Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin Musterklauseln

Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin a) Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Kunden sowie des Ausfalls von Forderun- gen gegenüber Kunden. b) Tatsächliche oder angebliche Produkt- / Produktionsmängel (auch z. B. durch höhere Gewalt) können zu Schadensersatzansprüchen (z. B. Produkthaftung), Kosten für die Fehlersuche, Lieferengpässen und/oder Vertragsstrafzahlungen an Kunden sowie zu ei- nem Reputationsverlust führen. c) Es besteht das Risiko von Betriebsstörungen oder -unterbrechungen und einem damit verbundenen Produktionsausfall. d) Der kurzfristige Ausfall von Zulieferern oder Transportunternehmen oder die nicht sach- gerechte Arbeit durch diese können negative Auswirkungen auf die Produktion, den Ab- satz und die Reputation der Karlsberg Brauerei-Gruppe haben. e) Die von der Karlsberg Brauerei-Gruppe genutzten Marken bzw. das Unternehmenskenn- zeichen und Produktbezeichnungen könnten nicht ausreichend geschützt sein oder Schutzrechte Dritter verletzen. f) Die Vielfältigkeit der Produkte und die Komplexität der Unternehmensorganisation mit der wachsenden Geschäftstätigkeit kann einen negativen Einfluss auf die unternehmeri- sche Entwicklung und den unternehmerischen Erfolg haben. g) Es bestehen Risiken aus dem Ausfall des IT-Systems, insbesondere für die Produktion. h) Investitionen, z. B. in Produktionsanlagen, könnten fehlschlagen und/oder durch feh- lende Amortisation zu Umsatz- und/oder Ertragseinbußen führen. i) Es besteht das Risiko einer etwaigen Haftung als Verhaltens- bzw. Zustandsstörer von Grundstücken durch betriebsbedingte Verunreinigungen von Grundstücken und/oder sonstige Umweltverunreinigungen sowie einer Haftung aus sonstigen Gründen. j) Es bestehen Risiken in Bezug auf den Versicherungsschutz der Karlsberg Brauerei- Gruppe. k) Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen oder tarifrechtlichen Aus- einandersetzungen bei der Karlsberg Brauerei-Gruppe, bei Zulieferern oder Logistikun- ternehmen oder bei Kunden der Karlsberg Brauerei-Gruppe.
Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin. Die Gesellschaften des hep global Konzerns, an welche die Emittentin zur Finanzierung der Entwicklung von Photovoltaikanlageprojekten, Darlehen ausreicht, könnten die Darlehens- verbindlichkeiten nicht erfüllen und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich beeinträchtigen. Im Falle der Insolvenz eines Darlehensnehmers könnten die Ansprüche der Emittentin gegen diesen aus den Darlehensverträgen kraft Gesetzes nachrangig sein, was typischerweise einen vollständigen Verlust des zur Ausreichung des Konzerndarlehens eingesetzten Kapitals zur Folge hat. Im Falle der Insolvenz eines Darlehensnehmers, kann die Emittentin ihre Ansprüche nicht aus Sicherheiten befriedigen. Die Investitionen der zu finanzierenden Unternehmen des hep global Konzerns sind noch nicht bekannt (sog. Blindpoolrisiko). Der Emittentin mangelt es an einer längeren Unternehmenshistorie und sie besitzt kein nen- nenswertes Vermögen. Es bestehen Risiken aus möglichen Interessenkonflikten. Aufgrund regulatorischer Einschränkungen ist die Emittentin darauf beschränkt, Darlehen nur an angehörige Unternehmen des hep global Konzerns zu vergeben, was ihre Wachstum- saussichten erheblich einschränkt. Die Emittentin unterliegt dem Risiko von Cyberangriffen Die Emittentin ist in erheblichem Maße von Unternehmen des hep global Konzerns abhängig. Die Ansprüche aus Verträgen mit Darlehensnehmern im Ausland unterliegen Währungsri- siken.
Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin a) Abhängigkeit von Familie Xxxxxx, Insbesondere Xxxxx Xxxxx Xxxxxx, und Xxxxx Xxxxx Xxxxxxx b) Abhängigkeit von weiteren Schlüsselpersonen c) Abhängigkeit von Lieferanten d) Abhängigkeit von steigenden Rohstoffpreisen e) Es besteht das Risiko von Abhängigkeiten von der Verwirklichung von Bauvorhaben f) Die SANHA-Gruppe ist von Transportlogistikunternehmen abhängig. g) Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Markteinführungen neu entwickelter Produkte könnten fehlschlagen. h) Es bestehen Währungs- und Zinsrisiken. i) Abhängigkeit von funktionsfähigen IT-Systemen und eigener Software j) Nicht den gesetzlichen Anforderungen, dem Marktstandard oder den Qualitätsanforde- rungen der SANHA-Gruppe entsprechende Produkte können zu Schadensersatz- oder Reputationsrisiken oder zu sonstigen nachteiligen Auswirkungen auf die geschäftliche Entwicklung der SANHA-Gruppe führen. k) Es besteht das Risiko von Betriebsstörungen oder -unterbrechungen und einem damit verbundenen Produktionsausfall. l) Die SANHA-Gruppe ist Risiken aus der Verletzung geistiger Eigentumsrechte, insbeson- dere von Patent- und Markenrechten, ausgesetzt. m) Es bestehen Risiken in Bezug auf den Versicherungsschutz der SANHA-Gruppe. n) Die SANHA-Gruppe ist Risiken im Zusammenhang mit dem Ausfall von Forderungen so- wie der Nichterfüllung von Verträgen ausgesetzt. o) Der kurzfristige Ausfall von Zulieferern oder Transportunternehmen oder die nicht sach- gerechte Arbeit durch diese können negative Auswirkungen auf die Produktion, die Lie- ferkette, den Absatz und die Reputation der SANHA-Gruppe haben.
Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin. Das Geschäftsmodell der Emittentin erfordert einen Vorfinanzierungsbedarf, da sie Mittel aus Förderverträgen ausreicht und die Rückzahlungen hieraus erst mehrere Jahre später zu erwar- ten sind. Die Emittentin will ihr Geschäftsmodell weiter ausweiten. Den sich dadurch ergebenden Vorfinanzierungsbedarf kann die Emittentin aktuell (noch) nicht aus ihrem operativen Kapital- fluss befriedigen, insbesondere nicht aus den Rückfüssen bereits bestehender Verträge. Daher will die Emittentin durch die Emission dieser Anleihe und ggf. andere Finanzierungsquellen den Kapitalbedarf der sich aus der Geschäftsausweitung ergibt befriedigen. Dies könnte jedoch nicht gelingen. Die Emittentin strebt an, den Bestand an Förderverträgen in der Gegenleistungsphase soweit auszubauen und auf einem Niveau konstant zu halten, das dauerhaft ausreichende Rückflüsse mit Überschüssen sichert, um das Geschäft der Emittentin mit dem fortlaufenden Abschluss neuer Förderverträge aus eigener Kraft ohne Aufnahme zusätzlicher Finanzierungen fortzufüh- ren und immer neue Generationen von Studierenden zu finanzieren („Evergreen-Modell“). Dies könnte scheitern, wenn es ihr - möglicherweise auch aus Gründen, auf die sie keinerlei Einfluss hat - dauerhaft oder zeitweise nicht gelingt, ausreichend Förderverträge abzuschließen sowie erfolgreich abzuwickeln und die erwartete Gegenleistung zu erhalten. Die Emittentin könnte die zukünftigen Einkünfte der geförderten Studierenden falsch einschät- zen und von Geförderten Rückzahlungen in geringerer Höhe als erwartet oder später als geplant erhalten. Durch die vorzeitige Beendigung von Fördervereinbarungen, z.B. im Falle von Änderungen der Bedarfssituation des/der Geförderten oder bei bestimmten Abweichungen vom planmäßigen Verlauf des Studiums, die eine der Vertragsparteien oder beide zur Kündigung berechtigen, kann sich die von der Emittentin mit den für die entsprechende Vereinbarung eingeplanten Fördermit- teln erzielbare Rendite verringern. Der Rückzahlungszeitraum kann durch die Inanspruchnahme eines „Zeitpuffers“ unterbrochen oder durch Inanspruchnahme einer Sonderregelung für Teilzeit-Tätigkeiten bei niedrigeren Rückzahlungsraten verlängert werden, so dass der Emittentin die Rückzahlungen verzögert zu- fließen und möglicherweise nicht zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, zu dem sie bereits neu verplant sind. Soweit der/die Geförderte nach dem Berufseintritt Einkünfte in einer anderen Währung als Euro erzielt, ist die Emittentin hinsichtlich ihre...
Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin. Die Nachfrage nach Produkten der Gruppe ist insbesondere vom Strompreis sowie den gesetzlichen Rahmenbedingen für alternative Energiegewinnung abhängig und unterliegt Schwankungen. Ein zu langsamer Ausbau des Stromnetzes, durch den die gestiegenen Anforderungen einer dezentralen alternativen Energieproduktion nicht erfüllt werden können, kann sich negativ auf die Nachfrage nach Produkten der Emittentin auswirken. Es besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von der veröffentlichten Gewinnprognose abweichen. Die Beschaffung und Einhaltung erforderlicher Bewilligungen und verwaltungsrechtlicher Genehmigungen kann zu Zusatzkosten und Projektverzögerungen bzw. Projektausfällen führen. Zahlungsverzug, Zahlungseinstellungen oder Bonitätsverschlechterungen von Vertragspartnern können dazu führen, dass die Gruppe ihren Verbindlichkeiten gegenüber ihren Kreditgebern nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. Es besteht das Risiko, dass wichtige Vertragspartner der Gesellschaft ausfallen und dass in der Folge erforderliche Produkte oder Subkomponenten nicht in ausreichenden Mengen, in der benötigten Qualität oder nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen (Beschaffungsrisiko). Im Rahmen der Errichtung von PV-Anlagen können im Projektablauf Störungen/Verzögerungen auftreten. Die Emittentin ist als Anbieterin von PV-Großanlagen Gewährleistungs- und Haftungsrisiken ausgesetzt. Aufgrund des technischen Fortschritts kann es zum Verlust der Wettbewerbsfähigkeit kommen (Branchenrisiko)
Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin a) Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Kunden. b) Tatsächliche oder angebliche Produkt- / Produktionsmängel (auch z. B. durch höhere Gewalt) können zu Schadensersatzansprüchen (z. B. Produkthaftung), Kosten für die Fehlersuche, Lieferengpässen und/oder Vertragsstrafzahlungen an Kunden sowie zu ei- nem Reputationsverlust führen. c) Es besteht das Risiko von Betriebsstörungen oder -unterbrechungen und einem damit verbundenen Produktionsausfall.

Related to Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1