Risiken aus den Anfechtungsklagen von MKAO „Rasperia Trading Limited“ Musterklauseln

Risiken aus den Anfechtungsklagen von MKAO „Rasperia Trading Limited“. MKAO „Rasperia Trading Limited“ hält 28.500.001 Stück Stammaktien der Emittentin, entsprechend rund 27,78% Anteil des Grundkapitals, darin enthalten auch die Namensaktie Nr. 2, mit der ein satzungsmäßiges Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat verbunden ist. Als Rechtsfolge der Aufnahme von Xxxxx Xxxx Xxxxxxxxx in die Sanktionsliste der EU (Anhang I, Nr. 929, EU-Sanktionsverordnung), die am 08.04.2022 erfolgte, sind die von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehaltenen Aktien gemäß Art 2 Abs 1 EU-Sanktionsverordnung eingefroren und die Rechte von MKAO „Rasperia Trading Limited“ aus diesen Aktien ruhen. Bereits am 15.3.2022 – zu diesem Zeitpunkt hatten mit Großbritannien und Kanada zwei für die Emittentin wichtige Märkte Sanktionen gegen Xxxxx Xxxx Xxxxxxxxx verhängt – hat der Vorstand der Emittentin beschlossen, keine Dividende an MKAO „Rasperia Trading Limited“ auszubezahlen, um möglichen Schaden von der Emittentin abzuwenden. Die Emittentin hat sämtliche Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Sanktionen sicherzustellen und eine auch nur indirekte Einflussnahme durch Xxxxx Xxxx Xxxxxxxxx auf die Emittentin zu unterbinden. Entsprechend hat die Emittentin MKAO „Rasperia Trading Limited“ zu den Hauptversammlungen im Jahr 2022 (außerordentliche Hauptversammlung am 5.5.2022 und ordentliche Hauptversammlung am 24.6.2022) sowie auch zur ordentlichen Hauptversammlung vom 16.6.2023 nicht zugelassen. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 5.5.2022 ist das von MKAO „Rasperia Trading Limited“ entsandte Aufsichtsratsmitglied, Xxxx Xxxxxx Xxxx, abberufen worden. Aufgrund der 27,78%-Beteiligung von MKAO „Rasperia Trading Limited“, die von Xxxxx Xxxx Deripaska kontrolliert wird, waren diese Maßnahmen unumgänglich, um die Emittentin und ihre öffentliche Reputation vor Schaden zu bewahren bzw. diesen zu minimieren. MKAO „Rasperia Trading Limited“ bestreitet hingegen sowohl das sanktionsrechtliche Einfrieren der Aktien und auch ein daraus resultierendes (vollständiges) Stimmrechtsruhen und führt Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse zur Abberufung des mit der Namensaktie Nr. 2 entsandten Aufsichtsratsmitglieds, Entlastung von Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsratswahlen und zu Ermächtigungen betreffend Erwerb und Veräußerung eigener Aktien (LG Klagenfurt, 27 Cg 13/22y und 49 Cg 63/22p) und gegen Beschlüsse der 19. ordentlichen Hauptversammlung vom 16.6.2023 zu Tagesordnungspunkt 7 (Kapitalberichtigung, Kapitalherabsetzung zur Einstellung in nicht gebundene Rücklagen, Kapital...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.