Lebenslange Rentenzahlung. Ab dem Rentenbeginn zahlen wir eine garantierte, je nach Vereinbarung gleichbleibende oder steigende, Rente lebenslang. Die Höhe der garantier- ten Rente wird wie in den Nummern 2.2 bis 2.4 beschrieben berechnet. Wie vereinbart zahlen wir • bei klassischem Rentenbezug die klassische Rente jeweils zu Be- ginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) des Monats, • bei investmentorientiertem Rentenbezug die investmentorientierte Rente immer zum Ende (nachschüssig) des Monats, sofern die versicherte Person den jeweiligen Zahlungstermin erlebt. Kleinbetragsrenten werden, sofern kein Abruf oder Teilabruf erfolgte, nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Sätze 3 und 4 Einkommensteuergesetz (EStG) und in Anlehnung an die in § 93 Absatz 3 Sätze 2 und 3 EStG genannte Grenze zum Rentenbeginn abgefunden. Maßgebend ist die Höhe der ga- rantierten Rente bei klassischem Rentenbezug. Die Abfindung entspricht der Höhe nach dem Verrentungskapital, mindestens jedoch dem garan- tierten Mindestkapitalwert. Mit der Abfindung endet der Versicherungs- vertrag.
Lebenslange Rentenzahlung. Ab dem Rentenbeginn zahlen wir die aus dem gebildeten Ka- pital und der Schlusszuweisung (siehe Abschnitt C Nummer 2.4) zum Rentenbeginn zuzüglich der zugeteilten Bewertungs- reserven (Verrentungskapital) ermittelte Rente lebenslang je- weils zum Ende des Monats, sofern die versicherte Person den jeweiligen Zahlungstermin erlebt.
Lebenslange Rentenzahlung. Ab dem Rentenbeginn zahlen wir die aus dem Verrentung- skapital ermittelte garantierte Rente lebenslang. Je nach ge- wählter Rentenzahlungsweise zahlen wir die Rente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils zu Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) der Rentenzah- lungsabschnitte, sofern die versicherte Person den jeweiligen Zahlungstermin erlebt.
Lebenslange Rentenzahlung. (3) Wenn Sie den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erleben, zahlen wir Ihnen eine Rente solange Sie leben. Die Rente ist unabhängig vom Geschlecht berechnet. Wir zahlen Ihnen die Rente in gleich bleibender oder stei- gender Höhe jeweils zum Beginn eines Monats (Fällig- keitstag). Wenn für die Rentenbezugszeit eine garantierte Renten- steigerung vereinbart ist, wird die Rente jedes Jahr um den vereinbarten Steigerungssatz erhöht. Die Erhöhung findet am Jahrestag des Rentenzahlungsbeginns statt, erstmals ein Jahr nach Übergang auf Rentenbezug. Wie wir die Höhe der Rente berechnen, erläutern wir Ihnen in § 4 Absatz 1.
Lebenslange Rentenzahlung. Erleben Sie den vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir die - unab- hängig vom Geschlecht berechnete - vertragliche Rente (Alters- rente) in gleich bleibender oder steigender Höhe, solange Sie leben. Die Zahlung erfolgt erstmals am ersten Tage des nach dem Ablauf der Ansparzeit beginnenden Monats und dann laufend am ersten Tage jedes folgenden Monats. Rentenzahlungen erhalten Sie frühestens, wenn Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben. Den genauen Rentenbeginn entneh- men Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.
Lebenslange Rentenzahlung. Ab dem Rentenbeginn zahlen wir die aus dem Verrentung- skapital ermittelte garantierte, je nach Vereinbarung gleich- bleibende oder steigende Rente lebenslang. Wie vereinbart zahlen wir die Rente jeweils zu Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) des Monats, sofern die versicherte Per- son den jeweiligen Zahlungstermin erlebt. Das Verrentung- skapital besteht aus dem gebildeten Kapital des Versiche- rungsvertrags und der Schlusszuweisung (siehe Abschnitt C Nummer 2.3) zum Rentenbeginn.
Lebenslange Rentenzahlung. Ab dem Rentenbeginn zahlen wir eine garantierte Rente lebenslang. Die Höhe der garantierten Rente wird wie in den Nummern 2.2 bis 2.4 be- schrieben berechnet. Je nach gewählter Rentenzahlungsweise zahlen wir • bei klassischem Rentenbezug die klassische Rente jährlich, halb- jährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils zu Beginn (vorschüs- sig) oder zum Ende (nachschüssig) der Rentenzahlungsabschnitte, • bei investmentorientiertem Rentenbezug die investmentorientierte Rente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich immer zum Ende (nachschüssig) der Rentenzahlungsabschnitte, sofern die versicherte Person den jeweiligen Zahlungstermin erlebt. Erreicht die Höhe der garantierten Rente bei klassischem Rentenbezug den jährlichen Mindestbetrag von 360 Euro nicht, erfolgt zum Rentenbe- ginn die Auszahlung als Kapitalabfindung und der investmentorientierte Rentenbezug ist nicht möglich. Mit der Kapitalabfindung endet der Ver- sicherungsvertrag.
Lebenslange Rentenzahlung. Ab dem Rentenbeginn zahlen wir eine garantierte Rente lebenslang. Die Höhe der garantierten Rente wird wie in den Nummern 2.2 bis 2.4 be- schrieben berechnet. Je nach gewählter Rentenzahlungsweise zahlen wir die Rente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils zu Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) der Rentenzahlungsabschnitte, sofern die versicherte Person den jeweiligen Zahlungstermin erlebt. Erreicht die Höhe der garantierten Rente den jährlichen Mindestbetrag von 360 Euro nicht, erfolgt zum Rentenbeginn die Auszahlung als Kapi- talabfindung. Mit der Kapitalabfindung endet der Versicherungsvertrag.
Lebenslange Rentenzahlung. Ab dem Rentenbeginn zahlen wir die garantierte versicherte, je nach Vereinbarung gleichbleibende oder steigende Rente lebenslang. Wie vereinbart zahlen wir die Rente jeweils zu Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) des Mo- nats, sofern die versicherte Person den jeweiligen Zahlungs- termin erlebt. Die Höhe der garantierten Rente basiert auf einer Unisex-Ren- tentafel, die aus den von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Annahmen zur Lebenserwartung nach der Sterbetafel DAV 2004 R abgeleitet ist, und einem Rech- nungszins von 0,90 Prozent p.a. Kleinbetragsrenten werden, sofern kein Teilabruf erfolgte, nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Sätze 3 und 4 Einkommensteuer- gesetz (EStG) und in Anlehnung an die in § 93 Absatz 3 Sätze 2 und 3 EStG genannte Grenze zum Rentenbeginn ab- gefunden. Mit der Abfindung endet der Versicherungsvertrag.
Lebenslange Rentenzahlung. (2) Wenn Sie den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erleben, zahlen wir Ihnen eine Rente solange Sie leben. Die Rente ist unabhängig vom Geschlecht berechnet. Wir zahlen Ihnen die Rente in gleich bleibender oder stei- gender Höhe solange Sie leben jeweils zum Beginn ei- nes Monats (Fälligkeitstag). Wie wir die Höhe der Rente berechnen, erläutern wir Ihnen in § 3 Absatz 2.