Reiserücktrittskostenversicherung. Zur Absicherung der Reiseplanung des Kunden gegen unvorhergesehene Risiken empfiehlt der Reiseveranstalter aus- drücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie ggf. einer Versicherung zur Deckung der Rück- führungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod und/ oder anderer zweckmäßiger Versicherungen (z.B. Gepäckversiche- rung). Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in den angebotenen Leistungen und Preisen nicht enthalten.
Reiserücktrittskostenversicherung. Zur Absicherung empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Reiserücktrittskostenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle abzumelden und den Versicherer zu unterrichten. Durch den Versicherungsvertrag wird der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung befreit, die Stornokosten an den Reiseveranstalter zu zahlen. Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer dem versicherten Reiseteilnehmer diese dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Stornokosten. Bei verspäteter Hinreise oder außerplanmäßiger Rückreise werden die nachgewiesenen zusätzlichen Hin- bzw. Rückreisekosten ersetzt. Dem Versicherer sind Kopien der kompletten Buchungsunterlagen, das Original der Stornorechnung, ein Versicherungsnachweis, ein Nachweis für den Nichtantritt / verspäteten Antritt / Abbruch der Reise (Attest mit ausführlicher Diagnose, Datum des Behandlungsbeginns, auf Verlangen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Kopie Sterbeurkunde usw.) einzureichen.
Reiserücktrittskostenversicherung. Es wird Ihnen empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung (nachfolgend RRV) abzuschließen. Prämieneinzug und Schadensabwicklung erfolgen über Center Parcs. Der Abschluss einer RRV ist am Tag der Buchung möglich, spätestens aber eine Woche nach Buchung. Bei Buchungen ab 3 Wochen vor Anreise kann die RRV nur am Tag der Buchung und nicht später hinzugebucht werden. Durch den Abschluss einer RRV können Sie sich gegen die bei der Stornierung entstehenden Kosten schützen, falls Sie oder einer der Reiseteilnehmer die Reise aus den nachfolgend genannten Gründen nicht antreten kann:
a) Tod, schwerer Unfall
b) unerwartete schwere Krankheit, Schwangerschaft mit Komplikationen
c) erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen, vorsätzlicher Straftat eines Dritten
d) nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten Wir weisen Sie darauf hin, dass der Abschluss der RRV sich auf das gemietete Objekt bezieht. Soweit eine Teilnutzung durch einzelne Reiseteilnehmer erfolgt, liegt keine Nichtnutzung vor, und Center Parcs hat Anspruch auf den vollständigen Buchungsbetrag. Es gelten im Übrigen die allgemeinen Bedingungen für die RRV. Der Versicherungsschutz beginnt mit der vollständigen Zahlung der Versicherungsprämie und endet bei Abreise aus dem Park. Im Falle einer Stornierung, für die eine RRV abgeschlossen wurde und für die ein Versicherungsgrund vorliegt, wird die geleistete Zahlung abzüglich der Versicherungsprämie, Versicherungssteuer und Bearbeitungsgebühr der gezahlten Selbstbeteiligung in einer Höhe von 32 € erstattet. Über den Reiserücktritt müssen Sie Ihre Buchungsstelle sofort, jedoch spätestens bis zu 5 Tage nach Eintritt des RRV-Grundes, informieren. Die Buchung wird sofort nach Erhalt des Stornierungsauftrages storniert, ein Widerruf ist hiernach nicht mehr möglich. Bei der Stornierung einer kurzfristigen Buchung (ab dem 21. Tag vor Reiseantritt), für die eine RRV sowie der Versicherungsgrund vorliegen, werden die Stornierungskosten (siehe oben) nachträglich in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise aus einem der RRV-Gründe lassen Sie sich den Abreisetermin schriftlich von der Rezeption bestätigen. Wir erstatten anteilig die Übernachtungen, die Sie nicht in Anspruch genommen haben. Nicht genutzte Zusatzleistungen (Bettwäsche, Fahrräder, Gutscheine) können nicht erstattet werden. Eine Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie das Stornierungsformular vollständig ausgefüllt zusamme...
Reiserücktrittskostenversicherung. Die Reiserücktrittskostenversicherung muss bei der Anmeldung (online, persönlich bzw. via Anmeldeformular) abgeschlossen werden. Es handelt sich um eine einmalige, nicht refundierbare Gebühr in Höhe von € 85. Sie tritt in Kraft, wenn der Reisende aus Krankheitsgründen die Reise nicht antreten kann. Bei Rücktritt erstattet EF alle Zahlungen ohne Selbstbehalt, außer der Prämie für die Reiserücktrittskostenversi- cherung sowie der Bearbeitungsgebühr, zurück. Der Flug ist nicht in der Reiserücktrittskostenversicherung beinhaltet. Rückerstattungen werden gemäß der Konditionen der Flugge- sellschaft gewährt. Stornierungen aus Krankheitsgründen müssen bis spätestens zum Reisetermin schriftlich eingereicht werden. Ein ärztliches Attest muss bis spätestens 10 Tage nach Mitteilung folgen. Auch bei einer lebensbedrohenden Krankheit eines im gleichen Haushalt leben- den Familienmitglieds tritt diese Versicherung in Kraft.
Reiserücktrittskostenversicherung. Xxxxxx Kurzreisen empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Eine solche ist in den von Xxxxxx Kurzreisen angebotenen Leistungen und Preisen nicht enthalten.
Reiserücktrittskostenversicherung. Der Kunde oder die Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschliessen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Kunden/der Kundin ausdrücklich empfohlen. Falls der Kunde oder die Kundin eine Reiseversicherung abschliessen will und diese Gegenstand der Vermittlung von Lanka Reisen GmbH ist, ist Lanka Reisen – mangels einer abweichenden Vereinbarung – nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde bzw. die Kundin aus den ihm/ihr übergebenen oder ihm/ihr vorliegenden Unterlagen des Vertragsunternehmens oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen informieren kann. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im jeweiligen Reisepreis NICHT enthalten. Wir bitten deshalb den Kunden, die Kundin zu überprüfen, ob er/sie bereits genügende Annullations- Rückreise, Kranken-, Unfallversicherungen oder sonstige Versicherungen hat.
Reiserücktrittskostenversicherung. VERSICHERUNGSGARANTIEN BETRÄGE/PERSON REISEVERSICHERUNGSPAKET NÜTZLICHE TIPPS VOR DER ABREISE INS AUSLAND • Denken Sie daran, Formulare mitzunehmen, die an die Dauer und an die Art der Reise sowie an das Land angepasst sind, in das Sie sich begeben (für den Europäischen Wirtschaftsraum gelten spezielle Gesetze). Diese verschiedenen Formulare werden von der Krankenkasse ausgestellt, bei der Sie versichert sind, damit Sie im Krankheitsfall oder bei einem Unfall bei dieser Stelle eine direkte Übernahme Ihrer medizinischen Kosten erlangen können. • Wenn Sie in ein Land einreisen, das nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gehört, müssen Sie sich vor Ihrer Abreise erkundigen, ob dieses Land mit der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dazu müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse und Ihren UVG-Unfallversicherer wenden, um zu erfahren, ob Sie in den Geltungsbereich dieses Abkommens fallen und ob Sie bestimmte Formalitäten zu erfüllen haben (Entnahme eines Formulars etc.). Zum Erhalt dieser Dokumente müssen Sie sich vor Ihrer Abreise an die zuständige Stelle wenden. • Wenn Sie in Behandlung sind, vergessen Sie nicht, Ihre Medikamente mitzunehmen und sich nach den Bedingungen für die Beförderung dieser Medikamente zu erkundigen, je nach dem von Ihnen gewählten Transportmittel und Ihrem Reiseziel. • Soweit wir bei Nothilfe nicht selbst tätig werden können, empfehlen wir Ihnen, zuvor zu überprüfen, ob durch die zuständigen Behörden des betreffenden Landes vor Ort ein Nothilfesystem eingerichtet wurde, das eventuelle Notrufe beantworten kann, insbesondere, wenn Sie eine riskante körperliche Tätigkeit oder eine Tätigkeit mit einem Fahrzeug ausüben oder wenn Sie in ein abgelegenes Gebiet reisen. • Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Schlüssel kann es wichtig sein, die Nummern zu kennen. Notieren Sie diese vorsorglich. • Auch im Fall von Verlust oder Diebstahl Ihrer Ausweispapiere oder Ihrer Zahlungsmittel ist eine Wiederbeschaffung einfacher, wenn Sie Kopien angefertigt haben und die Nummern Ihres Reisepass, Ihres Personalausweises und Ihrer Bankkarte notiert haben und diese Nummern getrennt aufbewahren. VOR ORT ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (AVB) GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR ALLE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
Reiserücktrittskostenversicherung. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Celebrity Cruises empfiehlt dringend, eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.
Reiserücktrittskostenversicherung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen