Risiken aus der Finanzierungskomponente Musterklauseln

Risiken aus der Finanzierungskomponente. Bei der Indexberechnung wird ferner eine sog. Finanzierungskomponente berücksichtigt. Diese setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: (i) der Indexgebühr (siehe dazu sogleich unter 2.2.1.4), die sich immer wertmindernd auf den Index auswirkt, und (ii) aus Kosten und Erträgen, die bei einer fiktiven, gehebelten Anlage in den Referenzwert anfallen würden. Bei Short Faktor-Indizes auf Aktien, Indizes und Edelmetalle bzw. Rohstoffe fallen Kosten für die Beschaffung des Referenzwerts über sogenannte Rückkaufvereinbarungen an sowie Erträge aus der Anlage des Verkaufserlöses aus dem Leerverkauf des Referenzwerts als Tagesgeld. Die Kosten und Erträge können sich in ihrer Höhe im zeitlichen Verlauf verändern. Übersteigen die Kosten die Erträge, wirkt sich das wertmindernd auf den Faktor-Index aus. Bei Faktor-Indizes auf Wechselkurse fallen Kosten für die Kapitalbeschaffung in einer der Währung des Währungspaares sowie Erträge durch die Anlage des Kapitals in der anderen Währung des Währungspaares an. Auch hier können sich die Kosten und Erträge in ihrer Höhe im zeitlichen Verlauf verändern. Übersteigen die Kosten die Erträge, wirkt sich das wertmindernd auf den Faktor-Index aus. Bei Faktor-Indizes auf Futures und Zinsfutures stehen die Kosten für Sicherheitsleistungen, die zur Sicherung der jeweiligen eingegangen Terminkontraktposition gezahlt werden müssten, den Erträgen, die bei einer theoretischen Anlage des Indexgegenwertes zum maßgeblichen risikofreien Zinssatz entstünden, gegenüber. Übersteigen die Kosten die Erträge, wirkt sich das wertmindernd auf den Faktor-Index aus. Der Anleger sollte beachten, dass die Indexberechnungsstelle (wie nachfolgend unter Abschnitt 2.2.2 definiert) einige Parameter zur Bestimmung der Finanzierungskomponente nach eigenem Ermessen bestimmen kann. Die Ausübung dieses Ermessens kann von der Einschätzung anderer Marktteilnehmer abweichen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.