Rendite Musterklauseln

Rendite. Die Renditen der Anteile sind u. U. nicht direkt mit den Renditen vergleichbar, die durch eine Anlage in Vermögenswerte eines Fonds oder dessen Basiswert erzielt werden könnten.
Rendite. Die jährliche Rendite der Schuldverschreibungen auf Grundlage (i) des Erwerbs am Begebungstag, (ii) zum Ausgabebetrag von 100 % des Nennbetrags und (iii) einer Rückzahlung bei Ende der Laufzeit entspricht der Nominalverzinsung. Im Falle einer Zinssatzerhöhung gemäß den Regelungen der Anlei- hebedingungen erhöht sich die jährliche Rendite der Schuldverschreibungen. Die individuelle Rendite des jeweiligen Anlegers kann in einzelnen Fällen unterschiedlich ausfallen und hängt von der Differenz zwischen dem erzielten Erlös bei Verkauf oder Rückzahlung einschließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich gezahlten Betrag für den Erwerb der Anleihe einschließlich etwaig zu zahlender Stück- zinsen, der Haltedauer der Anleihe, den beim jeweiligen Anleger individuell anfallenden Gebühren und Kosten sowie der individuellen Steuersituation ab. Aus diesem Grund kann die Emittentin keine Aus- sage über die jährliche Rendite des jeweiligen Anlegers treffen.
Rendite. Hochverzinsliche Wertpapiere sind oft volatiler, weniger liquide und anfälliger für finanzielle Notlagen als andere Wertpapiere mit höherem Rating. Die Bewertung von hochverzinslichen Wertpapieren kann aufgrund mangelnder Liquidität schwieriger sein als die anderer Wertpapiere mit höherem Rating. Anlagen in diese Art von Wertpapieren können zu nicht realisierten Kapitalverlusten und/oder Verlusten führen, die sich negativ auf den Nettoinventarwert der Fonds auswirken können. Darüber hinaus sind die Renditen der Anteile u. U. nicht direkt mit den Renditen vergleichbar, die durch eine Anlage in Vermögenswerte eines Fonds oder dessen Basiswert erzielt werden könnten.
Rendite. Die jährliche Rendite der Schuldverschreibungen auf Grundlage des Ausgabetrages von 100 % des Nennbetrags und Rückzahlung bei Ende der Laufzeit entspricht der Nominalverzinsung und beträgt 5,25 % p.a. Die individuelle Rendite aus einer Schuldverschreibung über die Gesamtlaufzeit muss durch den jeweiligen Anleihegläubiger un- ter Berücksichtigung der Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich gezahlten Betrag für den Erwerb der Schuldverschreibung zuzüglich etwaiger Stückzinsen und unter Beachtung der Laufzeit der Schuldverschreibung und der Transaktionskosten berechnet werden. Die jeweilige Netto-Rendite der Schuldverschreibung lässt sich erst am Ende der Laufzeit bestimmen, da sie von eventuell zu zahlenden individuellen Transaktionskosten, wie Depot-Gebühren, abhängig ist. Bei Annahme eines Erwerbsbetrages von 100 % des Nominalbetrags und vollständigem Erlös dieses Betrags bei der Rückzahlung der Schuldverschreibung sowie unter Außerachtlassung von Stückzinsen und Transaktionskosten ergibt sich eine jährliche Rendite in Höhe des Zinssatzes. Im Falle von Anleihegläubigern, die das Umtauschangebot wahrnehmen (siehe die Bedingungen des Um- tauschangebots, abgedruckt unter 14. dieses Prospekts) müssen bei der Berechnung der individuellen Rendite darüber hinaus die für den Erwerb der umzutauschenden Schuldverschreibungen 2016/2021 aufgewendeten Beträge, die für die Schuldverschreibung 2016/2021 vor dem Umtausch erhaltenen Zinsen und der im Rahmen des Umtauschs erhaltenen Barausgleichbetrag, bestehend aus dem Zusatzbetrag von EUR 20,00 in bar pro um- getauschter Schuldverschreibung 2016/2021 und den aufgelaufenen Stückzinsen, berücksichtigt werden. Auf die Schuldverschreibungen ist das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldver- schreibungsgesetz – SchVG) anwendbar. Die Anleihebedingungen sehen im Anschluss an das SchVG vor, dass die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen und zur Wahrneh- mung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen können. Die Anleihegläubiger kön- nen insbesondere einer Änderung wesentlicher Inhalte der Anleihebedingungen zustimmen. Ein ordnungsgemäß gefasster Mehrheitsbeschluss ist für alle Anleihegläubiger verbindlich. Die Anleihegläubiger können zur Wahrung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter bestellen und abberufen. Der gemeinsame Vertreter hat die Aufga- ben und Befugnisse, welc...
Rendite. Die Bruttorendite der Inhaberschuldverschreibungen auf Grundlage des Ausgabebetrages von 100 % des Nennbetrages und Rückzahlung am Ende der Laufzeit zum Nennbetrag (100 %) beträgt unter Berücksichtigung der Nominalverzinsung von 5,75 % p. a. einem Betrag in Höhe von 5,75 % p.a. Für die Berechnung der individuellen Rendite über die gesamte Laufzeit hat der Anleger die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich gezahlten Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen sowie die Laufzeit und seine Transaktionskosten (zum Beispiel Depotgebühren an die vom Anleger beauftragte Bank) zu berücksichtigen. Die jeweilige Nettorendite der Anleihe lässt sich erst am Ende der Laufzeit bestimmen, da sie von den eventuell zu zahlenden Transaktionskosten sowie der individuellen Steuersituation abhängig ist. Ansprüche auf die Zahlung von Zinsen verjähren nach drei Jahren, Ansprüche auf die Zahlung von Kapital verjähren nach dreißig Jahren jeweils ab Fälligkeit. Die Steuergesetzgebung des Mitgliedstaats des Anlegers und des Gründungsstaats der Emittentin kann sich auf die Erträge aus den Wertpapieren auswirken.
Rendite. Die individuelle Rendite aus einer Teilschuldverschreibung über die Gesamtlaufzeit muss durch den jeweiligen Anleger unter Berücksichtigung der Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag ein- schließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich gezahlten Betrag für den Erwerb der Anleihe zuzüglich etwaiger Stückzinsen und unter Beachtung der Laufzeit der Anleihe und seiner Transakti- onskosten berechnet werden. Die jeweilige Netto-Rendite der Anleihe lässt sich erst am Ende der Laufzeit bestimmen, da sie von eventuell zu zahlenden individuellen Transaktionskosten wie Depot- gebühren abhängig ist. Bei Annahme eines Erwerbsbetrages für die Anleihe von 100 % des Nominalbetrages und vollständi- gen Erlös dieses Betrages bei der Rückzahlung der Anleihe sowie unter Außerachtlassung von Stück- zinsen und Transaktionskosten ergibt sich eine jährliche Rendite in Höhe des Zinssatzes.
Rendite. Im Fall von festverzinslichen Schuldverschreibungen wird die Emissionsrendite in den Endgültigen Bedingungen offen gelegt, sofern dies im Hinblick auf die Art der Verzinsung zum betreffenden Zeitpunkt möglich ist. Die Renditeberechnung erfolgt nach der Methode des Internen Zinsfußes (Moosmüller- Methode). Dabei wird ein Abzinsungssatz ermittelt, bei dem die Summe der Barwerte aller Kapitaleinzahlungen, Ausschüttungen und Kapitalauszahlungen zu Laufzeitbeginn gleich groß ist und damit zu einem Kapitalwert von Null führt. Der Interne Zinsfuß gibt damit ökonomisch gesehen die Verzinsung des jeweils in der Anlage gebundenen Kapitals bzw. des durchschnittlich gebundenen Kapitals über den Betrachtungszeitraum an. Bei Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung kann die Rendite erst nach der letzten Zinszahlung bei Rückzahlung der Schuldverschreibungen berechnet werden, da die Schuldverschreibungen mit Zinssätzen verzinst werden, deren genaue Höhe bei Begebung der Schuldverschreibungen nicht feststeht. Bei Schuldverschreibungen ohne periodische Verzinsung wird die Emissionsrendite auf Basis des Ausgabekurses berechnet.
Rendite. Die jährliche Rendite der Schuldverschreibungen auf Grundlage (i) des Erwerbs am Begebungstag,
Rendite. Die Rendite der Schuldverschreibung beträgt: Bei einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum Fälligkeitstag ergibt sich auf der Grundlage des ersten Verkaufspreises in Höhe von 99,90% eine Rendite von 2,012% p.a.
Rendite. Die Bruttorendite der Inhaberschuldverschreibungen auf Grundlage des Ausgabebetrages von 100 % des Nennbetrages und Rückzahlung am Ende der Laufzeit zum Nennbetrag (100 %) beträgt unter Berücksichtigung der Nominalverzinsung von 6,50 % p. a. einem Betrag in Höhe von 6,50 % p.a. Für die Berechnung der individuellen Rendite über die gesamte Laufzeit hat der Anleger die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich gezahlten Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen sowie die Laufzeit und seine Transaktionskosten (zum Beispiel Depotgebühren an die vom Anleger beauftragte Bank) zu berücksichtigen. Die jeweilige Nettorendite der Anleihe lässt sich erst am Ende der Laufzeit bestimmen, da sie von den eventuell zu zahlenden Transaktionskosten sowie der individuellen Steuersituation abhängig ist.