WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL Musterklauseln

WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL. Was müssen Sie in jedem Schadenfall tun? Was müssen Sie tun, wenn fraglich ist, ob Sie Ihre Reise antreten können?
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL. I. Das müssen Sie bei jedem Schaden mit beachten: Versicherungsbüro beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V. Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00 00000 Xxxxxxx Telefon: 089/00000-000 Telefax: 089/15702-223 e-mail: xxxxxxxxxxx@Xxxx-Xxxxx.xx
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL. 1. Als eine Reise gelten alle Reisebausteine und Reiseleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt genutzt werden. Wird die erste Teilleistung in Anspruch genommen, so gilt die Reise ins- gesamt als angetreten. Die Reise endet mit der Nutzung der letzten Teilleistung. Als Antritt der Reise gilt im Einzelnen: Flugreisen: Check-in; bei Vorab-Check-in die Sicherheitskontrolle des Reisen- den am Reisetag; Schiffsreisen: Einschiffung (Check-in auf dem Schiff ohne gebuchte Anreise); Busreisen: Einstieg in den Bus; Bahnreisen: Einstieg in den Zug; Autoreisen: Übernahme des Mietwagens oder Wohnmobils (bei Anreise mit eigenem Pkw gilt der Antritt der ersten gebuchten Reiseleistung, z. B. Übernahme der Ferienwohnung). Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreise- preis gehören (z. B. Rail&Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus, bei einer Fluganreise nach der Pass- oder Bordkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistun- gen aus der Reiserücktrittskostenversicherung, und es können nur Kosten aus der Reiseabbruchversicherung geltend gemacht werden.‌‌‌‌
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL l. Das müssen Sie bei jedem Schaden beachten: Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit Direktanspruch der versicherten Person (BB Direktanspruch 2000) § 1 Der Versicherungsfall § 2 Ausschlüsse § 3 Nicht versicherbare Personen § 4 Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers § 7 Beiträge, Fälligkeit, Verzug und Dynamik
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL. Was müssen Sie in jedem Schadenfall tun? Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise? -Rezepte ein. Welche Möglichkeiten bietet Ihnen Real-Time, wenn Sie erkrankt sind und sich ärztlich behandeln lassen möchten?
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL. Was müssen Sie in jedem Schadenfall tun? Woran müssen Sie bei Ansprüchen aus der Haftpflicht- Versicherung denken?
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL. Was müssen Sie in jedem Schadenfall tun? Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise? -Rezepte ein.
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL. 1. Jeder Schaden ist dem Versicherungsbüro des Landessportbundes Hessen e.V., Xxxx-Xxxxx-Xxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx/Xxxx, Tel.: 0 69 – 00 00-000 oder -252, Fax: 00 00-000 unverzüglich nach Eintritt des Schadens auf den dafür vorgesehenen Formularen zu melden. Die Haftpflicht-Schadensanzeige darf nie vom Geschädigten ausgefüllt werden.
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL. 1. Als eine Reise gelten alle Reisebausteine und Reiseleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt genutzt werden. Wird die erste Teilleistung in Anspruch genommen, so gilt die Reise insgesamt als angetreten. Die Reise endet mit der Nutzung der letzten Teilleistung. Als Antritt der Reise gilt im Einzelnen: Flugreisen: Check-in; bei Vorab-Check-in die Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag; Schiffsreisen: Einschiffung (Check-in auf dem Schiff ohne gebuchte Anreise); Busreisen: Einstieg in den Bus; Bahnreisen: Einstieg in den Zug; Autoreisen: Übernahme des Mietwagens oder Wohnmobils (bei Anreise mit eigenem Pkw gilt der Antritt der ersten gebuchten Reiseleistung, z.B. Übernahme der Ferienwohnung). Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z.B. Rail&Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus, bei einer Fluganreise nach der Pass- oder Bordkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen aus der Reiserücktrittskostenversicherung, und es können nur Kosten aus der Reiseabbruchversicherung geltend gemacht werden.
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL. Was müssen Sie in jedem Schadenfall tun? Was müssen Sie bei Übergabe des Fahrzeuges sowie im Schadenfall bei der Versicherung zum CDW-Selbst- beteiligungs-Ausschluss bzw. bei der CDW-Zusatzver- sicherung beachten? VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN DER AWP P&C S.A., NIEDERLASSUNG FÜR DEUTSCHLAND AVB AB-EV 18 OV § 1 Wer ist versichert? § 2 Welche Reise ist versichert? § 3 Wann beginnt und wann endet der Versiche- rungsschutz? § 6 Wann haben Sie keinen Versicherungsschutz (Allgemeine Ausschlüsse)? § 5 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall (Allgemeine Obliegenheiten)? § 6 Was passiert, wenn Sie eine Pflicht (Obliegenheit) verletzen? § 7 Wann verjährt Ihr Anspruch auf Leistung aus dem Versicherungs-Vertrag? § 8 Wann zahlen wir die Entschädigung? § 9 Was gilt, wenn Sie Ersatzansprüche gegen Dritte haben? § 10 Welche Form müssen Erklärungen und Anzeigen haben und wer darf diese entgegennehmen? § 11 Welches Gericht in Deutschland ist zuständig? Welches Recht findet Anwendung? AVB CDW-A 18 § 1 Was ist versichert? § 2 Für welche Fahrzeuge gilt die Versicherung und welche Fahrzeuge sind nicht versichert? § 3 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? § 4 Was ist nicht versichert? § 5 Was müssen Sie beachten (Besondere Obliegenheiten)? AVB CDW 18 ZUS § 1 Was ist versichert? § 2 Für welche Fahrzeuge gilt die Versicherung und welche Fahrzeuge sind nicht versichert? § 3 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? § 4 Was ist nicht versichert? § 5 Was müssen Sie beachten (Besondere Obliegenheiten)?