Common use of Risikolebensversicherungen Clause in Contracts

Risikolebensversicherungen. Risikolebensversicherungen sind steuerlich begünstigt. Die Beiträge zu Risikolebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen, können grundsätzlich bei der Veranlagung zur Einkom- mensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 4 EStG) unter Berücksichtigung der Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG) als Sonderausgaben abgezogen werden. Versicherungsleistungen sind für den Empfänger einkommensteuerfrei.

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Risikolebensversicherungen. Risikolebensversicherungen sind steuerlich begünstigt. Die Beiträge zu Risikolebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen, können grundsätzlich bei der Veranlagung zur Einkom- mensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 4 EStG) unter Berücksichtigung der Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG) als Sonderausgaben abgezogen werden. Versicherungsleistungen Versicherungs- leistungen in Gestalt einer Kapitalzahlung sind für den Empfänger einkommensteuerfrei.

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Risikolebensversicherungen. Risikolebensversicherungen sind steuerlich begünstigt. Die Beiträge zu Risikolebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen, können grundsätzlich bei der Veranlagung zur Einkom- mensteuer Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für Vor- sorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 4 EStG als sonstige Vorsorgeaufwendungen (nach § 10 Abs. 4 EStG) unter Berücksichtigung der Günstigerprüfung (§ 10 Abs1 Nr. 4a EStG) als Sonderausgaben 3 a EStG abgezogen werden. Versicherungsleistungen Kapitalleistungen im Todesfall sind für den Empfänger stets einkommensteuerfrei.

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