Restwerte. Restwerte werden angerechnet. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers als privater Objekts- und/oder Grundstücksbesitzer für das im Versicherungs- schein und seinen Nachträgen beschriebene Objekt oder Grundstück. Objekt- und/oder Grundstücksbesitzer ist z. B. der Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer.
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