Liefertreue Musterklauseln

Liefertreue. Die vorgegebenen Mengen und Termine sind unabhängig von gesetzlichen und kirch- lichen Feiertagen oder landesspezifischen Einschränkungen bereitzustellen. Bei feh- lendem Leergut muss der Lieferant die Produktversorgung trotzdem sicherstellen und hat er ggf. rechtzeitig eine Ausweichverpackung mit dem zuständigen Ansprech- partner abzustimmen. Der Lieferant sorgt dafür, dass keine Falschlieferungen, keine Rückstände (aufgrund von Minder- bzw. Nichtlieferungen) und keine Überlieferun- gen (Anlieferung ohne Abruf bzw. mengenmäßige Mehrlieferungen) auftreten. Je- der zu erwartende Lieferengpass, der Termin- oder Mengenauswirkungen zur Folge hat, ist unverzüglich Klampfer schriftlich mitzuteilen.
Liefertreue. Der Lieferant ist zu 100% Lieferfähigkeit (Menge und Termin) verpflichtet unter Einhaltung der ge- forderten Qualität. Der Lieferant hat Terminrisiken und -verzögerungen RENTROP frühzeitig anzuzei- gen. Die Liefertreue wird in regelmäßigen Abständen gemessen und bei unzulässigen Abweichungen wird der Lieferant zu Korrekturmaßnahmen aufgefordert.
Liefertreue. Der Lieferant ist zur Einhaltung und Überwachung der vereinbarten Mengen und Termine verpflichtet. Erkennt er, dass die bestellte Liefermenge zum vereinbarten Termin nicht geliefert werden kann, so ist der in der Bestellung angegebene Ansprechpartner von Scherzinger Pump Technology sofort zu informieren. Abweichungen von vereinbartem Liefertermin und vereinbarter Menge gehen in die Lieferantenbewertung (siehe QSV 5 – Lieferantenbewertung) mit ein, die für Scherzinger Pump Technology ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Vergabe neuer Aufträge darstellt. Der Lieferant hat regelmäßig seine Liefertreue zu Scherzinger Pump Technology zu bewerten – einschließlich der mit Zusatzfrachtkosten verbundenen Vorfälle. Diese Daten sind Scherzinger Pump Technology auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
Liefertreue. Der Lieferant ist zur Einhaltung und Überwachung der vereinbarten Mengen und Liefertermine verpflichtet. Kann ein Termin im Ausnahmefall nicht eingehalten werden, muss der Lieferant EVVA Sicherheitstechnologie unverzüglich schriftlich oder telefonisch informieren, sobald der zu erwartende Lieferverzug bei ihm erkannt wird. Gleichzeitig muss der neue Liefertermin bekanntgegeben werden. Abweichungen von dem vereinbarten Liefertermin und der vereinbarten Mengen gehen in die Lieferantenbewertung mit ein, die für EVVA Sicherheitstechnologie ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Vergabe neuer Aufträge darstellt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.