Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließ- lich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unter- nehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen. (2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzan- wendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegen- über der Bank geltend zu machen.
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Samples: Sonderbedingungen Für Die Jetzz Card Mit Verfügungsrahmen (Für Geschäftskunden), Sonderbedingungen Für Die Jetzz Card Mit Verfügungsrahmen
Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließ- lich ausschließlich gegenüber dem Unternehmen Unterneh- men geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unter- nehmen Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung Rekla- mationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzan- wendung Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegen- über gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließ- lich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unter- nehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte Master- Card zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen Un- ternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzan- wendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegen- über der Bank geltend zu machen.
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Samples: Mastercard Terms and Conditions
Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten bankgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließ- lich ausschließlich gegenüber der Bank geltend zu machen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unter- nehmen Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte Kreditkarte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen Unter- nehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzan- wendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegen- über der Bank geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließ- lich aus- schließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unter- nehmen Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte Mastercard zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzan- wendung Zusatz- anwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegen- über gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Mastercard Terms and Conditions
Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließ- lich ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung Zusatzan wendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unter- nehmen bearbeitet Unternehmen bear beitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte Kreditkarte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung Rekla mationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer ggf. bankgenerierten Zusatzan- Zusatzan wendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegen- über der Bank gegenüber comdirect geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen. (1) 3.1 Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten unternehmensgene- rierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließ- lich Karteninha- ber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert einge- speichert hat. Das Unter- nehmen Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte Kreditkarte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigenaus händigen.
(2) 3.2 Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzan- wendung Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegen- über gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Kreditkartenbedingungen
Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen. (1) 3.1 Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließ- lich ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unter- nehmen Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte Kreditkarte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigenaus händigen.
(2) 3.2 Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzan- wendung Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegen- über gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag
Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließ- lich ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unter- nehmen Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber darf die Karte Mastercard Prepaid zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzan- wendung Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegen- über gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen. (1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließ- lich gegenüber ausschließlich gegen- über dem Unternehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unter- nehmen Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninhaber Karten- inhaber darf die Karte MasterCard zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem Unternehmen aushändigen.
(2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzan- wendung Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegen- über gegenüber der Bank geltend zu machen.
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Samples: Mastercard Terms and Conditions