Risiko. Das Risiko bezeichnet die Möglichkeit des Eintritts eines Schaden verursachenden Ereignisses (Schadenfall) bzw. eines Ereignisses aus welchem Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen könnten. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Eintritt des Ereignisses, das grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt. Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist die Geldsumme, die als Versicherungsleistung im Versicherungsfall vom Versicherer nach dem Vertrag zu leisten ist. Sachschaden Sachschäden sind die Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichen Sachen. Personenschaden Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen. Vermögensschäden Sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind. Serienschäden Mehrere auf derselben Ursache beruhende Schadenereignisse gelten als ein Versicherungsfall. Ferner gelten als ein Versicherungsfall Schadenereignisse, die auf gleichartigen, in zeitlichem Zusammenhang stehenden Ursachen beruhen, wenn zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zusammenhang besteht. Obliegenheiten Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Nebenpflichten des Versicherten/Versicherungsnehmers bzw. Auflagen, deren Verletzung einen Rechtsverlust (zB Leistungskürzung, Prämienerhöhung) zur Folge hat. Schadenmeldepflicht Die Schadenmeldepflicht ist die Anzeigepflicht im Versicherungsfall. Schadenminderungspflicht Die Schadensminderungspflicht beschreibt die Obliegenheit des Versicherungsnehmers, alles Zumutbare zu unternehmen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Selbstbehalt Wurde ein Selbstbehalt vereinbart, hat der Versicherungsnehmer/Versicherte einen Teil des Schadens selbst zu tragen, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixen Betrages (Selbstbeteiligung). Doppelversicherung Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn für ein und dasselbe Objekt bzw. Interesse mehrere Versicherungsverträge zur Deckung des gleichen Risikos bestehen. Unterversicherung Bei einer Unterversicherung ist die Versicherungssumme geringer als der Wert der versicherten Objekte. Der Versicherer kann seine Leistung im Teilschaden nach der so genannten Proportionalregel (Verhältnis, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht) kürzen.
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Samples: Landwirtschaftsversicherung, Insurance Policy, Betriebsallrisk Versicherungsvertrag
Risiko. Das Risiko bezeichnet die Möglichkeit des Eintritts eines Schaden verursachenden Ereignisses (Schadenfall) bzw. eines Ereignisses aus welchem Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen könnten. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Eintritt des Ereignisses, das grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt. Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist die Geldsumme, die als Versicherungsleistung im Versicherungsfall vom Versicherer nach dem Vertrag zu leisten ist. Sachschaden Sachschäden sind die Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichen Sachen. Personenschaden Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen. Vermögensschäden Sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind. Serienschäden Mehrere auf derselben Ursache beruhende Schadenereignisse gelten als ein Versicherungsfall. Ferner gelten als ein Versicherungsfall Schadenereignisse, die auf gleichartigen, in zeitlichem Zusammenhang stehenden Ursachen beruhen, wenn zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zusammenhang besteht. Obliegenheiten Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Nebenpflichten des Versicherten/Versicherungsnehmers bzw. Auflagen, deren Verletzung einen Rechtsverlust (zB Leistungskürzung, Prämienerhöhung) zur Folge hat. Schadenmeldepflicht Die Schadenmeldepflicht ist die Anzeigepflicht im Versicherungsfall. Schadenminderungspflicht Die Schadensminderungspflicht beschreibt die Obliegenheit des Versicherungsnehmers, alles Zumutbare zu unternehmen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Selbstbehalt Wurde ein Selbstbehalt vereinbart, hat der Versicherungsnehmer/Versicherte einen Teil des Schadens selbst zu tragen, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixen Betrages (Selbstbeteiligung). Doppelversicherung Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn für ein und dasselbe Objekt bzw. Interesse mehrere Versicherungsverträge zur Deckung des gleichen Risikos bestehen. Unterversicherung Bei einer Unterversicherung ist die Versicherungssumme geringer als der Wert der versicherten Objekte. Der Versicherer kann seine Leistung im Teilschaden nach der so genannten Proportionalregel (Verhältnis, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht) kürzen.
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Samples: Elektronikversicherung Für Photovoltaikanlagen, Versicherungsvertrag
Risiko. Das Risiko bezeichnet die Möglichkeit des Eintritts eines Schaden verursachenden Ereignisses (Schadenfall) bzw. eines Ereignisses aus welchem Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen könnten. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Eintritt des Ereignisses, das grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt. Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist die Geldsumme, die als Versicherungsleistung im Versicherungsfall vom Versicherer nach dem Vertrag zu leisten ist. Sachschaden Sachschäden sind die Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichen Sachen. Personenschaden Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen. Vermögensschäden Sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind. Serienschäden Mehrere auf derselben Ursache beruhende Schadenereignisse gelten als ein Versicherungsfall. Ferner gelten als ein Versicherungsfall Schadenereignisse, die auf gleichartigen, in zeitlichem Zusammenhang stehenden Ursachen beruhen, wenn zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zusammenhang besteht. Obliegenheiten Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Nebenpflichten des Versicherten/Versicherungsnehmers bzw. Auflagen, deren Verletzung einen Rechtsverlust (zB Leistungskürzung, Prämienerhöhung) zur Folge hat. hat Schadenmeldepflicht Die Schadenmeldepflicht ist die Anzeigepflicht im Versicherungsfall. Schadenminderungspflicht Die Schadensminderungspflicht beschreibt die Obliegenheit des Versicherungsnehmers, alles Zumutbare zu unternehmen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Selbstbehalt Wurde ein Selbstbehalt vereinbart, hat der Versicherungsnehmer/Versicherte einen Teil des Schadens selbst zu tragen, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixen Betrages (Selbstbeteiligung). Doppelversicherung Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn für ein und dasselbe Objekt bzw. Interesse mehrere Versicherungsverträge zur Deckung des gleichen Risikos bestehen. Unterversicherung Bei einer Unterversicherung ist die Versicherungssumme geringer als der Wert der versicherten Objekte. Der Versicherer kann seine Leistung im Teilschaden nach der so genannten Proportionalregel (Verhältnis, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht) kürzen.
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Samples: Haushaltsversicherung
Risiko. Das Risiko bezeichnet die Möglichkeit des Eintritts eines Schaden verursachenden Ereignisses (Schadenfall) bzw. eines Ereignisses aus welchem Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen könnten. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Eintritt des Ereignisses, das grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt. Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist die Geldsumme, die als Versicherungsleistung im Versicherungsfall vom Versicherer nach dem Vertrag zu leisten ist. Sachschaden Sachschäden sind die Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichen Sachen. Personenschaden Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen. Vermögensschäden Sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind. Serienschäden Mehrere auf derselben Ursache beruhende Schadenereignisse gelten als ein Versicherungsfall. Ferner gelten als ein Versicherungsfall Schadenereignisse, die auf gleichartigen, in zeitlichem Zusammenhang stehenden Ursachen beruhen, wenn zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zusammenhang besteht. Obliegenheiten Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Nebenpflichten des Versicherten/Versicherungsnehmers bzw. Auflagen, deren Verletzung einen Rechtsverlust (zB Leistungskürzung, Prämienerhöhung) zur Folge hat. Schadenmeldepflicht Die Schadenmeldepflicht ist die Anzeigepflicht im Versicherungsfall. Schadenminderungspflicht Die Schadensminderungspflicht beschreibt die Obliegenheit des Versicherungsnehmers, alles Zumutbare zu unternehmen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Familie Die Familie umfasst den Versicherungsnehmer, seinen im Haushalt lebenden Ehepartner bzw. Lebensgefährten und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder (auch Adoptivkinder) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Partner Als Partner gilt der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepartner oder Lebensgefährte. Invalidität Dauernde Invalidität tritt ein, wenn die versicherte Person durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein, von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden. Selbstbehalt Wurde ein Selbstbehalt vereinbart, hat der Versicherungsnehmer/Versicherte einen Teil des Schadens selbst zu tragen, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixen Betrages (Selbstbeteiligung). Doppelversicherung Eine Doppelversicherung liegt vorSpital Als Spitäler gelten Krankenanstalten und Sanatorien, wenn die sanitätsbehördlich genehmigt sind, unter ständiger ärztlicher Leitung und Betreuung stehen und sich nicht auf die Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden beschränken, sowie Rehabilitationszentren der Sozialversicherungsträger, Werksspitäler und Krankenreviere der Exekutive. Nicht als Spitäler gelten z.B. Heil- und Pflegeanstalten für ein Lungenkranke sowie für unheilbar chronisch Erkrankte, Erholungs- und dasselbe Objekt bzw. Interesse mehrere Versicherungsverträge zur Deckung des gleichen Risikos bestehen. Unterversicherung Bei einer Unterversicherung ist die Versicherungssumme geringer als der Wert der versicherten Objekte. Der Versicherer kann seine Leistung im Teilschaden nach der so genannten Proportionalregel (VerhältnisGenesungsheime, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht) kürzenAltersheime und deren Krankenabteilungen sowie Kuranstalten, ferner Heil- und Pflegeanstalten für Nerven- und Geisteskranke.
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Samples: Insurance Contract