Reisevertrag. 2.1 Jede Buchung ist von der Verfügbarkeit der Pauschalreise zum Zeitpunkt der Buchung abhängig. Der Reisevertrag ist für Reisenden und Unternehmen bindend, wenn die in der Optionsbestätigung geforderte Anzahlung fristgerecht geleistet wurde. In der Folge hat der Reisende die vereinbarte Rest- zahlung fristgerecht zu leisten. 2.2 Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) direkt beim Unternehmen, bei MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH oder über Handelsvertreter erfolgen, die vom Unternehmen mit der Vermittlung ihrer Reisen beauftragt sind. Bei elektronischen Buchungen stellt die Bestätigung des Eingangs der Buchung noch keine Annahme des Vertragsangebotes des Rei- senden dar. 2.3 Falls keine fristgerechte Anzahlung erfolgt, verfällt die Buchungsoption. Wenn der offene Restbetrag vom Reisenden nicht bis 14 Tage vor Abreise überwiesen wurde (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Unternehmen) hat das Unternehmen das Recht, die Buchung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren und Stornierungsgebühren gemäß Punkt 13 dieser AGB zu verlangen, unabhängig davon ob die vom Reisenden gebuchte Pauschalreise wieder verkauft werden kann. 2.4 Handelsvertreter und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Agenturen) sind vom Unternehmen nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Unternehmen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Schiffsbeschreibungen, Orts-, Länder- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Unternehmen herausgegeben wurden, sind für das Unternehmen und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegen- stand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Unternehmens gemacht wurden.
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Reisevertrag. 2.1 Jede Buchung ist von der Verfügbarkeit der Pauschalreise zum Zeitpunkt der Buchung abhängig. Der Reisevertrag ist für Reisenden und Unternehmen bindend, wenn die in der Optionsbestätigung geforderte Anzahlung fristgerecht geleistet wurde. In der Folge hat der Reisende die vereinbarte Rest- zahlung fristgerecht zu leisten.
2.2 Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) direkt beim Unternehmen, bei MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH oder über Handelsvertreter erfolgen, die vom Unternehmen mit der Vermittlung ihrer Reisen beauftragt sind. Bei elektronischen Buchungen stellt die Bestätigung des Eingangs der Buchung noch keine Annahme des Vertragsangebotes des Rei- senden Kun- den dar.
2.3 Falls keine fristgerechte Anzahlung erfolgt, verfällt die Buchungsoption. Wenn der offene Restbetrag vom Reisenden nicht bis 14 Tage vor Abreise überwiesen wurde (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Unternehmen) hat das Unternehmen das Recht, die Buchung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren und Stornierungsgebühren gemäß Punkt 13 dieser AGB zu verlangen, unabhängig davon ob die vom Reisenden gebuchte Pauschalreise wieder verkauft werden kann.
2.4 Handelsvertreter und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Agenturen) sind vom Unternehmen nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Unternehmen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Schiffsbeschreibungen, Orts-, Länder- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Unternehmen herausgegeben wurden, sind für das Unternehmen und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden Kunden zum Gegen- stand Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Unternehmens gemacht wurden.
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Reisevertrag. 2.1 Jede Buchung ist von 1.1 Mit der Verfügbarkeit Reiseanmeldung nach Maßgabe der Pauschalreise zum Zeitpunkt der Buchung abhängigAusschreibung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 10 Tage an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme (Bsp.: Internet) vorgenommen werden. Der Reisevertrag ist für Reisenden und Unternehmen bindendkommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung bei Ihnen zustande.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot unsererseits. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn die Sie diesem zustimmen. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
1.3 Liegen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reise- bestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages. Für den Reisevertrag gelten ausschließlich diese unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Optionsbestätigung geforderte Anzahlung fristgerecht geleistet wurdeReisebestätigung/Rechnung. In der Folge hat der Reisende die vereinbarte Rest- zahlung fristgerecht zu leistenAndere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind unsere Mitarbeiter nicht befugt.
2.2 Die 1.5 Sie werden gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internetüber die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) direkt beim Unternehmen, unterrichtet. Steht dieses bei MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH oder über Handelsvertreter erfolgen, die vom Unternehmen mit der Vermittlung ihrer Reisen beauftragt sind. Bei elektronischen Buchungen stellt die Bestätigung des Eingangs der Buchung noch keine Annahme des Vertragsangebotes des Rei- senden dar.
2.3 Falls keine fristgerechte Anzahlung erfolgtnicht fest, verfällt die Buchungsoption. Wenn der offene Restbetrag vom Reisenden nicht bis 14 Tage vor Abreise überwiesen wurde (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Unternehmen) hat das Unternehmen das Recht, die Buchung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren und Stornierungsgebühren gemäß Punkt 13 dieser AGB zu verlangen, unabhängig davon ob die vom Reisenden gebuchte Pauschalreise wieder verkauft werden kann.
2.4 Handelsvertreter und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Agenturen) sind vom Unternehmen nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Unternehmen hinausgehen oder iIdentität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Schiffsbeschreibungen, Orts-, Länder- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Unternehmen herausgegeben wurden, sind für das Unternehmen und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegen- stand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht Falle eines Wechsels des Unternehmens gemacht wurdenausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich mitgeteilt.
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Reisevertrag. 2.1 Jede Buchung ist von der Verfügbarkeit der Pauschalreise Kreuzfahrt zum Zeitpunkt der Buchung abhängig. Der Reisevertrag ist für Reisenden und Unternehmen Unternehmer bindend, wenn die in der Optionsbestätigung geforderte Anzahlung fristgerecht geleistet Buchungsbestätigung an den Kunden übersandt wurde. In der Folge hat der Reisende die vereinbarte Rest- zahlung fristgerecht zu leistenDer Vertrag kommt zwischen MSC Cruises S.A. und dem Kunden zustande.
2.2 Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) direkt beim Unternehmen, bei MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH oder über Handelsvertreter Reisebüros erfolgen, die vom Unternehmen von MSC als deren Agenturen mit der Vermittlung ihrer Reisen beauftragt sind. Bei elektronischen Buchungen stellt die Bestätigung des Eingangs der Buchung noch keine Annahme des Vertragsangebotes Vertragsanbotes des Rei- senden Kunden dar.
2.3 Falls keine fristgerechte Anzahlung erfolgt, verfällt die Buchungsoption. Wenn der offene Restbetrag vom Reisenden nicht bis 14 Tage vor Abreise überwiesen wurde (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Unternehmenbei MSC) hat das Unternehmen das Recht, die Buchung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren und Stornierungsgebühren gemäß Punkt 13 dieser AGB zu verlangen, unabhängig davon ob die vom Reisenden gebuchte Pauschalreise Kreuzfahrt wieder verkauft werden kann.
2.4 Handelsvertreter Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Agenturen) sind vom Unternehmen von MSC nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Unternehmen von MSC hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Schiffsbeschreibungen, Orts-, Länder- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Unternehmen von MSC herausgegeben wurden, sind für das Unternehmen MSC und dessen deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden Kunden zum Gegen- stand Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Unternehmens von MSC gemacht wurden.
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Reisevertrag. 2.1 Jede Buchung ist von der Verfügbarkeit der Pauschalreise zum Zeitpunkt der Buchung abhängig. Der Reisevertrag ist für Reisenden und Unternehmen bindend, wenn die in der Optionsbestätigung geforderte Anzahlung fristgerecht geleistet Buchungsbestätigung an den Kunden übersandt wurde. In der Folge hat der Reisende die vereinbarte Rest- zahlung fristgerecht zu leistenDer Vertrag kommt zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zustande.
2.2 Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, InternetInter-net) direkt beim Unternehmen, bei MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH oder über Handelsvertreter erfolgen, die vom Unternehmen mit der Vermittlung ihrer Reisen beauftragt sind. Bei elektronischen Buchungen stellt die Bestätigung des Eingangs der Buchung noch keine Annahme des Vertragsangebotes des Rei- senden Kunden dar.
2.3 Falls keine fristgerechte Anzahlung erfolgt, verfällt die Buchungsoption. Wenn erfolgt oder der offene Restbetrag vom Reisenden nicht bis 14 Tage vor Abreise überwiesen wurde (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Unternehmen) hat das Unternehmen das Recht, die Buchung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren und Stornierungsgebühren gemäß Punkt 13 dieser AGB zu verlangen, unabhängig davon ob die vom Reisenden gebuchte ge- buchte Pauschalreise wieder verkauft werden kann.
2.4 Handelsvertreter und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Agenturen) sind vom Unternehmen nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Unternehmen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Schiffsbeschreibungen, Orts-, Länder- und Hotelprospekte, sowie InternetausschreibungenInternetausschreibung, die nicht vom Unternehmen herausgegeben wurden, sind für das Unternehmen und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden Kunden zum Gegen- stand Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Unternehmens gemacht wurden.
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