Risiken aus der Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrag. Viele Immobilien sind zwar schuldrechtlich gekauft, dinglich wurde jedoch das Eigentum noch nicht übertragen. Wird nun der Kaufpreis bei Fälligkeit nicht gezahlt, kann das im jeweiligen Prospekt beschriebene Geschäftsmodell nicht durchgeführt werden, da es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommen kann. In diesem Fall werden die Schuldverschreibungen zum Nennbetrag an den Anleger zurückgezahlt, es kommt jedoch nicht zu einer Verzinsung.
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