Rentenhöhe/Rentenfaktor Musterklauseln

Rentenhöhe/Rentenfaktor. Erlebt die versicherte Person den vorgesehenen Rentenbeginn, zahlen wir eine mögliche Rente. Diese hängt insbesondere ab von: - den verwendeten Rechnungsgrundlagen bei Rentenbeginn, - dem Tarif und - der Art der Verrentung. Die Höhe der möglichen Rente ermitteln wir auf Basis: - des vorhandenen Vertragsvermögens zum tatsächlichen Rentenbe- ginn und - des zum Rentenbeginn gültigen Rentenfaktors je 10.000,- Euro des Zum Rentenbeginn ergibt sich die mögliche Rente in Euro durch fol- gende Berechnung: Rentenfaktor x Vertragsvermögen / 10.000. Nähere Informationen zu möglichen Überschüssen und Erträgen während der Rentenbezugszeit finden Sie im Abschnitt 2.6. Der Rentenfaktor je 10.000,- Euro wird so festgesetzt wie bei gleichar- tigen Rentenversicherungsverträgen, die wir zum Zeitpunkt des tatsächli- chen Rentenbeginns neu abschließen werden. Wir garantieren jedoch mindestens 80 % desjenigen Rentenfaktors, wel- cher mit den bei Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen für den Zeitpunkt des Rentenbeginns ermittelt wurde. Die bei Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der möglichen Rente auf Basis des garantierten Rentenfaktors beruhen auf: - einem Rechnungszins von 0,25 % p. a. und - den geschlechtsunabhängigen unternehmensindividuellen Sterbe- tafeln AXA 2013 R Unisex. Ist die Verrentungsart Performance oder Performance Flex vertraglich vereinbart, gilt zusätzlich: Zu Beginn der Ruhestandsphase wird die mögliche Rente neu festge- setzt. Dafür multiplizieren wir das dann vorhandene Vertragsvermögen mit dem dann gültigen Rentenfaktor. Der Rentenfaktor je 10.000,- Euro wird so festgesetzt wie bei gleichartigen Rentenversicherungen, die wir zum Zeitpunkt des Beginns der Ruhestandsphase neu abschließen werden. Wir garantieren jedoch mindestens 80 % desjenigen Rentenfak- tors, welcher mit den bei Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen für den Zeitpunkt des Beginns der Ruhestandsphase ermittelt wurde. Weitere Informationen zu den Rechnungsgrundlagen Ihres Vertrages finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Rentenhöhe/Rentenfaktor. Ab dem vorgesehenen Rentenbeginn zahlen wir Ihnen zu den im Versicherungsschein ausgewiesenen Fälligkeitstagen die garantierte Rente in der aus dem Versicherungsschein ersichtlichen Höhe. Die Rechnungsgrundlagen basieren auf einem Rechnungszins von 0,90 % p. a. und den vom Geschlecht unabhängigen unternehmensindividuellen Sterbetafeln AXA 2013 R Unisex. Weitere Informationen zu den Rechnungsgrundlagen Ihres Vertrages können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Anstelle der garantierten Rente zahlen wir Ihnen zu den im Versiche- rungsschein ausgewiesenen Fälligkeitstagen die Index-Rente, sofern diese höher ist als die garantierte Rente. Die Index-Rente wird sich auf den Betrag belaufen, der sich aus der Mul- tiplikation des zur Bildung der Rente erreichten Vertragsvermögens mit dem zum tatsächlichen Rentenbeginn gültigen Rentenfaktor zuzüglich der Überschüsse und Erträge während der Rentenbezugszeit ergibt. Der Rentenfaktor je 10.000,- Euro wird so festgesetzt wie bei Rentenversi- cherungen, die wir zum Zeitpunkt des tatsächlichen Rentenbeginns neu abschließen werden. Wir garantieren jedoch mindestens 70% desje- nigen Rentenfaktors, welcher mit den bei Vertragsbeginn gültigen Rech- nungsgrundlagen für den Zeitpunkt des Rentenbeginns ermittelt wird. Falls vereinbart, erhöht sich im Rentenbezug die Rente jährlich garan- tiert um 1% der Vorjahresrente.

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  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

  • Fernwartung Leistungen der Instandhaltung von Soft- und Hardware ohne örtliche Präsenz (z. B. mittels Datenfernübertragung). Hierunter ist die Verjährungsfrist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen. Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im Allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modell- Bezeichnung) näher spezifiziert.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Hemmung Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

  • Wartung Zur Optimierung und Leistungssteigerung der technischen Systeme sieht EnBW Wartungsfenster außerhalb der üb- lichen Geschäftszeiten vor. Zu diesen Wartungsarbeiten gehört auch die Aktualisierung der Betriebssysteme und Anwendungssoftware. Die Wartungsfenster liegen im Regelfall in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 0:00 und 6:00 Uhr, können jedoch bei Bedarf auch an Werktagen durchgeführt werden.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.

  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.