Reiseorganisation Musterklauseln

Reiseorganisation. Bei einer Verzögerung der Rückreise aus dem Aufenthaltsland wegen medizinischer Notfälle, die zu einer Reiseunfähigkeit führen, sorgt das für Sie zuständige Servicecenter für die Umbuchung von Hotels und Flügen. Erfolgt bei Ihnen oder einer mitversicherten Person eine stati- onäre Heilbehandlung aufgrund eines medizinischen Notfalls (sowohl im Aufenthaltsland als auch bei einer Urlaubs- oder Geschäftsreise), wird für die Organisation eines Krankenbe- suches durch einen Familienangehörigen gesorgt. Hierfür or- ganisiert das für Sie zuständige Servicecenter die Reise eines Familienangehörigen zum Ort des Krankenhauses und von dort zurück zum Wohnort, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 7 Tage dauert. Wir übernehmen die Kosten für ein Beförderungsmittel (Bahnfahrt 1. Klasse, Flug Economy Class) und eine Hotelunterkunft (bis 7 Tage) bis zum genannten Höchstbetrag – allerdings nur bei vorheriger Einschaltung des für Sie zuständigen Servicecenters. Sollte aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heilbehandlung beider Eltern im Aufenthaltsland notwendig sein, übernehmen wir die Organisation einer Betreuung vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung. Tritt während einer Urlaubsreise (maximal 6 Wochen) ein medizinischer Notfall beider Eltern mit notwendiger statio- närer Heilbehandlung ein, so besteht ein Anspruch auf einen begleiteten Rücktransport minderjähriger Kinder an den aktuellen Wohnsitz im Aufenthaltsland.
Reiseorganisation. Bei einer Verzögerung der Rückreise aus dem Aufenthaltsland wegen medizinischer Notfälle, die zu einer Reiseunfähigkeit führen, sorgt das für Sie zuständige Globality Health Service- center für die Umbuchung von Hotels und Flügen. Reisekosten für eine versicherte Person im Krankheits- oder Todesfall eines Familienmitglieds Wenn ein Versicherter aufgrund einer schweren Krankheit/ eines schweren Unfalls oder des Todes eines Familienmit- glieds gezwungen ist, in sein Heimatland zurückzukehren, erstattet Globality Health die Kosten bis zu den in Absatz 4.7 genannten Höchstbeträgen der Allgemeinen Versicherungs- bedingungen für die Transportkosten (Hin- und Rückfahrkarte in der ersten Klasse (Bahnfahrt) und Flugticket in der Touris- tenklasse) zum Wohnort oder zum Ort des Krankenhausauf- enthalts des Familienmitglieds im Herkunftsland bei schwe- rer Krankheit oder Unfall bzw. zum Ort der Beerdigung im Herkunftsland beim Tod des Familienmitglieds. Als schwere Krankheit und schwerer Unfall gelten solche, die das Leben des Familienangehörigen gefährden. Als Verwandte im Sinne dieser Deckung gelten der Ehegatte oder der unverheiratete Lebenspartner sowie die Eltern und Kinder des Versicherten. Rücktransportkosten bei schwerer Krankheit und schwerem Unfall sind nur unter der Bedingung erstattungsfähig, dass das entsprechende Globality Health Servicecenter im Voraus kontaktiert wird. Transportkosten aufgrund von Tod sind nur unter der Voraussetzung erstattungsfähig, dass die Sterbeur- kunde vorher vorgelegt wird. Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport einer versicherten Person, für den wir gemäß Punkt 5.1 der AVB eine Kostenzusage erteilt haben, erstatten wir bis zu dem in Punkt 4.7 der AVB genannten tariflichen Höchstbetrag die Reisekosten (Bahnfahrt in der ersten Klasse und Flugticket in der Touristenklasse) einer Begleitperson bis an den letzten ständigen Wohnsitz des Versicherten in dessen Heimat- bzw. Ausreiseland oder bis an den Ort, an dem der Versicherte im Anschluss an den Rücktransport stationär weiterbehandelt wird. Sollte aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heilbehandlung beider Eltern im Aufenthaltsland notwendig sein, übernehmen wir die Organisation einer Betreuung vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung. Tritt während einer Urlaubsreise (maximal 6 Wochen) ein medizinischer Notfall beider Eltern mit notwendiger statio- närer Heilbehandlung ein, so besteht ein Anspruch auf einen begleiteten...
Reiseorganisation. Die Reiseorganisation umfasst die Verwaltung Ihrer Reise- informationen wie Flug- und/oder Hotelbuchungen, Versicherungen, den Boardingvorgang, Anschlussflüge, Transfers zum Hotel, Abwicklung der Visaformalitäten am Flughafen, Zahlungsvorgänge und Abrechnung, Autover- mietung, Passagierunterstützung und Reklamationen. Dabei werden auch Mitteilungen verarbeitet, welche die von Ihnen gebuchten Dienstleistungen betreffen, wie zum Beispiel der Empfang der Buchungsbestätigung per E-Mail mit Ihren personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, und der Reiseverlauf (anhand dieser Informationen können Sie die personenbezogenen Dat- en, die Sie uns bereitgestellt haben, auf ihre Richtigkeit überprüfen), aber auch der Empfang von Status-Updates und Service-Mitteilungen zu Ihrer Reiseorganisation (zum Beispiel Flugverspätung) per E-Mail oder SMS. Diese Mitteilungen können auch Optionen und Angebote für Dienstleistungen beinhalten, die Sie möglicherweise in Anspruch nehmen möchten, wie zum Beispiel Upgrades, zusätzliches Gepäck usw.
Reiseorganisation. Bei einer Verzögerung der Rückreise aus dem Aufent- haltsland wegen medizinischer Notfälle, die zu einer Reiseunfähigkeit führen, sorgt das für Sie zuständige Servicecenter für die Umbuchung von Hotels und Flü- gen. Wir übernehmen die dabei entstehenden Mehr- kosten bis zu einem Betrag von € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680. Erfolgt bei Ihnen oder einer mitversicherten Person eine stationäre Heilbehandlung aufgrund eines medi- zinischen Notfalls (sowohl im Aufenthaltsland als auch bei einer Urlaubs- oder Geschäftsreise), wird für die Organisation eines Krankenbesuches durch einen Familienangehörigen gesorgt. Hierfür organisiert das für Sie zuständige Servicecenter die Reise eines Familienangehörigen zum Ort des Krankenhauses und von dort zurück zum Wohnort, wenn der Krankenhaus- aufenthalt länger als 7 Tage dauert. Wir übernehmen die Kosten für ein Beförderungsmittel (Bahnfahrt 1. Klasse, Flug Economy Class) und eine Hotelunterkunft (bis 7 Tage) bis zum genannten Höchstbetrag – allerdings nur bei vorheriger Einschaltung des für Sie zuständigen Servicecenters. Sollte aufgrund eines medizinischen Notfalls eine

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.