Restaurant Musterklauseln

Restaurant. Das Clubrestaurant ist grundsätzlich für Vereinsmitglieder, Gäste und Greenfee Spieler vorgesehen. Die Bekleidung sollte den üblichen Gepflogenheiten entsprechen. Auswärtige Gäste sind gebeten, die Restaurantrechnungen vor Ort und unverzüglich zu begleichen. Mitglieder des Klubs können sich im Restaurant registrieren lassen und Ihren Verzehr damit über das eingerichtete Konto zur Abrechnung bringen lassen. Wie in Anhang 2 näher ausgeführt, müssen Aktionärsmitglieder und Vereinsmitglieder des Golf du Rhin eine Vorauszahlung an das Restaurant leisten, und zwar in Höhe des Betrages, den der Vorstand festgelegt und der von der Generalversammlung genehmigt wurde. Diese Vorauszahlung muss mit dem Jahresbeitrag geleistet werden. Die gemäß Anhang 2 geleisteten Vorauszahlung für das Restaurant sind bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres zu verbrauchen. Nicht verbrauchte Beträge verbleiben beim Betreiber des Restaurants. Alle ausserordentlichen Veranstaltungen, die über den üblichen Restaurationsb etrieb hinausgehen, müssen vom Vorstand genehmigt werden.
Restaurant unterhalb stehenden Teil. Ich wünsche eine Stornierungsversicherung: ! ………………. …………………………… ……………. ………………………………… Das Restaurant ist ausschließlich für die Kunden des Campingplatzes und deren Gäste gedacht.
Restaurant. Das La Fontaine Restaurant verwöhnt mit einer großen Auswahl an Spezialitäten der böhmischen und internationalen Küche.
Restaurant. Das Restaurant ist den Kunden des Campingplatzes und ihren Gästen vorbehalten.
Restaurant. Unser Restaurant verfügt über eine ausgezeichnete Küche. Das ist der Anspruch den Sie an uns stellen. Damit wir den Wünschen all unserer Gäste gerecht werden können sind uns Stornierungen bis zu 24 Stunden vor Ihrer Reservierung bekannt zu geben. Ansonsten behalten wir uns vor Stornogebühren zu berechnen, sollten wir nicht in der Lage sein, den Tisch anderweitig zu vergeben.
Restaurant. Wenn aufgrund eines von der Versicherungspolice gedeckten Schadensfalles die Küche nicht mehr benutzt werden kann, ersetzt der Versicherer die Kosten für Restaurantbesuche bis zu einem Höchstbetrag von 125 Euro pro Schadensfall.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.