Common use of Relevante Änderungen im FACHARZT-Bestand Clause in Contracts

Relevante Änderungen im FACHARZT-Bestand. Änderungen im FACHARZT-Bestand können durch die FACHÄRZTE, die AOK und die BKK an die Managementgesellschaft gemeldet werden. Die Änderungsmitteilungen werden durch die Managementgesellschaft zeitnah geprüft und verarbeitet (vgl. zu den Informationspflichten des FACHARZTES auch § 6 des Vertrages und unten Ziffer 1.3). Folgende Änderungen haben Auswirkungen auf das Verzeichnis der FACHÄRZTE: - Umzug des Vertragsarztsitzes innerhalb von Baden-Württemberg (Wechsel der Betriebsstätte, Wechsel der Betriebsstättennummer); - Wechsel des Vertragsarztsitzes in ein anderes Bundesland; - Tod des FACHARZTES; - Rückgabe/Entzug/Ruhen/Verzicht der/auf die Vertragsarztzulassung/Zulassung des MVZ; - ordentliche Kündigung durch den FACHARZT; - außerordentliche Kündigung durch den FACHARZT; - außerordentliche Kündigung gegenüber dem FACHARZT durch die Managementgesellschaft. - Ablauf der persönlichen Ermächtigung, bei MVZ: Ausscheiden eines angestellten Arztes gemäß 1.1.4.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie in Baden Württemberg Gemäß § 140a SGB V‌, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie in Baden Württemberg Gemäß § 140a SGB V‌, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Urologie in Baden Württemberg Gemäß § 140a SGB V

Relevante Änderungen im FACHARZT-Bestand. Änderungen im FACHARZT-Bestand können durch die FACHÄRZTE, FACHÄRZTE und die AOK und die BKK an die Managementgesellschaft gemeldet werden. Die Änderungsmitteilungen werden durch die Managementgesellschaft zeitnah geprüft und verarbeitet (vgl. zu den Informationspflichten des FACHARZTES auch § 6 des Vertrages und unten Ziffer 1.3). Folgende Änderungen haben Auswirkungen auf das Verzeichnis der FACHÄRZTE: - Umzug des Vertragsarztsitzes innerhalb von Baden-Württemberg (Wechsel der Betriebsstätte, Wechsel der Betriebsstättennummer); - Wechsel des Vertragsarztsitzes in ein anderes Bundesland; - Tod des FACHARZTES; - Rückgabe/Entzug/Ruhen/Verzicht der/auf die Vertragsarztzulassung/Zulassung des MVZ; - ordentliche Kündigung durch den FACHARZT; - außerordentliche Kündigung durch den FACHARZT; - außerordentliche Kündigung gegenüber dem FACHARZT durch die Managementgesellschaft. - Ablauf der persönlichen Ermächtigung, bei MVZ: Ausscheiden eines angestellten Arztes gemäß 1.1.4.Gastroenterologen

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Samples: Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet Der Gastroenterologie in Baden Württemberg Gemäß § 73c SGB V‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌, Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet Der Gastroenterologie in Baden Württemberg Gemäß § 73c SGB V

Relevante Änderungen im FACHARZT-Bestand. Änderungen im FACHARZT-Bestand können durch die FACHÄRZTE, FACHÄRZTE und/oder die AOK und die BKK an die Managementgesellschaft gemeldet werden. Die Änderungsmitteilungen werden durch die Managementgesellschaft zeitnah geprüft und verarbeitet (vgl. zu den Informationspflichten des FACHARZTES auch § 6 des Vertrages und unten Ziffer 1.3). Folgende Änderungen haben Auswirkungen auf das Verzeichnis der FACHÄRZTE: - Umzug des Vertragsarztsitzes innerhalb von Baden-Württemberg (Wechsel der Betriebsstätte, Wechsel der Betriebsstättennummer); - Wechsel des Vertragsarztsitzes in ein anderes Bundesland; - Tod des FACHARZTES; - Rückgabe/Entzug/Ruhen/Verzicht der/auf die Vertragsarztzulassung/Zulassung des MVZ; - ordentliche Kündigung durch den FACHARZT; - außerordentliche Kündigung durch den FACHARZT; - außerordentliche Kündigung gegenüber dem FACHARZT durch die Managementgesellschaft. - Ablauf der persönlichen Ermächtigung, bei MVZ: Ausscheiden eines angestellten Arztes gemäß 1.1.4.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Nephrologie in Baden Württemberg Gemäß § 140a SGB V‌, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Diabetologie in Baden Württemberg Gemäß § 140a SGB V

Relevante Änderungen im FACHARZT-Bestand. Änderungen im FACHARZT-Bestand FACHARZT -Bestand können durch die FACHÄRZTEFACH-ÄRZTE, die AOK und die BKK an die Managementgesellschaft gemeldet werden. Die Änderungsmitteilungen werden durch die Managementgesellschaft zeitnah geprüft und verarbeitet (vgl. zu den Informationspflichten des FACHARZTES auch § 6 des Vertrages und unten Ziffer 1.3). Folgende Änderungen haben Auswirkungen auf das Verzeichnis der FACHÄRZTE: - Umzug des Vertragsarztsitzes innerhalb von Baden-Württemberg (Wechsel der Betriebsstätte, Wechsel der Betriebsstättennummer); - Wechsel des Vertragsarztsitzes in ein anderes Bundesland; - Tod des FACHARZTES; - Rückgabe/Entzug/Ruhen/Verzicht der/auf die Vertragsarztzulassung/Zulassung des MVZ; - ordentliche Kündigung durch den FACHARZT; - außerordentliche Kündigung durch den FACHARZT; - außerordentliche Kündigung gegenüber dem FACHARZT durch die Managementgesellschaft. - Ablauf der persönlichen Ermächtigung, bei MVZ: Ausscheiden eines angestellten Arztes gemäß 1.1.4.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Den Fachgebieten Orthopädie Und‌, Vertrag Zur Versorgung in Den Fachgebieten Orthopädie Und‌

Relevante Änderungen im FACHARZT-Bestand. Änderungen im FACHARZT-Bestand können durch die FACHÄRZTE, FACHÄRZTE und die AOK und die BKK an die Managementgesellschaft gemeldet werden. Die Änderungsmitteilungen werden durch die Managementgesellschaft zeitnah geprüft und verarbeitet (vgl. zu den Informationspflichten des FACHARZTES auch § 6 des Vertrages und unten Ziffer 1.3). Folgende Änderungen haben Auswirkungen auf das Verzeichnis der FACHÄRZTE: - Umzug des Vertragsarztsitzes innerhalb von Baden-Württemberg (Wechsel der Betriebsstätte, Wechsel der Betriebsstättennummer); - Wechsel des Vertragsarztsitzes in ein anderes Bundesland; - Tod des FACHARZTES; - Rückgabe/Entzug/Ruhen/Verzicht der/auf die Vertragsarztzulassung/Zulassung des MVZ; - ordentliche Kündigung durch den FACHARZT; - außerordentliche Kündigung durch den FACHARZT; - außerordentliche Kündigung gegenüber dem FACHARZT durch die Managementgesellschaft. - Ablauf der persönlichen Ermächtigung, bei MVZ: Ausscheiden eines angestellten Arztes gemäß 1.1.4.Kardiologen

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Samples: Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌