Reisevertrag. 1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reiseteilnehmer der Compass Kreuzfahrten GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrück- lich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung auf- geführten Reiseteilnehmer einzustehen. 1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elek- tronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem der Reiseteilnehmer von der Compass Kreuzfahrten GmbH i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ord- nungsgemäß informiert wurde. 1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/ Rechnung) der Compass Kreuzfahrten GmbH zustande. Die Bestätigung be- darf keiner bestimmten Form. In der Regel wird die Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen. 1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von der Anmeldung des Reiseteilnehmer ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung der Compass Kreuzfahrten GmbH als neues Angebot anzusehen, an das die Compass Kreuzfahrten GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristi- gen Buchungen - weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn - beträgt die Bin- dungsfrist 2 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange- botes zustande, sofern die Compass Kreuzfahrten GmbH auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen ihre vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Reiseteilnehmers erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber der Compass Kreuzfahrten GmbH. 1.6 Liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.5 Bestandteil des Reisevertrages.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen (Arb)
Reisevertrag. 1.1 Mit Der Reiseteilnehmer bietet dem Veranstalter mit der Reiseanmeldung Buchung (BuchungReiseanmeldung) bietet der Reiseteilnehmer der Compass Kreuzfahrten GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrück- lich, Grundlage dieses Angebotes zum Abschluss eines Reisevertrages sind die Reiseausschreibung und die etwaigen ergänzenden Informationen des Veranstalters für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicherjeweilige Reise, in soweit diese dem Reisean- melder vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldung auf- geführten Reiseteilnehmer einzustehen.
1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elek- tronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem der Reiseteilnehmer von der Compass Kreuzfahrten GmbH i.S. Annah- meerklärung des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ord- nungsgemäß informiert wurde.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/ Rechnung) der Compass Kreuzfahrten GmbH Veranstalters zustande. Die Bestätigung be- darf keiner bestimmten FormBei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Reiseanmelder eine schriftliche Reise- bestätigung übermittelt. In Hierzu ist der Regel wird Veranstalter nicht verpflichtet, wenn die Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzwBuchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Reiseteilnehmer ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung der Compass Kreuzfahrten GmbH als liegt ein neues Angebot anzusehenvor, an das die Compass Kreuzfahrten GmbH der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristi- gen Buchungen - weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn - beträgt die Bin- dungsfrist 2 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange- botes Angebots zustande, sofern wenn der Reiseanmelder innerhalb der Bindungsfrist die Compass Kreuzfahrten GmbH auf Annahme durch ausdrückliche Zusage oder Anzah- lung erklärt. Bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB (Pauschalreiseverträge), die Änderungen hingewiesen und im Übrigen ihre vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Telefonanrufe, Teledienstleistungen, Telefaxe, E-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Reiseteilnehmers erfolgt Mails, SMS), besteht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht, sondern es finden die besonderen reiserechtlichen Rücktritts- und Kündigungs- rechte Anwendung.
1.2 Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen
1.3 Der Reiseanmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mit- reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärunggesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Anzahlung Beförderungsunternehmen) sind vom Veranstalter nicht bevollmäch- tigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder vollständige Zahlung gegenüber Zusicherun- gen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abän- dern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Veranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.5 Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen – z.B. Kin- derermäßigungen – oder Sitzplatzbuchung Infant/Kind – ist in der Compass Kreuzfahrten GmbH.
1.6 Liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regel das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungs- zeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchung anzugeben. Bei einigen Airlines ist das Alter beim Rückflug entschei- dend, wodurch es in Einzelfällen zu Nachbelastungen kommen kann. Bei falscher Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höhe der Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit Dif- ferenz zum altersbedingt zutreffenden Reisepreis entsprechend der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.5 Bestandteil Ausschreibung des ReisevertragesVeranstalters vorgenommen.
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Samples: Reisevertrag
Reisevertrag. 1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer der Compass Kreuzfahrten GmbH Reisende den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an.
1.2 . Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrück- lich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung auf- geführten Reiseteilnehmer einzustehen.
1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elek- tronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem der Reiseteilnehmer von der Compass Kreuzfahrten GmbH i.S. des Artdurch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. 250 §§ 1-3 EGBGB ord- nungsgemäß informiert wurde.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/ Rechnung) mit dem Zugang der Compass Kreuzfahrten GmbH schriftlichen Reisebestätigung beim Reisenden zustande. Die Bestätigung be- darf keiner bestimmten Form. In der Regel wird die Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.5 1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Reiseteilnehmer ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung der Compass Kreuzfahrten GmbH als liegt darin ein neues Angebot anzusehen, an das die Compass Kreuzfahrten GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristi- gen Buchungen - weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn - beträgt die Bin- dungsfrist 2 Tagedes Veranstalters. Der Vertrag Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange- botes Angebotes zustande, sofern die Compass Kreuzfahrten GmbH auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen ihre vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hatwenn der Reisende diesem zustimmt. Die Annahme des Reiseteilnehmers erfolgt Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber des Antrittes der Compass Kreuzfahrten GmbH.Reise erfolgen.
1.6 1.3 Liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Compass Kreuzfahrten GmbH Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer Reisenden bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.5 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.
1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungs- trägereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter des Veranstalters nicht befugt.
1.5 Der Kunde wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung sobald die Identität endgültig feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/ transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
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Samples: Reisevertrag
Reisevertrag. 1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer der Compass Kreuzfahrten GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an.
1.2 . Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrück- lich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung auf- geführten Reiseteilnehmer einzustehen.
1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elek- tronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem der Reiseteilnehmer von der Compass Kreuzfahrten GmbH i.S. des Artdurch Internetbuchungssysteme vorgenommen werden. 250 §§ 1-3 EGBGB ord- nungsgemäß informiert wurde.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung (Reisebestätigung/ Rechnungin Form eines Prints oder einer pdf-Datei) der Compass Kreuzfahrten GmbH beim Anmelder (an der vom Anmelder angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande. Die Bestätigung be- darf keiner bestimmten FormReisemittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Xxxxxxxxxxxx selbst zu bestätigen bzw. In von der Regel wird die Reiseausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen im Namen der Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende zu geben. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Reisebestätigung von Compass Kreuzfahrten GmbH nicht erfolgt, sind Wünsche auf einem dauerhaften Datenträger übermittelnder Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigenfür dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
1.5 1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Reiseteilnehmer ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung der Compass Kreuzfahrten GmbH als liegt darin ein neues Angebot anzusehen, an das die Compass Kreuzfahrten GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristi- gen Buchungen - weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn - beträgt die Bin- dungsfrist 2 Tagedes Reiseveranstalters. Der Vertrag Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange- botes Angebotes zustande, sofern die Compass Kreuzfahrten GmbH auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen ihre vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hatwenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Annahme des Reiseteilnehmers erfolgt Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber des Antrittes der Compass Kreuzfahrten GmbH.Reise erfolgen.
1.6 1.3 Liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Compass Kreuzfahrten GmbH Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.5 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.
1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von Compass Kreuzfahrten GmbH nicht befugt.
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Samples: Reisevertrag
Reisevertrag. 1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer der Compass Kreuzfahrten GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an.
1.2 . Eine verbindliche Erstanmeldung kann nur schriftlich per Anmeldeformular erfolgen, welches auf der Internetseite der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH zu finden ist. Alle folgenden Anmeldungen können schriftlich per Anmeldeformular oder per E- Mail vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch gilt für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren genannten Personen. Insoweit erklärt Minderjährige bedürfen der Anmelder ausdrück- lichausdrücklichen Genehmigung ihrer Eltern. Reservierungen von Pferden oder Zimmern können nicht angeboten werden, für eventuelle Wünsche nimmt die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicherReiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH gerne entgegen und versucht diese, in der soweit möglich, zu erfüllen. Reservierungen, nicht Pferde oder Zimmer betreffend, können durch Dritte vorgenommen werden, eine verbindliche Anmeldung auf- geführten kann jedoch nur durch den Reiseteilnehmer einzustehen.
1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elek- tronischem Weg (E-Mail, Internet) selbst erfolgen, nachdem der Reiseteilnehmer von der Compass Kreuzfahrten GmbH i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ord- nungsgemäß informiert wurde.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/ Rechnung) mit dem Zugang der Compass Kreuzfahrten GmbH Reisebestätigung in Textform beim Reiseteilnehmer zustande. Die Bestätigung be- darf keiner bestimmten Form. In der Regel wird die Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.5 1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Reiseteilnehmer ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung der Compass Kreuzfahrten GmbH als liegt darin ein neues Angebot anzusehen, an das die Compass Kreuzfahrten GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristi- gen Buchungen - weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn - beträgt die Bin- dungsfrist 2 Tage. der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH. Der Vertrag Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange- botes Angebotes zustande, sofern die Compass Kreuzfahrten GmbH auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen ihre vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hatwenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Annahme des Reiseteilnehmers erfolgt Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber des Antrittes der Compass Kreuzfahrten GmbH.Reise erfolgen.
1.6 Liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.3 Der Umfang der Compass Kreuzfahrten vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Jahresprogramms für den Reisezeitraum bzw. der betreffenden Veröffentlichung auf der Homepage der Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung übersandtRechnung. Die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.5 Bestandteil des ReisevertragesAndere Prospekte sind nicht maßgeblich. Besondere Wünsche (Nebenabreden) sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart werden.
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Samples: Reisevertrag
Reisevertrag. 1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer der Compass Kreuzfahrten GmbH Reisende den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich verbind- lich für zwei Wochen an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Bestätigung Ihrer persönlichen elektronischen (online) Anmeldung (Buchung) beim Reisenden zustande.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrück- lich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung auf- geführten Reiseteilnehmer einzustehen.
1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elek- tronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem der Reiseteilnehmer von der Compass Kreuzfahrten GmbH i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ord- nungsgemäß informiert wurde.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/ Rechnung) der Compass Kreuzfahrten GmbH zustande. Die Bestätigung be- darf keiner bestimmten Form. In der Regel wird die Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Reiseteilnehmer An- meldung ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung der Compass Kreuzfahrten GmbH als liegt darin ein neues Angebot anzusehen, an das die Compass Kreuzfahrten GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristi- gen Buchungen - weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn - beträgt die Bin- dungsfrist 2 Tageder Berge & Meer. Der Vertrag Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange- botes zustandeAngebotes zu- stande, sofern die Compass Kreuzfahrten GmbH auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen ihre vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hatwenn der Reisende diesem zustimmt. Die Annahme des Reiseteilnehmers erfolgt Zustimmung kann ausdrücklich oder schlüssig, z.B. durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber Antritt der Compass Kreuzfahrten GmbH.Reise erfolgen.
1.6 1.3 Liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Compass Kreuzfahrten GmbH Reise- und Zahlungsbedingungen von Berge & Meer dem Reiseteilnehmer Reisenden bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der nach Maßgabe der Regelung in 1.5 von 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.
1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung für den Reisezeit- raum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungs- trägereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der Berge & Meer Touristik GmbH nicht befugt und werden etwaig trotzdem vorgenommene nicht gültige Zusicherungen durch diese nicht Vertragsinhalt. Bevor der Reisende durch einen Pauschalreisevertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, wird ihm vom Reiseveranstalter und, wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler erworben wird, auch vom Reisevermittler gemäß § 4 Abs 1 PRG das jeweils zutreffende Standardinformationsblatt gemäß dem Anhang zum PRG bereitgestellt.
1.5 Der Reisende hat während der Zeit der Vertragsabwicklung Änderungen seines Namens sowie jede Änderung seiner Anschrift sofort schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift ge- sandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen.
1.6 Der Reisende wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtun- ternehmens. Sobald diese Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich mitgeteilt. Der Reisende hat jedoch keinen Anspruch auf Durchführung des Fluges durch eine bestimmte Fluglinie und es entstehen ihm auch keine Preisminderungs- oder Schadener- satzansprüche, wenn die Fluglinie entsprechend geändert wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/ transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
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Samples: Reisebedingungen
Reisevertrag. 1.1 Mit Der Reisevertrag wird mit der schriftlichen Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reiseteilnehmer der Compass Kreuzfahrten GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung erfolgt oder durch die Rücksendung des Vertragsangebotes durch den Anmelder an die Ferieninitiative Grenzenlos e.V. verbindlich. Voraussetzung dafür ist eine Unterzeichnung seitens der Ferieninitiative e.V. und mindestens eines Erziehungsberechtigten des Reiseteilnehmers. Der Verein Ferieninitiative Grenzenlos e.V. ist aus wichtigen Grund, soweit dies nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wird, berechtigt, Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigt. Tritt durch derartige Maßnahmen eine erhebliche Änderung der Reiseleistung ein, ist der Kunde als auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren PersonenVerein Ferieninitiative Grenzenlos e.V. berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag ohne Kosten zurückzutreten (BGB § 651j. Insoweit erklärt Bei Eintritt derartiger Umstände unterrichten wir den Kunden unverzüglich. Eventuelle Ansprüche hat der Anmelder ausdrück- lich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in Reisende innerhalb eines Monats nach der Anmeldung auf- geführten Reiseteilnehmer einzustehen.
1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elek- tronischem Weg vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber des Vereins Ferieninitiative Grenzenlos e.V. geltend zu machen (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem der Reiseteilnehmer von der Compass Kreuzfahrten GmbH i.S. des Art. 250 BGB §§ 1651f-3 EGBGB ord- nungsgemäß informiert wurde.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch g). Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung über die Angebotsannahme (Reisebestätigung/ Rechnung) Anzahlung der Compass Kreuzfahrten GmbH zustandeReise in Höhe von 100 €. Die Bestätigung be- darf keiner bestimmten FormRestzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. In Nach vollständigem Zahlungseingang übersenden wir dem Kunden die Reiseunterlagen. Die Nichteinhaltung der Regel wird die Compass Kreuzfahrten GmbH Zahlungsmodalitäten bewirkt keine Auflösung des Vertrages. Ansprüche vom Verein Ferieninitiative Grenzenlos e.V. bleiben auf jeden Fall unberührt. Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert der Verein Ferieninitiative Grenzenlos e.V. den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Nachstehende Rücktrittsgebühren werden erhoben: - bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises - bis 15. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises - ab dem Reiseteilnehmer die Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 80% des Reisepreises Wir empfehlen in jedem Falle den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von der Anmeldung des Reiseteilnehmer ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung der Compass Kreuzfahrten GmbH als neues Angebot anzusehen, an das die Compass Kreuzfahrten GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden istAbschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei kurzfristi- gen Buchungen - weniger als 7 Werktage vorzeitiger Abreise des Kindes aus dem Ferienlager auf Wunsch des gesetzlichen Vertreters erfolgt keine Kostenrückerstattung. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Naturkatastrophen, Havarien oder gleichgewichtige Fälle vor Reisebeginn - beträgt die Bin- dungsfrist 2 Tageund während des Ferienaufenthaltes berechtigen den Verein Ferieninitiative Grenzenlos e.V. zur Kündigung. Der Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange- botes zustande, sofern die Compass Kreuzfahrten GmbH auf die Änderungen hingewiesen und bis 14 Tage vor Beginn gekündigt werden. Bereits eingegangene Anzahlungen/Teilnehmerbeiträge werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Wenn ein Kind während des Aufenthalts im Übrigen ihre vorvertraglichen Informationspflichten gemFerienlager erkrankt oder einen Unfall erleidet und durch ein Arzt festgestellt wird, dass das Kind zur ärztlichen Betreuung nach Hause geschickt werden muss, erhält der Reisende anteilig (vom 1. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Reiseteilnehmers erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber Tag nach der Compass Kreuzfahrten GmbH.
1.6 Liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Heimfahrt bis zum Ende der Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.5 Bestandteil des Reisevertragesgebuchten Reise) pro Tag einen Betrag von 10,00 € erstattet.
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Samples: Reisevertrag
Reisevertrag. 1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reiseteilnehmer der Compass Kreuzfahrten GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an4.1. Ein Vertrag zwischen Reiseveranstalter bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen zwischen Leistungsträger und Reisendem kommt zustande wenn ein Buchungsauftrag vom Reiseanmelder an TOP TRAVEL erfolgt.
1.2 4.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrück- lich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung auf- geführten Reiseteilnehmer einzustehen.
1.3 Die Reiseanmeldung Buchung des Reiseanmelders kann schriftlich, mündlichelektronisch, mündlich oder fernmündlich oder bei TOP TRAVEL erfolgen. Elektronische und fernmündliche Buchungen bestätigt TOP TRAVEL unverzüglich auf elek- tronischem Weg (E-Mailelektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Für TOP TRAVEL wird der Vertrag erst dann verbindlich, Internet) erfolgen, nachdem wenn die Buchung und der Reiseteilnehmer von der Compass Kreuzfahrten GmbH i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ord- nungsgemäß informiert Preis mittels Rechnung/ Reisebestätigung bestätigt wurde.
1.4 4.3. Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/ Rechnung) der Compass Kreuzfahrten GmbH zustande. Die Reisende erhält eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung be- darf keiner bestimmten Form. In der Regel wird die Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln(z.B. Papier, Email). Wird der Pauschalreisevertrag in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG stimmt der Reisende zu, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalreisevertrages alternativ auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. Email) zur Verfügung gestellt zu bekommen.
4.4. Dem Reisenden werden an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse rechtzeitig vor Beginn der Reise, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten voraussichtlichen Abreisezeiten und gegebenenfalls zu planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten zur Verfügung gestellt. Auch wenn der Reiseveranstalter bzw. in Leistungsträger dem Reisenden rechtzeitig vor Beginn der Reise die notwendigen Reiseunterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen hat, behält sich der Reisevermittler das Recht vor diese erst bei Eingang der Restzahlung auszuhändigen. Folgende Einzelleistungen sind bereits bei Buchung bzw. Ticketausstellung zur Gänze zu begleichen: Linienflug-, Bahn- und Fährtickets und Versicherungen. Wird die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von der Anmeldung des Reiseteilnehmer abvereinbarten Zahlungsfälligkeiten beglichen, so ist der Reisevermittler berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten zu verrechnen. Sollten die Reisebestätigunggenannten Dokumente/Rechnung der Compass Kreuzfahrten GmbH als neues Angebot anzusehenUnterlagen (Unrichtigkeiten, an das die Compass Kreuzfahrten GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristi- gen Buchungen - weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn - beträgt die Bin- dungsfrist 2 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange- botes zustandeAbweichungen, sofern die Compass Kreuzfahrten GmbH auf die Änderungen hingewiesen und Unvollständigkeiten) im Übrigen ihre vorvertraglichen Informationspflichten gemSinne von 3.5. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Reiseteilnehmers erfolgt durch ausdrückliche Erklärungaufweisen, Anzahlung hat der Reisende den Reisevermittler oder vollständige Zahlung gegenüber der Compass Kreuzfahrten GmbH.
1.6 Liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.5 Bestandteil des ReisevertragesReiseveranstalter zu kontaktieren (vgl 3.5.).
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen