Rettungsmaßnahmen. Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden, welche die versicherte Person bei • rechtmäßiger Verteidigung (Notwehr) oder • der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet. Dies gilt auch, wenn die Gesundheitsschädigung bewusst in Kauf genommen wurde.
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Rettungsmaßnahmen. Als Unfall Unfälle gelten auch Gesundheitsschäden, welche die die versicherte Person bei • rechtmäßiger Verteidigung (Notwehr) oder • bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet. Dies gilt auch, wenn die Gesundheitsschädigung bewusst in Kauf genommen wurde.
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Samples: Antrag Gruppen Unfallversicherung Forstliche Zusammenschlüsse Und Verbände, dpolg-sachsen.de
Rettungsmaßnahmen. Als Unfall Unfälle gelten auch Gesundheitsschäden, welche die versicherte die versi- cherte Person bei • rechtmäßiger Verteidigung (Notwehr) oder • bei der Bemühung Be- mühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet. Dies gilt auch, wenn die Gesundheitsschädigung bewusst in Kauf genommen wurdeer- leidet.
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Samples: www.chrischona-service.de