Risiko von Kursschwankungen Musterklauseln

Risiko von Kursschwankungen. Sofern die Wertpapiere in den Handel an einer Börse einbezogen werden, hat der Anleger grundsätzlich die Möglichkeit, die Wertpapiere während der Laufzeit über die Börse zu veräußern. Hierbei ist zu beachten, dass eine bestimmte Kursentwicklung nicht garantiert wird. Die Kursentwicklung der Wertpapiere in der Vergangenheit stellt insbesondere keine Garantie für eine zukünftige Kursentwicklung dar. Bei einer Veräußerung der Wertpapiere während der Laufzeit kann der erzielte Verkaufspreis je nach Wertpapier daher unterhalb des Erwerbspreises bzw. des Mindestbetrags bzw. nach Zahlung des Rückzahlungsbetrags 1 unter dem Rückzahlungsbetrag 2 (Rückzahlungsprofile 16 und 17) liegen.
Risiko von Kursschwankungen. Sofern die Wertpapiere in den Handel an einer Börse einbezogen werden, hat der Anleger grundsätzlich die Möglichkeit, die Wertpapiere während der Laufzeit über die Börse zu veräußern. Hierbei ist zu beachten, dass eine bestimmte Kursentwicklung nicht garantiert wird. Die Kursentwicklung der Wertpapiere in der Vergangenheit stellt insbesondere keine Garantie für eine zukünftige Kursentwicklung dar. Bei einer Veräußerung der Wertpapiere während der Laufzeit kann der erzielte Verkaufspreis je nach Wertpapier daher unterhalb des Erwerbspreises liegen.