Reiserücktrittskostenversicherung Musterklauseln

Reiserücktrittskostenversicherung. Zur Absicherung der Reiseplanung des Kunden gegen unvorhergesehene Risiken empfiehlt der Reiseveranstalter aus- drücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie ggf. einer Versicherung zur Deckung der Rück- führungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod und/ oder anderer zweckmäßiger Versicherungen (z.B. Gepäckversiche- rung). Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in den angebotenen Leistungen und Preisen nicht enthalten.
Reiserücktrittskostenversicherung. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Reiserücktrittskostenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle abzumelden und den Versicherer zu unterrichten. Durch den Versicherungsvertrag wird der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung befreit, die Stor- nokosten an den Reiseveranstalter zu zahlen. Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer dem versicherten Reiseteilnehmer diese dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Stornokosten. Bei verspäteter Hinreise oder außerplanmäßiger Rückreise werden die nachgewiesenen zusätzlichen Hin- bzw. Rückreisekosten ersetzt. Dem Versicherer sind Kopien der kompletten Buchungsunterlagen, das Original der Stornorechnung, ein Versicherungsnachweis, ein Nachweis für den Nichtantritt / verspäteten Antritt / Abbruch der Reise (Attest mit ausführlicher Diagnose, Datum des Behandlungs- beginns, auf Verlangen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Kopie Sterbeurkunde usw.) einzureichen.
Reiserücktrittskostenversicherung. Der Kunde oder die Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschliessen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Kunden/der Kundin ausdrücklich empfohlen. Falls der Kunde oder die Kundin eine Reiseversicherung abschliessen will und diese Gegenstand der Vermittlung von Lanka Reisen GmbH ist, ist Lanka Reisen – mangels einer abweichenden Vereinbarung – nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde bzw. die Kundin aus den ihm/ihr übergebenen oder ihm/ihr vorliegenden Unterlagen des Vertragsunternehmens oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen informieren kann. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im jeweiligen Reisepreis NICHT enthalten. Wir bitten deshalb den Kunden, die Kundin zu überprüfen, ob er/sie bereits genügende Annullations- Rückreise, Kranken-, Unfallversicherungen oder sonstige Versicherungen hat.
Reiserücktrittskostenversicherung. Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktritts- kostenversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss dieser. Bitte benutzen Sie dafür den Über- weisungsträger der Europäischen Reiseversi- cherung AG lt. beiliegendem Prospekt. Der Versicherungsabschluss ist innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Buchungsbe- stätigung möglich und kommt durch die Überweisung des Versicherungsbetrages zustande.
Reiserücktrittskostenversicherung. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Celebrity Cruises empfiehlt dringend, eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.
Reiserücktrittskostenversicherung. Die Reiserücktrittskostenversicherung muss bei der Anmeldung (online, persönlich bzw. via Anmeldeformular) abgeschlossen werden. Es handelt sich um eine einmalige, nicht refundierbare Gebühr in Höhe von € 85. Sie tritt in Kraft, wenn der Reisende aus Krankheitsgründen die Reise nicht antreten kann. Bei Rücktritt erstattet EF alle Zahlungen ohne Selbstbehalt, außer der Prämie für die Reiserücktrittskostenversi- cherung sowie der Bearbeitungsgebühr, zurück. Der Flug ist nicht in der Reiserücktrittskostenversicherung beinhaltet. Rückerstattungen werden gemäß der Konditionen der Flugge- sellschaft gewährt. Stornierungen aus Krankheitsgründen müssen bis spätestens zum Reisetermin schriftlich eingereicht werden. Ein ärztliches Attest muss bis spätestens 10 Tage nach Mitteilung folgen. Auch bei einer lebensbedrohenden Krankheit eines im gleichen Haushalt leben- den Familienmitglieds tritt diese Versicherung in Kraft.
Reiserücktrittskostenversicherung. Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Reisen- den ist die Heilbronn Marketing GmbH bereit, mit Eingang der Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung zu vermitteln.
Reiserücktrittskostenversicherung. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Reiserücktrittskostenversicherung. 6.1. Es wird der Abschluss einer Reiserück- trittskostenversicherung empfohlen. Diese ist nicht im Reisepreis enthalten. Wir empfehlen die Europäische Reiseversicherung.