • Hausnotrufanlage • Telefonanschluss • Fernsehanschluss • Teilmöbliert mit Pflegebett, Nachttisch, Schrank, Sessel • etc. Der Bewohner hat darüber hinaus das Recht zur Mitbenutzung der für alle Bewohner vorgesehenen Räume und Einrichtungen des Hauses.
(2) Die Unterkunftsleistungen umfassen außerdem:
a) die regelmäßige Reinigung des Wohnbereiches, der Gemeinschaftsräume, Funktionsräume, Küche und übrigen Räume,
b) Heizung, die Versorgung mit bzw. Entsorgung von Wasser und Strom sowie Abfall,
c) die Instandhaltung des Wohnraumes mit Ausnahme der aufgrund schuldhafter, vertragswidriger Abnutzung durch den Bewohner erforderlichen Instandsetzung,
d) Wartung und Unterhaltung der Gebäude, der technischen Anlagen und der Außenanlagen sowie der Gebäudeausstattung und der Einrichtungsgegen- stände, soweit letztere nicht vom Bewohner eingebracht wurden. Näheres zum Inhalt der Unterkunftsleistungen ergibt sich aus den leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI, siehe vorvertragliche Informationen.
(3) Dem Bewohner werden auf Wunsch Zimmerschlüssel gegen Quittung übergeben. Der Verlust eines ausgehändigten Schlüssels ist der Einrichtungs- leitung unverzüglich mitzuteilen. Bei Schlüsselverlust haftet der Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Bewohner kann seinen Raum auch mit eigenen Gegenständen ausstatten. Von den Gegenständen darf keine Gefährdung ausgehen und sie dürfen die Betreuungs- und Pflegeabläufe nicht behindern. Bei Mehrbett- zimmern sind auch die Wünsche der Mitbewohner zu beachten. In Zweifelsfällen entscheidet die Einrichtungsleitung nach pflichtgemäßer Prüfung der berechtigten Interessen der Bewohner.
(5) Die Aufstellung und Benutzung elektrischer Heiz- und Kochgeräte sowie sonstiger Geräte, die eine Brandgefahr darstellen können, bedürfen einer jederzeit widerruflichen Zustimmung der SPM.
(6) Der Bewohner ist ohne Zustimmung der SPM nicht berechtigt, an hauseigenen baulichen oder technischen Einrichtungen und Geräten wie Klingel, Telefon, Lichtstrom, Gemeinschaftsanlagen usw. Änderungen vorzunehmen oder vornehmen zu ...
Unterkunft und Verpflegung. Unterkunft und Verpflegung umfassen die Leistungen, die dem pflegebedürftigen Men- schen das Wohnen in einem Pflegeheim ermöglichen.
Unterkunft und Verpflegung. Das Pflegeheim schafft die räumlichen Voraussetzungen zur eigenständigen Bewe- gung, auch für Menschen mit einem ausgeprägten Bewegungsbedürfnis. So weit möglich, sollte auch im Außenbereich eine solche Bewegungsmöglichkeit geschaffen werden. • Die Angebote zur Alltagsgestaltung sind möglichst im direkten Umfeld der pflegebe- dürftigen Menschen anzubieten. Das räumliche Milieu ist an die demenzspezifischen Bedarfe angepasst. • Dem spezifischen Ernährungsbedarf der pflegebedürftigen Menschen ist durch eine angepasste Kost auch hinsichtlich Menge, Konsistenz und Darreichungsform Rech- nung zu tragen.
Unterkunft und Verpflegung. Es soll im Vorab abgesprochen werden, ob die Unterkunft oder das Catering direkt vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Werden diese Dienstleistungen von einer Agentur oder einem Dritten erbracht, muss ein Mietvertrag für die Unterkunft und ein Catering-Vertrag vorliegen. Richtwerte für monatliche Lohnabzüge für das Dienstleistungsangebot: • Verpflegung: 8,77 € pro Tag für drei Mahlzeiten, d.h. maximal 263 € pro Monat • Die Übernachtungspreise unterscheiden sich je nach Anzahl der Personen pro Zimmer, z.B. 237 € (eine Person / Zimmer), 142,20 € (zwei Personen / Zimmer), 118,50 € (drei Personen / Zimmer).
Unterkunft und Verpflegung. 1. Dem Tagesgast stehen die Räumlichkeiten der Tagespflege zur Mitbenutzung zur Verfügung.
2. Die Verpflegung besteht aus Frühstück, Mittag- essen und Nachmittagskaffee. Alkoholfreie Getränke wie Mineralwasser, Tee und Kaffee in üblichen Mengen gehören eben- falls zur regelmäßigen Verpflegung. Weitere kleine Zwischenmahlzeiten werden auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf oder nach ärztlicher Anordnung wer- den als Alternative zur Normalkost Schonkost, Diätkost oder spezielle Diäten angeboten.
Unterkunft und Verpflegung. Es stehen 6 Einzelzimmer, 7 Doppelzimmer und 17 Mehrbettzimmer mit ca. 100 Übernachtungsplätzen im Gästehaus (neue Etagenbäder/- duschen im 2. u. 3. Stock) zur Verfügung. Für grössere Veran- staltungen können Schlafsäle eingerichtet werden. Dazu kommen Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Zeltplatz, so dass auch grö- ssere Veranstaltungen, mit bis zu 190 Gästen (Vollpension) und 250 Tagesgästen, möglich sind.
Unterkunft und Verpflegung. In der Seminargebühr sind keine Reise-, Unterkunfts- und Ver- pflegungskosten enthalten.
Unterkunft und Verpflegung. Der Besteller hat rechtzeitig die erforderlichen Aufenthalts-, Arbeits- und sonstigen behördlichen Genehmigungen für das Montage- Personal zu beschaffen. Das Montage-Personal der apilion hat den Anspruch auf eine vom Besteller zu tragende tägliche Auslösung in der Höhe der genannten Sätze zur Bestreitung der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sonstiger Ausgaben wie Instandhaltung von Bekleidung, Getränke usw. Der Besteller hat für das Montage-Personal der apilion auf seine Kosten gute und saubere Unterkunft, gesunde und ausreichende Verpflegung sowie ärztliche Betreuung zur Verfügung zu stellen.