Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin Musterklauseln

Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin a) Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Kunden sowie des Ausfalls von Forderun- gen gegenüber Kunden.
Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin. Die Gesellschaften des hep global Konzerns, an welche die Emittentin zur Finanzierung der Entwicklung von Photovoltaikanlageprojekten, Darlehen ausreicht, könnten die Darlehens- verbindlichkeiten nicht erfüllen und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich beeinträchtigen. Im Falle der Insolvenz eines Darlehensnehmers könnten die Ansprüche der Emittentin gegen diesen aus den Darlehensverträgen kraft Gesetzes nachrangig sein, was typischerweise einen vollständigen Verlust des zur Ausreichung des Konzerndarlehens eingesetzten Kapitals zur Folge hat. Im Falle der Insolvenz eines Darlehensnehmers, kann die Emittentin ihre Ansprüche nicht aus Sicherheiten befriedigen. Die Investitionen der zu finanzierenden Unternehmen des hep global Konzerns sind noch nicht bekannt (sog. Blindpoolrisiko). Der Emittentin mangelt es an einer längeren Unternehmenshistorie und sie besitzt kein nen- nenswertes Vermögen. Es bestehen Risiken aus möglichen Interessenkonflikten. Aufgrund regulatorischer Einschränkungen ist die Emittentin darauf beschränkt, Darlehen nur an angehörige Unternehmen des hep global Konzerns zu vergeben, was ihre Wachstum- saussichten erheblich einschränkt. Die Emittentin unterliegt dem Risiko von Cyberangriffen Die Emittentin ist in erheblichem Maße von Unternehmen des hep global Konzerns abhängig. Die Ansprüche aus Verträgen mit Darlehensnehmern im Ausland unterliegen Währungsri- siken.
Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin. Die Nachfrage nach Produkten der Gruppe ist insbesondere vom Strompreis sowie den gesetzlichen Rahmenbedingen für alternative Energiegewinnung abhängig und unterliegt Schwankungen. Ein zu langsamer Ausbau des Stromnetzes, durch den die gestiegenen Anforderungen einer dezentralen alternativen Energieproduktion nicht erfüllt werden können, kann sich negativ auf die Nachfrage nach Produkten der Emittentin auswirken. Es besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von der veröffentlichten Gewinnprognose abweichen. Die Beschaffung und Einhaltung erforderlicher Bewilligungen und verwaltungsrechtlicher Genehmigungen kann zu Zusatzkosten und Projektverzögerungen bzw. Projektausfällen führen. Zahlungsverzug, Zahlungseinstellungen oder Bonitätsverschlechterungen von Vertragspartnern können dazu führen, dass die Gruppe ihren Verbindlichkeiten gegenüber ihren Kreditgebern nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. Es besteht das Risiko, dass wichtige Vertragspartner der Gesellschaft ausfallen und dass in der Folge erforderliche Produkte oder Subkomponenten nicht in ausreichenden Mengen, in der benötigten Qualität oder nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen (Beschaffungsrisiko). Im Rahmen der Errichtung von PV-Anlagen können im Projektablauf Störungen/Verzögerungen auftreten. Die Emittentin ist als Anbieterin von PV-Großanlagen Gewährleistungs- und Haftungsrisiken ausgesetzt. Aufgrund des technischen Fortschritts kann es zum Verlust der Wettbewerbsfähigkeit kommen (Branchenrisiko)
Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin. Das Geschäftsmodell der Emittentin erfordert einen Vorfinanzierungsbedarf, da sie Mittel aus Förderverträgen ausreicht und die Rückzahlungen hieraus erst mehrere Jahre später zu erwar- ten sind. Die Emittentin will ihr Geschäftsmodell weiter ausweiten. Den sich dadurch ergebenden Vorfinanzierungsbedarf kann die Emittentin aktuell (noch) nicht aus ihrem operativen Kapital- fluss befriedigen, insbesondere nicht aus den Rückfüssen bereits bestehender Verträge. Daher will die Emittentin durch die Emission dieser Anleihe und ggf. andere Finanzierungsquellen den Kapitalbedarf der sich aus der Geschäftsausweitung ergibt befriedigen. Dies könnte jedoch nicht gelingen. Die Emittentin strebt an, den Bestand an Förderverträgen in der Gegenleistungsphase soweit auszubauen und auf einem Niveau konstant zu halten, das dauerhaft ausreichende Rückflüsse mit Überschüssen sichert, um das Geschäft der Emittentin mit dem fortlaufenden Abschluss neuer Förderverträge aus eigener Kraft ohne Aufnahme zusätzlicher Finanzierungen fortzufüh- ren und immer neue Generationen von Studierenden zu finanzieren („Evergreen-Modell“). Dies könnte scheitern, wenn es ihr - möglicherweise auch aus Gründen, auf die sie keinerlei Einfluss hat - dauerhaft oder zeitweise nicht gelingt, ausreichend Förderverträge abzuschließen sowie erfolgreich abzuwickeln und die erwartete Gegenleistung zu erhalten. Die Emittentin könnte die zukünftigen Einkünfte der geförderten Studierenden falsch einschät- zen und von Geförderten Rückzahlungen in geringerer Höhe als erwartet oder später als geplant erhalten. Durch die vorzeitige Beendigung von Fördervereinbarungen, z.B. im Falle von Änderungen der Bedarfssituation des/der Geförderten oder bei bestimmten Abweichungen vom planmäßigen Verlauf des Studiums, die eine der Vertragsparteien oder beide zur Kündigung berechtigen, kann sich die von der Emittentin mit den für die entsprechende Vereinbarung eingeplanten Fördermit- teln erzielbare Rendite verringern. Der Rückzahlungszeitraum kann durch die Inanspruchnahme eines „Zeitpuffers“ unterbrochen oder durch Inanspruchnahme einer Sonderregelung für Teilzeit-Tätigkeiten bei niedrigeren Rückzahlungsraten verlängert werden, so dass der Emittentin die Rückzahlungen verzögert zu- fließen und möglicherweise nicht zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, zu dem sie bereits neu verplant sind. Soweit der/die Geförderte nach dem Berufseintritt Einkünfte in einer anderen Währung als Euro erzielt, ist die Emittentin hinsichtlich ihre...

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.