Rentenhöhe Musterklauseln

Rentenhöhe. Die anspruchsberechtigten Kinder erhalten Waisenrenten, die für ein Kind 20%, für zwei Kinder 40% und für drei oder mehr Kinder 60% der versicherten Invalidenrente bzw. der vom Rentenbezüger bezo- genen Invalidenrente betragen. Bei mehr als drei Waisen wird der Rentenanspruch gleichmässig auf alle anspruchsberechtigten Waisen aufgeteilt.
Rentenhöhe. Für anspruchsberechtigte Kinder werden Invaliden-Kinderrenten ausgerichtet, die 10% der bezoge- nen Invalidenrente für ein Kind, 20% der bezogenen Invalidenrente für zwei Kinder und 30% der bezo- genen Invalidenrente für drei oder mehr Kinder betragen. Dabei gelten die maximalen Leistungen gemäss Art. 21.
Rentenhöhe. Für anspruchsberechtigte Kinder werden Pensionierten-Kinderrenten ausgerichtet, die 10% der bezo- genen Altersrente für ein Kind, 20% der bezogenen Altersrente für zwei Kinder und 30% der bezoge- nen Altersrente für drei oder mehr Kinder betragen. Dabei gelten die maximalen Leistungen gemäss Art. 21.
Rentenhöhe. Die Ehegattenrente beträgt 66 2/3 % der versicherten Altersrente bzw. 66 2/3 % der vom verstorbenen Ehegatten bereits bezogenen Alters- oder Invalidenrente.
Rentenhöhe. Die volle jährliche Invalidenrente entspricht 50 % des versicherten Xxxxxx Risiko, mindestens aber der Rente, die sich aus dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit vorhandenen Alterssparkapital, dividiert durch den Tarif «Kombinierter Leistungsbarwert» im Anhang, ergibt. Im Maximum entspricht sie 30 % des maximal versicherten Xxxxxx im Rentenplan.
Rentenhöhe. Die Ehegattenrente beträgt 66 2/3% der versicherten oder der bereits bezogenen Invalidenrente. Sie kann auf Wunsch des Ehegatten als Kapital bezogen werden. Art. 57, Art. 58 und Art. 59 sind sinn- gemäss anwendbar.
Rentenhöhe. 1) Das bei Pensionierung vorhandene Alterssparkapital ist massgebend für die Bestimmung der Altersrente. Bei Teilpensionierung wird das Alterssparkapital anteilsmässig berücksichtigt. 2) Die Höhe der jährlichen Altersrente berechnet sich wie folgt: vorhandenes Alterssparkapital mul- tipliziert mit dem Umwandlungssatz im entsprechenden Alter gemäss Anhang. Im Umwandlungs- satz ist eine anwartschaftliche Ehegattenrente enthalten. 3) Bis zum Rentenalter hat der Versicherte die Möglichkeit, eine Rente mit garantierter Laufzeit über 10, 20 oder 30 Jahre anstelle einer Altersrente zu wählen. Ab Rentenbeginn ist die getroffene Xxxx unwi- derruflich. Bei Rentenbeginn wird die Altersrente abhängig vom Alter und von der gewünschten Garantiezeit gekürzt. Diese Kürzung, die nicht ausfinanziert werden darf, erfolgt für die gesamte Bezugsdauer und beträgt: Kürzung der Altersrente in % beim Erwerb einer Rente mit garantierter Laufzeit Garantierte Lauf- Alter bei Rentenbeginn zeit in Jahren 58 59 60 61 62 63 64 65 10 2,10 2,40 2,60 3,00 3,30 3,70 4,10 4,50 20 8,50 9,40 10,30 11,30 12,40 13,60 14,80 16,10 30 17,80 19,30 20,70 22,20 23,90 25,50 27,20 28,90 Stirbt der Altersrentner vor Ablauf der garantierten Laufzeit und hinterlässt keinen Ehegatten, wird den Hinterlassenen gemäss Art. 62 Abs. 2 die Rente für die Restlaufzeit in Kapitalform ausbezahlt. Der Barwert der Renten für die Restlaufzeit wird mit dem technischen Zins berechnet. Stirbt der Altersrentner vor Ablauf der garantierten Laufzeit und hinterlässt einen Ehegatten, wird die Ehegattenrente für die Restlaufzeit in Höhe der garantierten Rente ausbezahlt. Nach Ablauf der garantierten Laufzeit beläuft sich die Höhe der Ehegattenrente auf 66 2/3% der Rente mit garantierter Laufzeit. Stirbt der Ehegatte vor Ablauf der garantierten Laufzeit, wird den Hinterlas- senen gemäss Art. 62 Abs. 2 die Rente für die Restlaufzeit in Kapitalform ausbezahlt. Der Barwert der Renten für die Restlaufzeit wird mit dem technischen Zins berechnet. Der Bezug einer Rente mit garantierter Laufzeit schliesst den Bezug eines Todesfallkapitals gemäss Art. 63 Abs. 2 aus. Überlebt der Altersrentner die garantierte Laufzeit, entspricht die Altersrente der Rente mit garan- tierter Laufzeit.
Rentenhöhe. Die Höhe der jährlichen Invalidenrente ergibt sich durch Umwandlung des projizierten Alterssparkapi- tals mit dem zum ordentlichen Pensionierungsalter massgebenden Umwandlungssatz. Die Invaliden- rente beträgt höchstens 70% des letzten versicherten Xxxxxx. Für die Berechnung der minimalen Invalidenrente wird der versicherte Lohn mit dem Tarif «Minimale Invalidenrente» gemäss Anhang mul- tipliziert. In beiden Fällen dient der letzte versicherte Xxxx vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit als Berech- nungsgrundlage.
Rentenhöhe. 1) Die Invaliden-Überbrückungsrente beträgt 100% der vollen, dem anrechenbaren Lohn entspre- chenden Invalidenrente der IV. 2) Bei Teilinvalidität wird der Betrag der Invaliden-Überbrückungsrente entsprechend dem Grad der Invalidität festgesetzt.
Rentenhöhe. Die Rente, die wir Ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn zahlen, basiert auf den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen mit einem Rechnungszins von 1,25% p. a. und den vom Geschlecht unabhängigen unternehmensindividuellen Sterbetafeln AXA 2013 R Unisex. Weitere Informationen zu den Rechnungsgrundlagen Ihres Vertrages können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Falls vereinbart, erhöht sich im Rentenbezug die Rente jährlich garantiert um 1% der Vorjahresrente.