Haftung für Personen- und Sachschäden Musterklauseln

Haftung für Personen- und Sachschäden. Der ADAC Nordbayern e.V. verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und Durch- führung der Veranstaltungen. Der ADAC Nordbayern e.V. haftet für Schäden, die dem Teil- nehmer durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Schadensersatz ist hierbei für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Gesamtpreises beschränkt.
Haftung für Personen- und Sachschäden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und gegebe- nenfalls eine Fahrzeugvollversicherung zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz seitens Manthey-Ra- cing. Eine Motorsportversicherung und eine Unfallversicherung werden empfohlen. Vom Teilnehmer verur- sachte Sachschäden sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen und können von diesem in Rechnung gestellt werden. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern zur Ver- besserung der Fahrtechnik. Hierbei steht der sportliche Charakter im Vordergrund. Maximaler Selbstbehalt im Schadensfall (SB) 718 Cayman GT4 SB EUR 10.000,- 718 Cayman GT4 RS SB EUR 10.000,- 911 GT3 SB EUR 10.000,- 718 Cayman GT4 Clubsport SB EUR 10.000,- 718 Cayman GT4 RS Clubsport SB EUR 10.000,- 911 GT3 RS Manthey Performance Kit SB EUR 20.000,- 911 GT2 RS Manthey Performance Kit SB EUR 20.000,- 911 GT3 Cup SB EUR 25.000,- 911 GT2 RS Clubsport SB EUR 25.000,- 911 GT3 R SB EUR 50.000,- Alle Selbstbehalte (SB) verstehen sich zuzüglich Steuern.
Haftung für Personen- und Sachschäden. 7.1 Das Giardino Verde haftet gegenüber dem Auftraggeber für Personen­ und Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Verschul­ densnachweis obliegt dem Auftraggeber. Jede weitere Haftung wird wegbedungen. Eine Haftung für Diebstahl und Beschädigungen von Kleidungsstücken sowie mitgebrachter Gegenstände der Gäste wird abgelehnt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei den Rattan Stühlen um handgefertigte Naturprodukte handelt. Beschädi­ gungen an Kleidungsstücken können nicht ausgeschlossen werden. Es ist Xxxxx des Auftraggebers, seine Gäste darüber zu informieren. Das Giardino Verde weisst darauf hin, dass durch die Struktur der Ge­ wächshäuser das EIndringen von Feuchtigkeit und Nässe nicht ausge­ schlossen werden kann. Für die darauf folgenden Schäden wird keine Haftung übernommen.
Haftung für Personen- und Sachschäden. Die Benutzung der Sporthalle und deren Einrichtungen, insbesondere der Geräte geschieht auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Goldbach haftet nicht für Personen und Sachschäden ir- gendwelcher Art, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Sporthalle und deren Ein- richtungen entstehen. Jeder private Benutzer übernimmt unbeschadet eines Versicherungs- schutzes als Mitglied eines Vereins, unter Verzicht auf jeglichen Rückgriff gegen die Ge- meinde Goldbach, die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die ihm und ande- ren Personen aus der Benutzung der Sporthalle, ihrer Geräte und sonstiger Einrichtungen entstehen. Diese Haftungsübernahme gilt auch für alle Schäden, die dadurch entstehen können, daß die zur Sporthalle führenden Wege und die zum Abstellen der Kraftfahrzeuge benutzten Flächen nicht ordnunsgemäß beleuchtet, gereinigt bzw. bei Glätte gestreut wor- den sind, sowie für die Schäden, die auf den angrenzenden Grundstücken mittelbar oder unmittelbar durch den Sportbetrieb verursacht werden. Für die Beschädigung gemeindlicher Anlagen und Einrichtungen haftet der Verein bzw. bei Benutzung durch Gemeinschaften und Organisationen, die keine eingetragenen Vereine sind, übernimmt die auf der Benutzungs- vereinbarung eingetragene Person bzw. der Übungsleiter die volle Haftung. Jeder private Benutzer der gemeindlichen Sporthalle hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung ab- zuschließen, die auf Verlangen der Gemeinde Goldbach nachzuweisen ist. Die Schulleiter, der Hausmeister und der Vertreter der Gemeinde Goldbach sind berechtigt, die Einhaltung der Sporthallenordnung zu überwachen. Sie sind insbesondere berechtigt, Sporthallenbenutzer bei Verstößen gegen die Hallenordnung aus der Sporthalle zu verwei- sen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hallenordnung kann die Gemeinde Goldbach dem Hallenbenutzer das Betreten der Sporthalle verbieten bzw. ihn von der künftigen Benut- zung ausschließen.
Haftung für Personen- und Sachschäden. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Sicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an einem Sicherheitstraining erfolgt daher auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden, soweit dem Veranstalter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht lediglich leicht fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter unbegrenzt. Für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter ebenso unbegrenzt.

Related to Haftung für Personen- und Sachschäden

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.