Risiko der saisonalen Schwankungen der Baubranche Musterklauseln

Risiko der saisonalen Schwankungen der Baubranche. Die Durchführung von Bauarbeiten setzt gute Witterungsbedingungen voraus. Für die STRABAG-Gruppe, die überwiegend in europäischen Märkten tätig ist, bedeutet dies in der Regel, dass sich die Bauaktivitäten während der Wintermonate in Europa oder bei länger andauernden Schlechtwetterphasen reduzieren. Aufgrund dieser Saisonalität übersteigen die laufenden Kosten während der Wintermonate regelmäßig die in dieser Zeit erwirtschafteten Erträge. Aber auch in der wärmeren Jahreshälfte können Bauvorhaben durch extreme Witterungsbedingungen behindert oder auch beeinflusst werden. Umsatz- und Ertragsschwankungen können sich nachteilig auf die Liquidität und die Kreditwürdigkeit der STRABAG-Gruppe auswirken und negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Die STRABAG-Gruppe ist sowohl innerhalb Europas als auch außerhalb Europas aktiv. Ausgehend von den Kernmärkten Österreich und Deutschland ist STRABAG über ihre zahlreichen Tochtergesellschaften in allen ost- und südosteuropäischen Ländern, in ausgewählten Märkten Nord- und Westeuropas, auf der Arabischen Halbinsel sowie insbesondere im Projektgeschäft in Afrika, Asien und Amerika präsent. In einem Teil der Länder, in denen die STRABAG-Gruppe tätig ist oder tätig werden könnte, herrschen im Vergleich zu Österreich andere volkswirtschaftliche, politische und rechtliche Rahmenbedingungen. Bei ihrer Tätigkeit in diesen Ländern ist die STRABAG-Gruppe regelmäßig auf die Zusammenarbeit mit örtlichen Lieferanten und Nachunternehmern sowie auf die Erteilung von Genehmigungen durch lokale Behörden angewiesen. Daneben sind langwierige Projektplanungen und öffentliche Verfahren möglich. Die STRABAG-Gruppe ist in diesem Zusammenhang einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die ihre Geschäftstätigkeit in diesen Ländern erheblich beeinflussen können. Besondere Risiken bestehen in Bezug auf Unsicherheiten bei den steuerlichen, arbeits- und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere hinsichtlich der anwendbaren Bauvorschriften sowie Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsstandards), einer möglichen Ungleichbehandlung gegenüber örtlichen Wettbewerbern, intransparenter und ungleichmäßiger Rechtsanwendung durch Behörden und Gerichte, Korruption und nicht zuletzt organisierter Kriminalität. Im Hinblick auf zentral-, ost- und südosteuropäische Länder, die nicht der EU angehören, ergibt sich ein zusätzliches Risiko daraus, dass erwirtschaftete Geldmittel möglicherweise nicht frei transferi...

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.