Revolving-Karten Musterklauseln

Revolving-Karten. Die Parteien vereinbaren, dass die Karte ausschließlich auf den Namen des Inhabers des Giro- oder Sparkontos ausgestellt werden darf, der als "Inhaber" geführt wird. DVC3907D -IX-2016 171103115440-50280447851884733110 Infolgedessen wird die spezifische allgemeine Bedingung C.1 über die Dienste für Kredit- oder Debitkarten für diese Karte durch die folgende Bedingung ersetzt: C.1. Inhaber der Karte Die Karte ist persönlich und unübertragbar und wird jeweils auf den Namen einer natürlichen Person, den des Inhabers, ausgestellt, der für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte gemäß den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen verantwortlich ist. Natürliche Personen, die Inhaber von Giro- oder Sparkonten der Bank sind, können die Ausstellung einer Karte auf ihren eigenen Namen beantragen. Für diese Karte ist als Zahlungsform nicht die Zahlung des Gesamtbetrags zulässig, daher gilt in Abänderung der spezifischen allgemeinen Bedingung C.8 der Dienste für Kredit- oder Debitkarten für diese Karte: Die Zahlung der Sollsalden des Kredits und der Zinsen erfolgt mittels monatlicher Raten in Höhe des in den Besonderen Bedingungen angegebenen Betrags. Die Monatsrate ist jeweils für einen abgelaufenen Monat fällig, wobei der Wert am letzten Tag jedes Monats, für den die entsprechende Abrechnung erstellt wurde, festgelegt wird. Der Inhaber ermächtigt die Bank ausdrücklich dazu, das umseitig angeführte Belastungskonto oder andere Konten auf dieser Bank mit dem jeweiligen Schuldbetrag zu belasten. Der Betrag dieser Raten wird zunächst mit den aufgelaufenen Sollzinsen und anschließend mit dem Rest der Tilgung des jeweils ausstehenden Kapitals verrechnet. Der Inhaber kann jederzeit bei der Bank eine Änderung der monatlichen Raten beantragen, sofern diese eine der jeweils gültigen Optionen der Bank darstellt. Da diese Raten entsprechend dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Kreditlimit festgelegt werden, wird die Rate bei einer eventuellen Änderung des Kreditlimits gemäß den Besonderen Bedingungen des Vertrags ebenfalls geändert, wobei die Bank dem Inhaber die monatliche Rate mitzuteilen hat, die ab diesem Zeitpunkt fällig wird. Der Inhaber kann jederzeit eine teilweise oder gesamte vorzeitige Tilgung der Sollsalden vornehmen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.