Risikoergebnis. Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die tatsächli- che Lebensdauer der Versicherten kürzer ist als die bei der Tarifkal- kulation zugrunde gelegte. In diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich angenommen zahlen und können daher die Versi- cherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz- lich zu mindestens 90 Prozent beteiligt. – Übriges Ergebnis Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der der- zeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Eine Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Eine Fondsgebundene Rentenversicherung
Risikoergebnis. Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die tatsächli- che tatsächliche Lebensdauer der Versicherten kürzer ist als die bei der Tarifkal- kulation Tarifkalku- lation zugrunde gelegte. In diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich angenommen zahlen und können daher die Versi- cherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz- lich zu mindestens 90 Prozent beteiligt. – Übriges Ergebnis Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der der- zeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rentenversicherung
Risikoergebnis. Weitere Überschüsse entstehen insbesonderedann, wenn sich das versi- cherte Risiko günstiger entwickelt, als bei der Tarifkalkulation angenommen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die tatsächli- che tatsäch- liche Lebensdauer der Versicherten kürzer ist ist, als die bei der Tarifkal- kulation Tarifkalkulation zugrunde gelegte. In diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich angenommen zahlen und können kön- nen daher die Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis Ri- sikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz- lich Min- destzuführungsverordnung zu mindestens 90 Prozent beteiligt. – Übriges Ergebnis Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der der- zeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
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Samples: Tarif BRC, Fonds Rente Mit Mindestgarantie
Risikoergebnis. Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die tatsächli- che tatsächliche Lebensdauer der Versicherten kürzer ist als die bei der Tarifkal- kulation Tarifkalkulation zugrunde gelegtegelegt. In diesem die- sem Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich angenommen zahlen und können daher die Versi- cherungsnehmer Versiche- rungsnehmer an dem entstehenden entsprechenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz- lich grundsätzlich zu mindestens min- destens 90 Prozent % beteiligt. – Übriges Ergebnis Am übrigen Ergebnis werden Sollte sich die Versicherungsnehmer nach Lebenserwartung der der- zeitigen Fassung Versicherten nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich Beitragskalkulation so stark erhöhen, dass diese voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um die dauernde Erfüllbarkeit der Renten- zahlung zu mindestens 50 Prozent beteiligt. sichern, können die ab diesem Zeitpunkt zuzuteilenden Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommengekürzt werden.
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Samples: Versicherungsvertrag
Risikoergebnis. Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die tatsächli- che Lebensdauer tatsächliche Le- bensdauer der Versicherten kürzer ist als die bei der Tarifkal- kulation zugrunde Tarifkalkulation zu- grunde gelegte. In diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich ursprüng- lich angenommen zahlen und können daher die Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz- lich Min- destzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 90 Prozent % beteiligt. – Übriges Ergebnis Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der der- zeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
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Samples: Insurance Policy
Risikoergebnis. Weitere Überschüsse entstehen insbesonderedann, wenn sich das versi- cherte Risiko günstiger entwickelt, als bei der Tarifkalkulation angenommen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die tatsächli- che tat- sächliche Lebensdauer der Versicherten kürzer ist ist, als die bei der Tarifkal- kulation Tarifkalkulation zugrunde gelegte. In diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich angenommen zahlen und können daher die Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer an dem entstehenden entstehen- den Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden wer- den die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz- lich zu mindestens 90 Prozent beteiligt. – Übriges Ergebnis Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der der- zeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Risikoergebnis. Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die tatsächli- che Lebensdauer der Versicherten kürzer ist als die bei der Tarifkal- kulation zugrunde gelegte. In diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich angenommen zahlen und können daher die Versi- cherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz- lich zu mindestens 90 Prozent beteiligt. – Übriges Ergebnis Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der der- zeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Direktversicherung
Risikoergebnis. Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die tatsächli- che tatsächliche Lebensdauer der Versicherten kürzer ist als die bei der Tarifkal- kulation Tarifkalkulation zugrunde gelegtegelegt. In diesem Fall müssen wir weniger Renten als ursprünglich angenommen angenom- men zahlen und können daher die Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer an dem entstehenden entsprechenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz- lich Mindestzuführungs- verordnung grundsätzlich zu mindestens 90 Prozent % beteiligt. – Übriges Ergebnis Am übrigen Ergebnis werden Sollte sich die Versicherungsnehmer nach Lebenserwartung der der- zeitigen Fassung Versicherten nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich Beitragskalkulation so stark erhöhen, dass diese voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um die dauernde Erfüllbarkeit der Renten- zahlung zu mindestens 50 Prozent beteiligt. sichern, können die ab diesem Zeitpunkt zu- zuteilenden Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommengekürzt werden.
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Samples: Direktversicherung