Requalifikationsprüfung. Die Requalifikationsprüfung der Produkte und Prozesse durch den Lieferanten muss im Umfang der Erstbemusterung jährlich oder nach längerem Stillstand der Fremdleistung für die beauftragten Bau- teile durchgeführt werden. Bei Bedarf müssen die Requalifikationsdaten dem Besteller zur Verfü- gung gestellt werden. Die jährliche Requalifikationsprüfung muss in dem Produktionslenkungsplan oder im Prüfplan des Lieferanten verankert werden (s. Pkt. 7.2).
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung (Qsv), Qualitätssicherungsvereinbarung, Qualitätssicherungsvereinbarung
Requalifikationsprüfung. Die Requalifikationsprüfung der Produkte und Prozesse durch den Lieferanten muss im Umfang der Erstbemusterung jährlich oder nach längerem Stillstand gemäß der Fremdleistung jeweiligen kundenspezifischen Zusatzanforderungen zur IATF 16949 für die beauftragten Bau- teile Bauteile durchgeführt werden. Bei Bedarf müssen die Requalifikationsdaten innerhalb von zwei Arbeitstagen dem Besteller zur Verfü- gung gestellt Verfügung ge- stellt werden. Die jährliche Requalifikationsprüfung muss in dem Produktionslenkungsplan oder im Prüfplan des Lieferanten verankert werden (s. PktKap. 7.2).
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung
Requalifikationsprüfung. Die Requalifikationsprüfung der Produkte und Prozesse durch den Lieferanten muss im Umfang der Erstbemusterung jährlich oder nach längerem Stillstand der Fremdleistung für die beauftragten Bau- teile durchgeführt werden. Bei Bedarf müssen die Requalifikationsdaten dem Besteller zur Verfü- gung Verfügung gestellt werden. Die jährliche Requalifikationsprüfung muss in dem Produktionslenkungsplan oder im Prüfplan des Lieferanten verankert werden (s. Pkt. 7.2).
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